Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 221

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wenn es um Alkohol geht, hört der Spaß spätestens dann auf, wenn aufgrund von un­gezügeltem Alkoholkonsum andere Menschen gefährdet werden. Es verhält sich künf­tig bei der Schifffahrt genauso wie jetzt bereits im Straßenverkehr: Es können künftig Alkoholkontrollen mit einfachen Messgeräten auch bei Routinekontrollen durchgeführt werden.

Der Punkt ist, dass auch in der Schifffahrt das Bewusstsein dafür geschaffen wird, wie mit Alkohol am Steuer umzugehen ist, und dass es nicht egal ist, ob man Alkohol kon­sumiert oder nicht, wenn man ein Schiff führt. Es reicht nämlich schon ein kleines Boot, auf dem Menschen zum Beispiel Spaß haben, Alkohol genießen und ausgelassen fei­ern, und durch eine kleine Unachtsamkeit oder durch Leichtsinn ist plötzlich alles an­ders. Eine kurze Unachtsamkeit, ein kleines Hoppala passiert, es geht eine Person über Bord und die Tragödie nimmt ihren Lauf.

Ich bin aber zuversichtlich, dass mit den Alkoholkontrollen auch der Alkoholkonsum in Summe geringer werden wird, und hoffe, dass es nicht daran scheitert, dass das Per­sonal fehlt, um das dann auch zu überprüfen. Es ist wichtig, dass nun auch im Bereich der Seefahrt, in der Binnenschifffahrt die Gefahren von Alkohol am Steuer an Beach­tung gewinnen und ins Bewusstsein gerückt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir alle haben mit Sicherheit noch einen Unfall aus jüngerer Vergangenheit sehr prä­sent: Eine honorige Runde tankt ordentlich Rum, Wein, Bier und so weiter, dann rauf auf ein 335-PS-Geschoß und raus auf den Wörthersee. Durch den Alkohol ermutigt und ein paar spektakuläre Turns später ist es passiert: Ein Bauunternehmer wird bei einem sogenannten Powerturn aus dem Boot geschleudert. Dem nicht genug, legt man – offensichtlich durch den Alkohol benebelt und in der Entscheidungskraft stark eingeschränkt – den Rückwärtsgang ein, und dabei geschieht das Unfassbare, denn der über Bord Gegangene gerät auch noch in die Schiffsschraube und stirbt bei diesem tragischen Zwischenfall.

Für Unfälle mit Booten im Zusammenhang mit Alkohol gibt es noch unzählige, unzähli­ge Beispiele. Gerade dieser Vorfall, den ich soeben geschildert habe, zeigt, wie wichtig diese Änderungen im Schifffahrtsgesetz wirklich sind, vor allem dann, wenn es um die Erhöhung der Sicherheit von Leben und Leib geht. Es ist uns Sozialdemokraten wich­tig, dass internationale Normen – verkehrsrelevante Sicherheitsbestimmungen und Kontrollen – grundsätzlich umgesetzt werden, und deshalb stimmen wir dieser Geset­zesnovelle in vorliegender Form vollinhaltlich zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der SPÖ – zu dem das Rednerpult niedriger stellenden Abg. Rädler –: Er genießt das!)


20.32.10

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kollege Leichtfried! Liebe Kolleginnen, Kollegen! Ich lasse mich nicht gerne provozieren, aber wenn es sein muss, nehme ich das gerne an.

Zunächst aber zum Thema Schifffahrt: Mit der Regierungsvorlage für das Schifffahrts­gesetz und das Seeschifffahrtsgesetz möchten wir, wie die Vorredner bereits erwähnt haben, drei Problemkreise regeln, zunächst das Alkoholproblem, das bereits durch die­sen traurig-tragischen Fall am Wörthersee angesprochen wurde. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es kommt aber auch bei der Donauschifffahrt immer wieder vor, dass gerade Personen auf Ostfrachtschiffen in dieser Hinsicht Probleme machen. Ich glaube daher, dass es notwendig ist, da präventiv zu wirken.

Das Zweite ist die Qualitätssicherung bei den Seejachten. Das Dritte, das wir anspre­chen wollen, ist die Verfahrenskonzentration, um eine Wettbewerbsgleichheit bei den technischen Voraussetzungen einzuführen.

 


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