Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 102

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der Galerie und zu Hause! Österreich ist ein exportorientiertes Land und mischt im glo­balen Handel, in der globalisierten Welt immer wieder sehr, sehr erfolgreich mit. Wir sind mit unseren Qualitätsprodukten wie Maschinen und Fahrzeugen, aber auch unse­rem Know-how gerade im Ausland enorm präsent. Unsere Exportwirtschaft ist so gese­hen ein echter Arbeitsplatzmotor.

Als Beispiel dafür möchte ich das viel umstrittene und auch sehr gefürchtete Abkom­men Ceta nennen, das erst vor Kurzem in Kraft getreten ist. Durch Ceta, meine Damen und Herren, sind die österreichischen Exporte im Vergleichszeitraum um sage und schreibe mehr als 15 Prozent gestiegen. Österreich hat daher deutlich stärker von Ceta profitiert als unser Partnerland Kanada. Das zeigt, wie wichtig die internationalen Märk­te für uns sind. Da werden echte und nachhaltige Jobs für die Menschen geschaffen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bösch.)

Aber auch die Oststaaten sind – wie wir heute schon gehört haben – für uns ein wich­tiger Partner (Abg. Rossmann: ... Doppelbesteuerungsabkommen, nicht ...!), in die­sem Fall der Kosovo, der hier zur Debatte steht. Mit dem Kosovo verbinden uns schon seit Jahren gute wirtschaftliche Beziehungen. Allein in den letzten zwei Jahren hat sich unsere Außenhandelsbilanz um 10 Millionen auf 49 Millionen Euro gesteigert. Das ist eine sehr, sehr erfreuliche Entwicklung.

Meine Damen und Herren, der gegenseitige Handel ist natürlich die beste Form der Entwicklungszusammenarbeit, denn er bringt dem Land und seiner Bevölkerung Wohl­stand. Gleichzeitig aber brauchen die Menschen und die Unternehmen, die in Öster­reich und auch in anderen Staaten tätig sind, Rechtssicherheit. Wir brauchen diese Rechtssicherheit, um die es bei diesem Gesetz, bei diesem Abkommen geht. Erwirt­schaftete Einkünfte sollen nicht einer steuerlichen Mehrfachbelastung in verschiedenen Staaten unterliegen. Ich möchte daher die Wichtigkeit dieses Doppelbesteuerungsab­kommens betonen und mich bei den verhandelnden Personen, die diese Abkommen erfolgreich zuwege gebracht haben, insbesondere beim Herrn Finanzminister, bedan­ken.

Es ist auch ein Stück Diplomatie, das uns – mit Einigkeit und Verständigung – etwas bringt; auch dieses Stück Diplomatie ist zu unterstreichen. Besonders erfreulich ist, meine Damen und Herren, dass es neben den üblichen Normen zur Festlegung der Besteuerungsrechte auch die Bestimmung des Principal Purpose Test enthält. Was ist dieser Test? – Mit diesem Test kann von den Finanzbehörden geprüft werden, ob bei bestimmten Gesellschaftskonstruktionen ein Abkommensmissbrauch vorliegt oder nicht, denn eines muss klar sein: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist auch gut, und bei Miss­brauch kann es keine Vorteile geben.

Abschließend möchte ich noch ein Thema ansprechen, das hier schon von anderen Rednern angesprochen wurde, das ist die Besteuerung der digitalen Wirtschaft. In­ternationale Konzerne wie Facebook, Google und andere müssen natürlich ebenso ei­nen Beitrag leisten wie unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit der Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt gesetzt.

Lieber Kollege Androsch und Herr Kollege Rossmann, wir sind auf einem guten Weg. Es braucht eine europäische Lösung, das ist unbestritten. An dieser Stelle möchte ich auch Finanzminister Löger danken, der im Rahmen der österreichischen Ratspräsi­dentschaft trotz schwieriger Verhandlungsprozesse mit den Mitgliedstaaten bereits ers­te wichtige Meilensteine für eine EU-weite Digitalsteuer erreicht hat. Weitere werden folgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Angerer, Bösch und Kassegger.)

13.59


 


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