Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 83

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Die SPÖ wird daher – wie wir schon gehört haben – den vorliegenden Entwurf nicht unterstützen, denn wir setzen auf Wirtschaftsförderung, die bei den Menschen an­kommt. (Abg. Haubner: Das ist was Neues bei der SPÖ!) Dazu wurden in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, die nun wieder eingestampft wurden, durchwegs mit dem Argument der Hochkonjunktur, das haben wir ja heute auch schon betreffend die Aktion 20 000 gehört. Dieses Argument ist aus meiner Sicht genauso kurzsichtig wie der vorliegende Entwurf.

Gestehen Sie sich doch bitte einfach ein, dass Ihnen wirtschaftspolitisch jede Vision – aber absolut jede Vision! (Heiterkeit des Abg. Bösch) –, wie mit den Herausforderun­gen der Gegenwart umzugehen wäre, fehlt. Stattdessen kommen die gleichen alten Ideen immer wieder neu verpackt daher, und das werden wir so sicher nicht goutie­ren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.


12.50.29

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! (Abg. Leichtfried: Präsidentin!) Wir gestehen uns ein, liebe Abgeordnete von der SPÖ, dass wir hier ein gutes Gesetz beschließen werden. Der Initiativantrag zielt darauf ab, dass wir das Wirksamwerden der EU-Verordnung durch Bestimmungen in das österreichische Rechtsystem implementieren. Diese sogenannte EU-Verbriefungs­verordnung ist ja bereits in Kraft und gilt ab 1.1.2019.

Nur ganz kurz: Wir nutzen die Novelle dafür, dass wir betreffend jene Aktiengesell­schaften, die derzeit nicht am geregelten Markt, sondern über ein multilaterales Han­delssystem gehandelt werden, die Verwendung von Inhaberpapieren erlauben, auch wenn da die Namensaktie, das betone ich auch, der Standardfall bleiben wird. So ge­sehen ist die Öffnung des Dritten Marktes für heimische Klein- und Mittelunternehmen das erfolgreiche Ergebnis dieses Initiativantrages.

Der Dritte Markt soll und muss unseren heimischen Klein- und Mittelunternehmen neue Kapitalisierungsmöglichkeiten bieten. Das ist auch notwendig: Einerseits wünscht sich das unsere heimische Wirtschaft, andererseits hat Österreich mit seinem bankenorien­tierten System jedenfalls Aufholbedarf gegenüber anderen europäischen Ländern, ins­besondere auch gegenüber dem angloamerikanischen Markt, was die Unternehmensfi­nanzierung am freien Markt betrifft. Im Übrigen gehen wir dabei konform beziehungs­weise haben auch die NEOS einen ähnlichen Zugang, dass damit ein wichtiger Punkt, der auch im Regierungsprogramm zwischen Volkspartei und Freiheitlicher Partei ver­einbart ist, umgesetzt wird.

Zum Argument der Geldwäsche: Frau Abgeordnete Yildirim, ich schätze Sie grundsätz­lich aufgrund Ihrer Sachlichkeit, aber dass Sie sich hier mit einem Hinweisschild he­rausstellen, bei dem es darum geht, sozusagen Empfehlungen im Falle eines Amok­laufs zu geben, das ist schon ein sehr starkes Stück, das muss ich Ihnen sagen! Sie kriminalisieren hier mehr oder weniger unsere heimischen Klein- und Mittelunterneh­men, und das kann so nicht sein.

Im Übrigen – sage ich Ihnen – bin ich der sicheren Überzeugung, dass unsere KMUs, unsere österreichischen, unsere heimischen Betriebe nicht beginnen werden, an der Wiener Börse Drogen- oder Schwarzgelder zu waschen. – Das halte ich für absolut überzogen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gab ja auch ein Begutachtungsverfahren, und dieses fiel durchwegs positiv aus. Dieses Gesetz ist wichtig, es ist richtig, es ist gut und es ist notwendig, weil, wie gesagt, unsere heimischen Klein- und Mittelunternehmen die Möglichkeit haben, sich


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