sionskassengesetzes beinhaltet in erster Linie die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus 2016. Wir haben heute schon einige wichtige Punkte gehört, wie Regelungen über die grenzüberschreitende Übertragung von bereits bestehenden Altersvorsorgezusagen oder die Benennung von Schlüsselfunktionen und Anforderungen an die Qualifikation von Vorständen und Personen, die diese Schlüsselfunktionen innehaben, oder die Ausweitung des Risikomanagements auch auf die Pensionskasse selbst samt einer eigenen Risikobewertung oder die Anpassung der Informationspflichten der Pensionskasse gegenüber den Leistungsberechtigten.
Meine geschätzten Kolleginnen, meine geschätzten Kollegen! Diese Punkte dienen in erster Linie der Sicherheit und der Transparenz gegenüber den Leistungsberechtigten.
Die andere Änderung, die heute mehrfach diskutiert wurde, ist der Wegfall der quantitativen Grenzen bei der Veranlagung. Es fällt die 70-Prozent-Begrenzung für Aktien und es fällt die 30-Prozent-Begrenzung für Fremdwährungen. Meine geschätzten Damen und Herren! Es gibt diesbezüglich durchaus positive und negative Punkte. Wir wissen, in der Vergangenheit war aufgrund von unkontrollierten Veranlagungen die Gefahr sehr groß, dass Geld verloren geht, Werte vernichtet werden; wir wissen aber auch, dass die geplante Liberalisierung der Anlagebegrenzung den Menschen die Möglichkeit gibt, von der durchaus positiven Entwicklung der Finanzmärkte zu profitieren und an ihr teilzuhaben.
Geschätzte Damen und Herren! Nach wirklich verantwortungsbewusstem Abwägen der Punkte – auf der einen Seite mehr Kontrolle, mehr Transparenz, auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit für die Begünstigten, an den Kapitalmärkten mitzuprofitieren – haben wir von den Regierungsparteien uns dazu entschlossen, dieser Neuordnung zuzustimmen und sie auch umzusetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.38
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Knes zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man kommt sich fast vor, als hätte man ein Déjà-vu. 2003, daran kann ich mich noch ganz genau erinnern, beschloss die damals ebenfalls schwarz-blaue Regierung hier in Österreich die sogenannte dritte Säule. Mit dieser dritten Säule wurde für die altersgerechte Pension unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Lande Österreich vorgesorgt. Kollege Loacker hat es angesprochen: Es wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
Was ist dann passiert? – In der Zwischenzeit, von 2003 bis 2009, sind sage und schreibe, und das ist nachweisbar, genau 0,3 Prozent des Bruttogehaltes in diese sogenannte Pensionskasse geflossen, und dann ist natürlich in der sogenannten Finanzkrise alles in einer Seifenblase aufgegangen. – So.
Die EU hat das erkannt, aber auch Österreich hat das erkannt, und die Verschärfungen haben wir alle mitgetragen. Wir haben uns unisono dafür ausgesprochen, dass wir einen Deckel einziehen müssen, spekulativ maximal 30 Prozent zuzulassen. In den letzten Jahren ist es – dank der schwarzen Finanzminister – gelungen, das wieder sukzessive auf 70 Prozent zu heben.
Jetzt kommt die EU und sagt: Bitte ratifiziert die Harmonisierung dieser Pensionskassen in euren Ländern. Wir sind mit einigen Details nicht zufrieden, aber überlassen es natürlich den Nationen, wie sie das gestalten. Da haben wir zwei Systeme: einmal das Schärfere – sprich A – oder B.
Nun stellt sich die gleiche Regierung wie damals wieder hier hin – nur 15 Jahre später – und erklärt uns die heile Welt und wie super das ist: Vorsorge für unsere Arbeit-
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