Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 198

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19.05.23

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Ruf bei der ÖVP: Vielseitig, der Herr Stöger heute!) Wir reden über das Telekommunikationsgesetz, und da erkennt man, dass die Breitbandversorgung für alle Menschen in Österreich von zentraler Bedeutung ist. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinternet, damit die Menschen und auch die Unternehmen an die Welt angeschlossen sind.

Ich bedanke mich bei meiner Vorgängerin als Technologieministerin, bei der jetzigen Präsidentin Doris Bures, denn sie hat damals, als man die Frequenzen versteigert hat, die Breitbandmilliarde ermöglicht, und es ist uns möglich geworden, in Ausschrei­bungssystemen die Breitbandmilliarde umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.) Dabei war es wichtig, die Versorgung zu fördern, auch die Telekommunikationsunternehmen mit in die Pflicht zu nehmen und ihnen zu sagen: Auch ihr habt Verantwortung für die Versor­gung in Österreich!

Wir kommen jetzt zu den 5G-Frequenzen. – Da hat die Bundesregierung leider einen anderen Weg gewählt: Sie wollen den Unternehmen viel Geld in die Tasche geben, wenig für die Frequenzen verlangen, und dabei erwarten Sie, dass diese Unternehmen auch die Versorgung bewerkstelligen. Wir wissen, dass gerade Telekommunikations­unternehmen eher zu wenig als zu viel investieren. Aus meiner Sicht wäre es daher notwendig, dass wir da mehr in die Breite gehen und dass wir keine neuen Möglichkei­ten der Förderung schaffen, sondern dass wir mit den Mitteln öffentliche Aufträge für die Versorgung zuwege bringen.

Es gibt ein Mindestgebot von 30 Millionen Euro. Wenn man bedenkt, dass bei der letz­ten Ausschreibung 2 Milliarden Euro zustande gekommen sind, dann weiß man, dass die 30 Millionen Euro ein Geschenk an die Unternehmen sind. Wie da die Investitions­bereitschaft der Unternehmen gefördert werden soll, erschließt sich mir nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Wir haben bei diesem Gesetzentwurf den Konsumentenschutz vergessen, aber dafür Geschenke an Unternehmen gemacht. Was ändert sich im Konsumenten­schutz? – Eine Papierrechnung wird nicht mehr der Normalfall sein, sondern jemand, der eine Papierrechnung haben will, muss sie zuerst beantragen beziehungsweise muss er diese Papierrechnung über das Internet beantragen. Der umgekehrte Weg wäre für uns okay gewesen: die Papierrechnung als normaler Weg, und wer eine an­dere Form der Rechnung haben will, soll sie bekommen. Die Standards müssen so ge­staltet sein, dass alle Kundinnen und Kunden den Überblick über die anfallenden Kos­ten haben – und Sie wissen, dass gerade ältere Personen nicht immer Zugang zu ei­nem PC haben.

Sie haben bei diesem Gesetz auch die Amateurfunker, sagen wir es freundlich, sek­kiert. Sie haben neue Regelungen – es ist okay, dass man das ins Telekommunika­tionsgesetz hineinnimmt –, aber die Regelungen sind aus meiner Sicht überschießend.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Sozialdemokratie ist es wich­tig, Daseinsvorsorge ernst zu nehmen. Die Freiheit der Menschen, mit der Welt zu kommunizieren, braucht kollektive Einrichtungen, und eine dieser kollektiven Einrich­tungen ist die Breitbandinfrastruktur. Diese Einrichtung als Staat zur Verfügung zu stel­len, ist aus meiner Sicht wichtig, und daher war es ein wirtschaftspolitischer Fehler, die Telekom zu verkaufen. Das war ein Fehler und der rächt sich jetzt.

Wir werden diesem Gesetz die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


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