von beispielsweise Anleihe begebenden Verwaltungseinheiten, etwa Staaten, Länder oder Kommunen Bedacht zu nehmen. Bei den maßgeblichen PRI-Richtlinien wird ausdrücklich Wohlverhalten im Hinblick auf Korruption berücksichtigt, sodass bei Ausschluss-Kriterienbasierten Risikomanagementsystemen die Veranlagung in Anleihen jener Staaten, die ein hohes Korruptionsniveau haben, nicht zulässig ist.
Es wird höflich angeregt, zu überlegen, hier anstelle des Begriffs „Unternehmensführungsfaktoren“ den weiteren und dem Verweis auf die Grundsätze der Vereinten Nationen näher kommenden Begriff „GovernanceFaktoren“ zu wählen, um auf diese Weise den ESG-Kriterien, die in diesem Zusammenhang des Risikomanagements als Standard anzusehen sind, in geeigneter Weise zu entsprechen."
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verteilte Antrag wurde in den Kernpunkten erläutert und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Einwallner zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Grundlage für die Novelle des Pensionskassengesetzes ist eine EU-Richtlinie, und – meine VorrednerInnen haben es auch schon erwähnt – da gibt es durchaus positive Aspekte. Es kommt zu einer europäischen Mindestharmonisierung, und das ist gut und richtig, weil wir ja auch wissen, dass die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt, und damit braucht es auch möglichst gemeinsame Regeln.
Unser Kritikpunkt unterscheidet uns auch im Wesentlichen von den NEOS, denn immer, wenn Herr Loacker über Pensionen spricht, dann weiß man, was er vorhat: Er huldigt die Pensionsfonds und redet in der Öffentlichkeit eigentlich unser gutes staatliches Pensionssystem eher schlecht. Ich glaube, das ist nicht sehr redlich, weil es natürlich auch Ängste verbreitet, die nicht berechtigt sind.
Meine Damen und Herren! Dieses Lockern der Veranlagungsvorschriften ist, glaube ich, der Punkt, der wirklich zu kritisieren ist. Wir waren in den Neunzigerjahren, Herr Finanzminister, bei einer Quote für Aktien, die die Pensionskassen haben veranlagen dürfen, von in etwa 30 Prozent, sind dann schrittweise auf 70 Prozent hinaufgegangen, und jetzt öffnen wir vollständig nach oben und man kann dann bis zu 100 Prozent in Aktien oder Fremdwährungen, was ich für noch viel, viel riskanter halte, veranlagen.
Genau das, was die Kollegin von der ÖVP gesagt hat, nämlich dass die FMA noch so viele Möglichkeiten hat, stimmt ja leider auch nicht. Bisher hatte sie nämlich auch die Möglichkeit, direkt einzugreifen und risikomindernd zu wirken; auch das fällt jetzt mit dieser Novelle weg. Was übrig bleibt, ist ein höheres Risiko für die Leistungsberechtigten. Da wälzt die Bundesregierung alles auf die Leistungsberechtigten ab, und diese Richtlinie wird ein Risiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen, das wir nicht unterstützen werden.
Schwarz-Blau hat ganz eindeutig keine Lehren aus der Finanzkrise gezogen und nimmt dieses Risiko offenbar ganz bewusst in Kauf. Es ist wieder das gleiche Muster, wie wir es bei dieser Regierung in so vielen Fällen erleben: Das Risiko wird auf ganz viele verteilt, da müssen ganz viele mehr Risiko in Kauf nehmen, und ganz wenige werden davon profitieren. Diesen Weg unterstützen wir nicht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Was ist denn die andere Seite des Risikos?)
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