Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 186

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beihilfe an Menschen mit Behinderung offensichtlich nicht mitgehen will. Warum wollen Sie das nicht? – Alle anderen Parteien sind eindeutig dafür, dass dieses Gesetz repa­riert gehört (Zwischenruf der Abg. Erasim) und weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe auszuzahlen ist. Wir sind dafür. Ich bitte Sie hier noch einmal: Gehen Sie doch mit! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um wen geht es dabei? Dabei geht es nicht um Parteipolitik, dabei geht es um Menschen mit Behinderung, denen die erhöhte Familienbeihilfe zusteht. Deshalb möchte ich allen danken, vor allem der neuen Volkspartei und der FPÖ, die diesen Antrag ein­gebracht haben, aber natürlich auch den NEOS und der Liste Pilz, die jetzt auf jeden Fall mitgehen möchten, und vielleicht kann ich auch Sie, die SPÖ, noch davon über­zeugen, mitzugehen. – In diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.23


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.


18.23.27

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mi­nisterin! Geschätzter Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben der In­dexierung der Familienbeihilfe haben wir heute einen weiteren wichtigen Beschluss zum Familienlastenausgleichsgesetz. Mit unserem vorliegenden Antrag stellen wir si­cher, dass Kinder und Erwachsene mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, auch weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können.

Manche werden sich jetzt fragen: Warum braucht es dann überhaupt so einen Be­schluss, wenn eh alles so bleibt, wie es bisher funktioniert hat? – Nach einer Änderung der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes wurden Bescheide ausgestellt, die den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für gewisse Eigenbezieher kurzzeitig beendeten. Unsere Familienministerin hat dankenswerterweise sofort reagiert und eine gesetzliche Klarstellung in diesem Bereich gefordert.

Da viele Falschinformationen kursieren – auch hier am Rednerpult – und teilweise auch Verunsicherung herrscht, möchte ich noch einmal für unsere Fraktion klarstellen: Die bisher ausgestellten Bescheide wurden und werden nicht exekutiert, es kommt zu keiner Kürzung der Familienbeihilfe und es wird mit Sicherheit auch keine Rückforde­rungen geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Erasim.)

Mit unserem Antrag stellen wir nun sicher, dass die erhöhte Familienbeihilfe für Men­schen mit Behinderung mit Eigenanspruch weiterhin garantiert ist. Der bisherige An­spruch wird festgeschrieben und wurde um den Personenkreis behinderter Menschen mit eigenständiger Haushaltsführung ergänzt; da gibt es also eine Besserstellung zur bisherigen Praxis. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die erhöhte Familienbeihilfe ist eine Ausnahmeregelung im Bereich der Familienbeihil­fe und soll einen behinderungsbedingten Mehraufwand abfedern. Dazu stehen wir, da­ran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, und für mich steht völlig außer Streit, dass die öffentliche Hand da auch einen wesentlichen Beitrag leistet und in Zukunft leisten wird. Da vor allem medial und auch vonseiten der SPÖ viel verunsichert wird, möchte ich noch einmal klarstellen: Es gibt keine Kürzungen, und den Vorwurf der Verschlech­terung kann ich entschieden zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Ganz im Gegenteil! Menschen mit Behinderung, die eigenständig wohnen, werden bessergestellt als bisher und erhalten ebenfalls die erhöhte Familienbeihilfe. Alle Men­schen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, bekommen diesen auch in Zukunft. Zusätzlich binden wir die Behindertenorganisationen bei der Erlasser-


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