Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 42

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blockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, und die Redezeiten ergeben sich daraus wie folgt: 148 Minuten für die ÖVP, je 132 Minuten für SPÖ und FPÖ, und für NEOS und Liste Pilz jeweils 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten, darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich darf Sie um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

10.27.571. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollek­tivverträgen (284 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 380/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Anerkennung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten (285 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen (286 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungs­punkten 1 bis 3, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch, und ich darf ihm das Wort erteilen. – Herr Kollege Muchitsch, Sie haben das Wort.


10.29.02

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das derzeitige Gesetz sieht vor, nur zehn Monate der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis anzurechnen. Das gilt auch für die Bemessung von Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung, im Krankheitsfall und beim Urlaubsausmaß. Aus diesem Grund haben wir als SPÖ in der Sitzung am 26. September einen Gesetzes­antrag eingebracht, der die volle Anrechnung mit sofortiger Wirkung gewährleisten soll, also eine volle Anrechnung der Karenzzeiten im Ausmaß von 24 Monaten.

Unser Antrag wurde in den Sozialausschuss verwiesen. Wir haben am 9. Oktober ver­sucht, einen Konsens zu erwirken, damit es vielleicht doch möglich wird, per Abstim­mung eine Einigung dahin gehend zu erzielen, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll. Das wurde leider abgelehnt. Unser Antrag, der die volle Anrechnung der Karenz­zeiten betrifft, wurde leider abgelehnt.

 


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