Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 158

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Kosten von 500 bis 800 Euro, die sie aus eigener Tasche an der Apothekenkasse be­zahlen muss. Diese PatientIn hat von der Neuorganisation und der Verschiebung der Mehrheiten in Richtung Arbeitgeberseite wiederum überhaupt nichts! Das heißt, was Sie hier machen, führt zu keiner Verbesserung in Richtung ArbeitnehmerInnen, in Rich­tung Versicherte.

Betroffene PatientInnen brauchen unkomplizierte Lösungen – ich glaube, darin sind wir uns einig –, sie brauchen im Falle von Schmerzen, im Falle von Problemen unkomp­lizierte Lösungen (Abg. Rosenkranz: Ja, ...!) – aber diese sehe ich in dieser Reform nicht. Kollege Rosenkranz, das sehe ich hier nicht abgebildet (Abg. Rosenkranz: Ach so! Na wenn Sie sie nicht sehen, ...!), denn eine reine Machtverschiebung trägt noch überhaupt nicht dazu bei, dass Leistungen verbessert werden. (Abg. Rosenkranz: Aber wenn der Chefarzt fällt!)

Wir haben zum Beispiel die Situation, dass mit dieser Reform – und da ist die Antwort auf die Frage, ob sie Verbesserungen im Leistungsspektrum bewirkt: nein – keine Zu­zahlung zu einer Brille, keine Zuzahlung zu einem Zahnersatz verbessert wird, keine Rezeptgebühr gesenkt wird, und es ist auch nicht so, dass auch nur eine einzige Kur mehr bewilligt würde oder unter anderem Rehabilitationsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht würden. All das findet im Rahmen dieser Reform nicht statt! Genau das ist aber schade, denn das würde die Bevölkerung wirklich spüren, wenn es diesbezüg­lich zu einer Verbesserung käme.

Wichtig bei einer Reform ist, dass es – ganz egal, ob man in Bregenz oder in Salzburg wohnt, ob man in Wien oder an der Grenze zu Slowenien zu Hause ist – zu einer Ver­einheitlichung der Leistungen kommt. Das könnte man auch im Zuge dieser Reform schneller vorantreiben und dementsprechend auf den Weg bringen. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Deimek: Wenn Sie es durchlesen, werden Sie sehen, dass es kommt! Darauf freut sich der Arbeiter aus Sankt Valentin, ...!)

Bei Ihrer Reform, Frau Ministerin, haben Sie immer wieder etwas versprochen, das auch heute schon mehrmals erwähnt wurde: die Einsparung von 1 Milliarde Euro, die soge­nannte Patientenmilliarde. Sie haben auch versprochen, diese wieder in das Gesund­heitssystem zu investieren, nur: Genau bei dieser Milliarde sehe ich den Vorwurf be­gründet, denn selbst bei mehrmaligem Durchsehen des Entwurfs kommt man nicht auf die 1 Milliarde! Da brauche ich jetzt nicht nur mich allein zu zitieren, sondern kann auch den Rechnungshof und seine Stellungnahme heranziehen: Auch der Rechnungshof kommt nicht auf die 1 Milliarde! (Abg. Zanger: Wenn er nicht alles berücksichtigt!)

Der Rechnungshof – und dieser ist wirklich keine linke Ideologieagentur – kritisiert und führt zu dem Zahlenwerk, das uns hier vorgelegt worden ist, aus, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehlt. Bei den in den Er­läuterungen angeführten 33 Millionen Euro an Einsparungen bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme – die Grundlage sei nicht nachvollziehbar –, und außerdem wür­den die zu erwartenden Mehrkosten im Zuge der Zusammenlegung ebenfalls nicht ein­berechnet werden. – Das heißt: Erhebliche und schwerwiegende Kritikpunkte vonsei­ten des Rechnungshofes werden irgendwie – so kommt es mir vor – mit einem Wisch zur Seite geschoben. Der Rechnungshof und die Rechnungshofpräsidentin verlangen eine transparente Darstellung und eine seriöse Planung. Das ist es, glaube ich, was wir alle hier verlangen können und verlangen sollten.

Wenn wir weitergehen, dann möchte ich in dem Zusammenhang eine weitere Frage aufwerfen: Sie sprechen davon, auch in Ihrem Eingangsstatement im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage, dass es bis zu 30 Prozent Personaleinsparungen geben soll und dass der größte Teil durch Nichtnachbesetzungen, durch Personalreduktionen zustan­de kommen soll. Was mir dazu einfällt, ist: Aus den Augen, aus dem Sinn!, denn: Wird durch die Zusammenlegung der Krankenkassen wirklich die Arbeit weniger? Werden


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