Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 178

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beziehung von ExpertInnen zu diesem höchst sensiblen Thema hätte viel früher pas­sieren müssen. Das bitte nicht falsch zu verstehen, ich möchte den MitarbeiterInnen im Familienministerium keine fehlende Kompetenz im legistischen Bereich unterstellen, aber die Menschen, die Tag für Tag mit den Entscheidungen dieses Hohen Hauses leben und ihren Alltag meistern müssen, sind die wahren Expertinnen und Experten in diesem Bereich. Sie wissen, was es heißt, mit einem Mindestmaß an Finanzen haus­zuhalten, jeden Cent gut einzuteilen, um die zusätzlichen Ausgaben, die Eltern mit ei­nem behinderten Kind oder Erwachsene mit Behinderung nun einmal haben, leisten zu können.

Wenn ich dann so Formulierungen wie „zur Gänze aus [...] Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes“ lese – ein Wortlaut, der direkt aus dem Be­reich der Mindestsicherung übernommen wurde und der tatsächlich nur einen Mindest­standard abdecken soll –, glaube ich schon, dass hier einiges, sagen wir einmal, wis­sensbefreit eingearbeitet wurde.

Die Möglichkeit, diese Änderung mit den Expertinnen und Experten noch einmal zu be­sprechen, bestand im Vorfeld und auch im Ausschuss. Sie wurde aber abgelehnt, zum Teil auch mit der Begründung, dass der Bundesbehindertenrat zugestimmt hätte. Ich gehe davon aus, dass damit der Österreichische Behindertenrat gemeint ist, der am Tag des Ausschusses den ganzen Tag über Radiointerviews gegen genau diese Ände­rungen gegeben hat.

Dann plötzlich, zwei Tage vor dieser Debatte im Plenum, kam es doch noch zu einem Gespräch. Ich bin dankbar und ich bin froh darüber, denn so wird es zumindest einen Erlass geben, in dessen Erarbeitung die Behindertenverbände eingebunden werden sollen. Zumindest wird es ein laufendes Monitoring – ich betone, ein laufendes Moni­toring – und eine Evaluierung in einem Jahr geben. Wir werden darauf schauen, dass das auch passiert.

Wir werden diesem Antrag, dem wir von Anfang an skeptisch gegenübergestanden sind, nicht zustimmen, da sich aus unserer Sicht im Gesetz nichts geändert hat. Solan­ge uns Behindertenverbände, der Behindertenanwalt und auch SelbstvertreterInnen sagen, dass es für Menschen mit Behinderung zur Verschlechterung kommen kann, werden wir nicht umschwenken. (Beifall bei der SPÖ.)

Das hat nichts mit Panikmache oder dem Herumschlagen mit einem Bihänder zu tun, sondern das hat etwas mit Haltung und mit Rückgrat zu tun. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

17.54


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nor­bert Sieber. – Bitte.


17.54.20

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Bezeich­nung Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 klingt relativ harmlos, aber dieses Gesetz hat es doch sehr in sich: Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Urtei­len die gängige Praxis zur Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass viele Familien mit behinderten Kindern um diese für sie notwendige Unterstützung bangen mussten.

Unsere Frau Ministerin hat dankenswerterweise schnell reagiert und klargestellt, dass auch in Zukunft diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. In einem Rundschreiben an die Finanzämter wurden diese aufgefordert, die bisher gängige Praxis weiterzuführen. Eine schnelle Reparatur im Sinne aller Betroffenen wurde angekündigt.

 


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