Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 48

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gen, dass vor allem im Angestelltenbereich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen geschlossen werden kann. Und das wollen wir, meine Damen und Herren! Wenn sich Frauen der Kindererziehung zu Hause widmen, dann wollen wir haben, dass diese Zeiten letzten Endes auch für die Gehaltsvorrückungen angerechnet wer­den. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wir haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dafür entschieden, und ich halte das auch für den richtigen Weg, dass sich die Kollektivvertragspartner jetzt im Herbst noch einmal damit auseinandersetzen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Ich ver­stehe auch nicht, warum die SPÖ gerade das jetzt ablehnt (Abg. Leichtfried: Ihr seid für die Regierung zuständig und nicht für die Sozialpartner!), denn der ÖGB und die AK nehmen ja an den Kollektivvertragsverhandlungen teil. Ansonsten wird die Sozialpart­nerschaft sehr hoch gelobt – und sie hatte ihre Errungenschaften, das ist überhaupt keine Frage –, also warum man gerade dieses Thema jetzt an den Kollektivvertrags­partnern vorbeischummeln (Abg. Heinisch-Hosek: Was war das?) und gleich im Par­lament beschließen will, das, muss ich ganz ehrlich sagen, verstehen wir nicht und das wollen wir auch nicht. Die Kollektivvertragspartner sollen sich damit auseinanderset­zen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich weise auch die Kritik zurück, dass man jetzt sagt, wir wären nicht fertig oder es seien nicht alle davon umfasst. Also gerade in der SPÖ, liebe Kolleginnen und Kolle­gen – und du, lieber Beppo Muchitsch, mein langjähriger Freund, weißt das am besten von allen –, weiß man, dass für die Anrechnung der Karenzzeiten in allen Kollektivver­trägen und somit auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Generalklausel verhandelt werden kann. Dann brauchen wir nicht zu warten, was für ein KV im Früh­jahr verhandelt wird, das könnt ihr jetzt festlegen. Diese Möglichkeit bieten wir euch mit unserem Antrag, nehmt sie wahr! Nehmt sie wahr und verhandelt in diese Richtung! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte hier auch anmerken, im Ausschuss hat man auf einmal angefangen, sozu­sagen die Nadel im Heuhaufen zu suchen, weil wir geschrieben haben: Anrechnung von bis zu 24 Monaten Karenzzeiten. – Das ist logisch, meine Damen und Herren! Wenn eine Mutter früher zurück in die Arbeitswelt geht, wenn sie sozusagen nach 18 Monaten wieder ihre Arbeit antritt, dann werden natürlich 18 Monate angerechnet. Wenn sie aber die vollen 24 Monate in Anspruch nimmt, dann werden natürlich volle 24 Monate angerechnet. So ist dieser Entschließungsantrag zu verstehen.

Es steht so im Regierungsprogramm, und dafür danke ich auch. Im Übrigen ist es schon im letzten gestanden, und diesbezüglich entschuldige ich mich für einen techni­schen Fehler. Es wird im Entschließungsantrag auf das letzte Regierungsprogramm Bezug genommen, auf Seite 46 – wie in dem Antrag steht –: „Anrechnung von Eltern­karenzzeiten“; im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode steht die Anrech­nung von Karenzzeiten und Vorrückungen auf Seite 105.

Eines möchte ich auch sagen: Das ist auch ein Zeichen für die Effizienz dieser Bun­desregierung und für die Ineffizienz der letzten Regierung. (Ruf: Waren Sie nicht da­bei?) Beim letzten Mal haben wir es in vier Jahren nicht zustande gebracht – jetzt ist ein Jahr seit der Wahl vergangen, und wir legen die Anträge bereits vor. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Diese Regierung arbeitet im Sinne der Menschen, meine Damen und Herren, und ich appelliere als ÖAAB-Obmann und als Klubobmann an die Kollektivvertragspartner, ei­ne Generalklausel für die Anrechnung der Elternkarenzzeiten für die Gehaltsvorrü­ckungen festzulegen. Das hilft den Frauen, die sich der Kindererziehung widmen, das ist für uns als Volkspartei eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme. Sollte das nicht funktionieren, aus welchen Gründen auch immer, werden wir, so wie wir verein­bart haben, bis Jahresende gemeinsam einen Gesetzesvorschlag dazu einbringen.

 


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