Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 219

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Des Weiteren sieht die Gesetzesnovelle unter anderem eine Anhebung der Zahl der Betriebsleiterstellvertreter von derzeit maximal drei auf eine unbegrenzte Anzahl vor. Damit wird den Seilbahnbetreibern mehr Flexibilität bei der Erstellung des Dienstplans ermöglicht.

Auch sicherheitstechnische Neuerungen sind in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Wie wichtig Sicherheit im Bereich der Seilbahnwirtschaft ist, hat uns das Unglück der Glet­scherbahn Kaprun in meinem Heimatbundesland gezeigt. Die Brandkatastrophe der Standseilbahn im Jahr 2000, die 155 Menschen das Leben gekostet hat, wurde nicht nur zu einem tragischen und untrennbaren Teil der Geschichte Kapruns, sondern führ­te 2003 zu jenem Seilbahngesetz, das nun novelliert wird. So sind zukünftig auch die nicht öffentlichen Seilbahnen, bei denen Personenbeförderungen stattfinden, einer Ge­neralrevision zu unterziehen und das bisherige Strafausmaß bei Verstößen gegen das Seilbahngesetz wird erhöht. Dies geschieht einerseits im Sinne einer Wertanpassung, andererseits, da sich gezeigt hat, dass dieses nicht ausreichend abschreckend bemes­sen war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz. Das ist jedoch nicht die Hauptsorge der Seilbahnunternehmer, sondern das sind die langwie­rigen und schwierigen UVP-Verfahren; aber das ist ein anderes Kapitel. – Danke. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

20.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schmiedlechner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.24.16

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Geschätzte Frau Präsident! Herr Minis­ter! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Das Seilbahngesetz aus dem Jahr 2003 steht vor einer guten Vereinfachung und Anpassung. Beim Wort Seilbahngesetz denkt man oft nur an Liftanlagen, die auf einen Berg gehen, aber tatsächlich ist es so, dass immer öfter auch über die Errichtung von Seilbahnen in Städten zur Verkehrsentlastung ge­sprochen und nachgedacht wird. Ein gutes Beispiel ist ein freiheitliches Projekt in Linz, dort wird zur Verkehrsentlastung eine 10 Kilometer lange Seilbahn geplant.

Die Erleichterung, die durch das Gesetz entsteht, gilt es zu unterstützen. Die Vorteile wurden ja von den Vorrednern bereits ausführlich angesprochen. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, summa summarum wird das Seilbahngesetz klarer und einfacher sein, und daher gilt es, ihm zuzustimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.25

20.25.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 274 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf einverstanden sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

 


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