Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 200

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sicherstellen, dass Industrie 4.0 rasch in Österreich anwendbar wird. Wir wollen auch Smartcity-Konzepte ausrollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stellen damit – im Gegensatz zur SPÖ, die bis jetzt alles versenkt hat, was sie irgendwie in die Hände bekommen hat – sicher, dass sich dieses Land adäquat weiterentwickeln kann. Ich möchte Herrn Bundesmi­nister Hofer nochmal für seine Initiative danken. Ich bedanke mich bei den Beamten, die diese komplizierte Materie wirklich sehr gut weiterentwickelt haben. Ich bedanke mich bei den Teilen des Ausschusses, die konstruktiv mitgearbeitet haben, vor allem bei Kollegin Himmelbauer. In diesem Sinne: Es ist ein großer Wurf gelungen. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Leichtfried: Das war jetzt eine ..., bitte!)

19.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.13.58

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Das Telekommunikationsgesetz – es wurde schon angespro­chen – ist insbesondere für die 5G-Vergabe beziehungsweise für den 5G-Ausbau rele­vant. Es geht insbesondere um das 700-Megahertz-Band, das zu vergeben ist. Sonst sind in diesem Gesetz noch Kleinigkeiten zum Amateurfunk und zur Behördenstruktur drinnen, die aber nicht der große Part des Gesetzes sind.

Wir sind uns, glaube ich, alle in dem Haus einig, dass es notwendig war, Maßnahmen zu setzen, diese auch schnell, aber auch – das ist auch mein Kritikpunkt – legistisch einwandfrei zu setzen.

Herr Kollege Hafenecker hat gerade vorher den Prozess angesprochen. Aus unserer Sicht war der sehr, sehr holprig. Ich habe das bereits im Ausschuss angesprochen. Wir haben einen ersten Entwurf gehabt, zu dem es unglaubliche 585 Stellungnahmen ge­geben hat, das war durchaus ein ordentlicher Brocken. Ich habe noch selten so eine Menge an Stellungnahmen bekommen. Da war zum Beispiel auch das Völkerrechts­büro des Bundeskanzleramts dabei, das sich darüber beschwert hat, dass das BMVIT Datenzugriff auf Gebäude und auf das Wohnregister hat, was sie als nicht rechtlich haltbar sehen. Man sieht auch, dass die Regierung da intern nicht gut abgestimmt zu sein scheint, wenn sogar vom Bundeskanzleramt Kritik kommt – und es waren mehrere Punkte, die da angeführt wurden. Das zeigt, dass da nicht alles gut geplant war.

Außerdem ist in den Entwurf das Thema Vorratsdatenspeicherungen eingeflossen. Das, glaube ich, liegt gar nicht an Ihnen, Herr Minister, aber es ist schon erstaunlich, wie immer wieder über die Hintertür versucht wird, dieses Thema Vorratsdatenspeiche­rung in verschiedenen Arten und auf verschiedene Art und Weise unterzubringen.

Sie haben dann einen Änderungsantrag gemacht, der viele Punkte entschärft hat. Das erkennen wir auch an. Trotzdem fehlt heute noch in vielen Dingen die rechtliche Schärfe. Es ist teilweise nach wie vor selbst für Experten und Expertinnen nicht ganz klar, wie manche Begrifflichkeiten zu interpretieren sind. Deswegen können und wer­den wir dieser Novelle nicht zustimmen.

Wofür plädieren wir? – Wir plädieren grundsätzlich dafür, dass wir oder dass Sie als Regierung mit mehr legistischer Sorgfalt arbeiten und dass man auch frühzeitig die Stakeholder einbindet. Das betrifft auch das ganze Thema Amateurfunk, das im Aus­schuss auch immer wieder aufgekommen ist. Ich glaube, dass es für alle, wenn man das in Zukunft macht, ein Riesenvorteil ist, wenn wir bei diesen Dingen mehr und besser zusammenarbeiten und auch sorgfältiger arbeiten. Dann können wir in Zukunft


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