Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 128

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37.  Informationen zu Folge sollen Bedienstete einiger SV-Träger am Zustandekom­men des Gesetzestextes mitgewirkt haben. Um welche Träger und um welche Bedienstete handelt es sich dabei?

38.  Können Sie bestätigen, dass auch Bedienstete der Industriellenvereinigung an dem Zustandekommen des Gesetzestextes beteiligt waren?

a. Um welche Personen handelt es sich dabei?

39.  Das Prüfpersonal der SV wird dem BMF "zugewiesen". Die Dienstordnung der SV kennt diesen Begriff nicht – kann also davon ausgegangen werden, dass für diese Personen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gilt?

40.  Das BMF übernimmt die Beitragsprüfungen nur von der ÖGK; wieso bleibt die Beitragsprüfung bei der BVAEB und der SVS bei diesen Trägern und wird nicht von der Finanz übernommen?

a. Wie wird dies systemisch gerechtfertigt?

b. Entspricht dies dem verfassungsrechtlich vorgesehenen Gleichheits­gebot?

41.  Der Rechnungshof hat in seinen Prüfungen festgestellt, dass die Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) effizient und effektiv ist. Wieso wird die GPLA in Hinkunft nur mehr durch die Finanz durchgeführt?

a. Ist dies unter Beachtung der Selbstverwaltung verfassungsrechtlich zu­lässig?

b. Wie wird dies im Einzelnen begründet?

42.  Wie wird sichergestellt, dass bei der Finanz das Anspruchslohnprinzip in der Prüfung zur Anwendung kommt und die Versicherten weiterhin die Sicherheit haben, dass ihre Beitragsgrundlagen entsprechend korrigiert werden?

43.  Wie haben sich die Ergebnisse der SV-Prüferlnnen und der Finanz-Prüferlnnen insgesamt gemessen an den durch den GPLA-Beirat festgesetzten Zielwerten in den Jahren 2010 bis 2017 entwickelt?

44.  Stimmt es, dass die SV-Prüferlnnen in den Jahren 2010 bis 2017 gesamt ein besseres Mehrergebnis bringen, als die Finanz-PrüferInnen erbringen und um wie viel besser ist das Mehrergebnis der SV-PrüferInnen?

45.  Stimmt es, dass die SV-Prüferlnnen in den Jahren 2010 bis 2017 ein besseres pro Kopf Mehrergebnis bringen als die Finanz-PrüferInnen und um wie viel bes­ser ist das pro Kopf Mehrergebnis der SV-PrüferInnen?

46.  Wäre es aufgrund der finanziellen Mehrergebnisse naheliegender den neuen Prüfdienst in die SV zu integrieren?

47.  Die ÖGK hat dem neuen Prüfdienst für die geleisteten Prüfungen ein Entgelt zu leisten; wieso ist eine derartige Entgeltleistung für die Kommunen nicht vorge­sehen?

48.  Wie viele GPLA-Prüferlnnen (in Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten) sollten laut GPLA-Beirat pro Organisation (Finanz und Sozialversicherung) tätig werden?

49.  Wie viele GPLA-Prüferlnnen der Finanz und wie viele GPLA-Prüferlnnen der Krankenversicherungsträger (GKK und VAEB) waren 2016 tätig (in Vollzeitbe­schäftigungsäquivalenten)?

50.  Ist es richtig, dass ein/e Arbeitnehmer/in der über einen Zeitraum von fünf Jah­ren monatlich um 100 Euro unterentlohnt wird, mit einer um jährlich 140 Euro niedrigeren Pension zu rechnen hat?

51.  Die Finanz erzielt regelmäßig deutlich schlechtere Ergebnisse bei der GPLA. Wie erklären Sie den österreichischen Arbeitnehmerlnnen, dass ihr Anspruchs­lohn zukünftig nicht in der bisherigen Qualität kontrolliert werden wird und sie weniger Pension erhalten werden?

52.  Ist es zutreffend, dass die ÖGK in Hinkunft keine Feststellungen im Rahmen von Erhebungen zum Lohn- und Sozialdumpingverstoß durchführen kann und wie wird dies begründet?

 


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