Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 47

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Jede familienpolitische Maßnahme muss daher einen Anspruch auf gerechtere Vertei­lung der Betreuungsarbeit zwischen den Elternteilen beinhalten, ansonsten wird sich eine geschlechtergerechte Gesellschaft nicht verwirklichen lassen. Eine bessere Auf­teilung der Verantwortung und Arbeit in der Kinderbetreuung zwischen Elternteilen trägt dazu bei, den Gender Pay Gap zu schließen, wie die skandinavischen Staaten er­folgreich vorgelebt haben.

Will man die Lohnschere schließen, kommt man nicht umhin, endlich ein System zu schaffen, das es auch Vätern erleichtert, sich intensiver der Kinderbetreuung zu wid­men. Indem man stärkere Anreize für Väter setzt, Verantwortung in der Kindererzie­hung zu übernehmen, die über das Bild des "Brot-Verdieners" hinausgehen, kann man endlich eine über reine Symptombekämpfungsmaßnahmen hinausgehende Wirkung erzielen.

Skandinavische Staaten haben vorgezeigt, wie ein System der gleichberechtigten Sor­ge- und Erziehungsarbeit aussehen kann: In Schweden kann man die volle Karenz im Ausmaß von 480 Tagen nur beanspruchen, wenn jeder Elternteil mindestens 90 Tage davon in Anspruch nimmt. Damit schafft man einen Anreiz für Väter und Mütter, sich eher zu gleichen Teilen der Betreuungsarbeit zu widmen. Eine wünschenswerte Auftei­lung der Karenzzeit im Verhältnis 1:1 kann auch erreicht werden, indem die Anrech­nung der Karenzzeit auf die dienstrechtlichen Ansprüche an eine möglichst gleiche Aufteilung geknüpft wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Geset­zesvorlage zuzuleiten, die individuelle Karenzansprüche für jeden Elternteil vorsieht, die zumindest zum Teil nicht übertragbar sind. Die Anrechnung dienstrechtlicher An­sprüche soll an eine möglichst gleiche Aufteilung der Karenz zwischen beiden Eltern­teilen geknüpft sein.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.


10.40.54

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Die Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehalts­vorrückungen ist eine langjährige Forderung auch der Volkspartei, insbesondere des ÖAAB. Wir haben bereits 2011 begonnen, die Kollektivvertragspartner – damals schrift­lich – aufzufordern, bei den Verhandlungen sozusagen auch Anrechnungszeiten mit hi­neinzuverhandeln.

Man muss sagen, es ist in den letzten Jahren einiges gelungen, das muss man auch anerkennen – unterschiedlich in den jeweiligen Kollektivverträgen, aber wir haben da­mit etwas in Bewegung gebracht. Aus unserer Sicht ist diese gesellschaftspolitische Maßnahme wirklich notwendig, vor allem auch im Sinne der Frauen, die nämlich zum Großteil die Elternkarenz in Anspruch nehmen, und diese Maßnahme wird dafür sor-


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