Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 226

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Betreffend Bezüge Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder: Da ist es wirklich augen­scheinlich und zu kritisieren, dass Jubiläumsgelder, Boni oder Tantiemen ohne konkre­te Leistungsvereinbarungen bezahlt wurden. Das bedeutet einen eklatanten Mangel an Transparenz, und da wäre es wirklich sinnvoll – das hat sogar mein Vorredner schon kurz angesprochen –, die Vertragsschablonenverordnung des Bundes auch auf Wohn­baugenossenschaften umzulegen und dort zur Anwendung zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mehr Transparenz ist bei den Gehältern auf alle Fälle angebracht. Es war in einer Wohn­baugenossenschaft Faktum, dass ein Bediensteter für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte Kilometergeld bezogen hat. Das ist etwas, das wirklich abzustellen ist. Wir haben die Frau Bundesministerin in der Ausschusssitzung auch mit diesen Missstän­den konfrontiert. Sie hat dann die Gebarungsrichtlinienverordnung ins Spiel gebracht, die in wenigen Wochen in Kraft sein sollte. Möglicherweise ist es da ein Ansatz, Frau Präsidentin des Rechnungshofes, dass man eine Follow-up-Prüfung in Erwägung zieht, um dann festzustellen, inwieweit eine derartige Verordnung wirklich greift und mehr Trans­parenz bei Gehältern schafft.

Zum zweiten Bericht betreffend Internes Kontrollsystems bei Direktvergaben des Bun­des: Das war in diesem Fall eine Follow-up-Überprüfung, die erste Überprüfung fand bereits 2014 statt. Faktum: Es wurde kaum etwas von den Empfehlungen umgesetzt. Das ist insofern bedenklich, als das Bundesministerium für Finanzen eine Empfehlung zur Optimierung des Beschaffungswesens keineswegs beachtet und umgesetzt hat. Da wäre nur notwendig gewesen, ein bundeseinheitliches, standardisiertes Kontrollsys­tem zu installieren.

Das ist insofern bedauerlich, als ich denke, dass da gerade das Bundesministerium für Finanzen Vorbildwirkung haben sollte.

Ich möchte ein zweites Beispiel betreffend das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nennen, weil die Ministerin auch da war. Da ist es darum gegangen, den Bedarf und den Nutzen von vergebenen Leistungen zu verifizieren, und es lag bereits eine Empfehlung auf dem Tisch. Es ist aber nichts passiert, und das ist insofern schade, als immerhin 40 Prozent der überprüften Fälle gezeigt haben: Es war weder Bedarf noch Nutzen nachvollziehbar und verifizierbar; also das sollte wirklich verändert werden.

Das waren zwei konkrete Beispiele, einerseits vom Finanzministerium, andererseits vom Wirtschaftsressort, und ich appelliere wirklich inständig an beide Ressorts, das In­terne Kontrollsystem nachzuschärfen oder aber endlich zu beginnen, ein entsprechen­des Kontrollsystem aufzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Zanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.51.00

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Frau Präsident des Rech­nungshofes! Eine kurze Stellungnahme zu den Gehältern im gemeinnützigen Wohn­bau: Was sich mir nicht ganz erschließt, ist, wie das zusammengeht: auf der einen Sei­te gemeinnütziger Wohnbau, soziales Wohnen, günstige Wohnungen für die Mieter; auf der anderen Seite: Wenn man sagt, günstige Mieten, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass die Gewinne eher niedrig sind – aber angesichts dieser Gehälter, die dort bezahlt werden, kann das dann doch nicht so sein. Für mich ist die Divergenz zwi­schen den Gehältern und dem gemeinnützigen Wohnbau als sozialem Wohnprojekt nicht ganz nachvollziehbar.

 


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