Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 227

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Wenn man so einfach und locker darüber hinweggeht und sagt, na ja, es wird sich schon etwas ändern müssen, ist das ein Zugang. Vielleicht sollten wir doch strengere Regeln setzen.

Es gibt aber noch einen Punkt, der sich mir nicht ganz erschließt, und der betrifft durch­aus die aktuelle Debatte, die wir heute den ganzen Tag geführt haben, nämlich zur Re­form der Sozialversicherungsträger. Ich führe dazu noch einmal aus, was ich hier schon deponiert habe: Der Rechnungshof prüft aufgrund seiner gesetzlichen Grund­lage ex post, also im Nachhinein, und seine Erkenntnisse sind Basis für Reformen und werden in diesen Reformen auch umgesetzt. Eine solche Reform ist eben die jetzige, die in Diskussion steht, die Reform der Sozialversicherungsträger.

So hat der Rechnungshof eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren verfasst. Für uns hier ist es vielleicht eine Wiederholungsübung, aber die Frau Präsident hat das noch nicht gehört. In dieser Stellungnahme steht wortwörtlich drinnen: „Die wirtschaftli­chen Konsequenzen der Reform sollten durch eine den gesetzlichen Vorschriften ent­sprechende WFA“ – Wirkungsorientierte Folgenabschätzung – „vor einer Beschlussfas­sung berechnet und vervollständigt werden.“ – Vor einer Beschlussfassung!

Frau Präsident, Sie haben die Regierung öffentlich dafür kritisiert, dass Sie die finan­ziellen Auswirkungen nicht nachvollziehen können. Jetzt schreibt aber Ihre eigene Be­hörde: vor einer Beschlussfassung – und wir stehen vor einer Beschlussfassung!

Am heutigen Tag ist die Regierungsvorlage eingelangt, der die entsprechende Wir­kungsorientierte Folgenabschätzung mit all jenen Summen, die Sie nicht nachvollzie­hen können, beigelegt ist. Frau Präsident, meines Erachtens konterkarieren Sie die ei­gene Behörde, die ganz klar schreibt: Vor einer Beschlussfassung sollte das vorlie­gen – was noch immer kein Muss ist. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Zum wiederholten Male mischen Sie sich in die Tagespolitik ein, was bis dato nicht Stil der Rechnungs­hofpräsidenten war. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich wünsche mir eine Rückkehr zum bisher gepflegten Stil der mittlerweile ehemaligen Rechnungshofpräsidenten (Abg. Loacker: Sie wollen ..., geben Sie’s zu!), die selbst­verständlich in einer Ex-post-Prüfung oder auf Basis einer Ex-post-Prüfung immer das Recht haben, Kritik an einer Reform zu üben, wobei ich mich wundere, dass diese Be­hörde, Ihr Rechnungshof oder Sie als Präsidentin des Rechnungshofes, Reformen kriti­sieren, die angegangen werden, die notwendig sind für dieses Land, die in den 1 007 Vor­schlägen des Rechnungshofes stehen (Abg. Plessl: Zu welchem Punkt, Herr Kolle­ge?), und ich frage mich: Ist der Rechnungshof unter Ihrer Führung für oder gegen Re­formen? (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.55.27

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Über den Bericht des Rechnungshofes über die Bezüge der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauvereinigungen ist ja schon einiges gesagt worden. Herr Abgeordneter Gahr hat da­zu auch Einzelheiten gebracht.

Tatsächlich fühlt man sich, wenn man den Bericht liest, wie im Schlaraffenland: 17 Mo­natsbezüge, Überstundenpauschale, Ablösen von nicht konsumierten Urlauben, also alles, was das Herz begehrt – und das bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung.

Jetzt wäre es aber falsch, den Schwarzen Peter nur den Gremien in den Bauvereini­gungen zuzuschieben, die diese Vereinbarungen abschließen. Auch den Gesetzgeber


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