Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 82

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wirklich an den Haaren – und zwar zutiefst – herbeigezogen und eine Angstmache, die weder berechtigt noch angebracht ist. (Abg. Krainer: ... das hat ja keiner gesagt ...!) Im Gegenteil: Das ist eigentlich verwerflich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zu den Ergebnissen: Am Ende schaffen wir hiermit eine erleichterte Kapitalbeschaf­fung für kleine und mittlere Aktiengesellschaften, insgesamt dient es einer Eigenkapi­talstärkung für die Betriebe. Das heißt als Resümee für mich: Es ist zwar ein techni­sches Gesetz, das natürlich ein gewisses Expertentum voraussetzt beziehungsweise für Experten ist, aber es hat – und das ist das Wichtigste dabei – sehr, sehr positive Auswirkungen auf Wachstum und auf Beschäftigung. Es ist also tatsächlich ein wich­tiger wirtschaftspolitischer Meilenstein.

Ich kann in diesem Zusammenhang nur an Sie alle appellieren, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, diesen Weg mitzuunterstützen. Ich verstehe nicht, dass die So­zialdemokratische Partei dies – wie bereits angekündigt – nicht tun wird und nicht tun will. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Ich denke, wir leisten hier einen wichtigen Bei­trag für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.47


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.47.09

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Herr Kollege Kopf, Sie haben recht, es braucht einheitliche Regeln, Transparenz und Standards am Verbriefungsmarkt, das hat uns eben nicht zuletzt die endlich überwundene Finanzkrise gezeigt; wenn Anlegertäu­schung und fehlende Besicherung wesentlicher Auslöser für den Zusammenbruch der Finanz- und vieler anderer Marktplätze weltweit sind, dann ist das so.

Eine entsprechend EU-Richtlinie in diesem Bereich muss daher notwendigerweise auch ins österreichische Recht übernommen werden, das ist wichtig und richtig. Was Sie aber offenbar nicht verstehen wollen, ist, dass die nun vorliegenden Gesetzesände­rungsvorschläge von den dafür notwendigen Änderungen abweichen.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel bringen: Mit der Änderung des Aktiengesetzes werden nämlich nun – wir haben es schon gehört – Inhaberaktien am Dritten Markt zugelas­sen, und das, obwohl die in der OECD angesiedelte Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche mehrfach feststellte, dass im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch am ungeregelten Dritten Markt ausschließlich Namensaktien geführt werden sol­len. Dieser Empfehlung hat die damalige Bundesregierung auch entsprochen, wie mei­ne Kollegin Selma Yildirim ausgeführt hat.

Fakt ist auch, dass zahlreiche Experten – das ist auch aus Wifo-Papieren ersichtlich – nur sehr eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für ein KMU-Segment an der Wie­ner Börse sehen. Das haben auch Sie, Herr Finanzminister, ehrlicherweise im Aus­schuss zugeben müssen. (Heiterkeit der Abg. Winzig.) Empfohlen wird dagegen eine sektorübergreifende Gesamtstrategie. Schaut man sich jetzt an, wo diese Bundesre­gierung bei KMUs und Start-ups bereits überall gespart hat, dann sieht man, dass der vorliegende Entwurf maximal ein Placebo für die Mittelstandsfinanzierung in Österreich ist – nicht mehr und nicht weniger.

Einmal mehr wird klar, wo Ihr Fokus liegt, und das sind nicht die KMUs, sondern das sind die Großkonzerne in Österreich. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit der Abg. Winzig.)

Zusammengefasst heißt das: Es gibt erstens keine Strategie für die Finanzierungspro­bleme von KMUs (Zwischenruf des Abg. Hammer), zweitens wird der vorliegende Ent­wurf kaum spürbare Impulse setzen, und drittens wird der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung eingeschränkt.

 


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