Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 233

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Warum gibt es diese mangelnde Kontrolle überhaupt? – Die gemeinnützigen Wohn­bauträger kontrollieren sich im Wesentlichen durch den Revisionsverband selbst. Da sitzen Leute drinnen, die aus den Gemeinnützigen kommen, und es ist die Gefahr sehr groß, dass da die eine Krähe mit der anderen sehr gnädig ist – gnädiger, als es ange­bracht wäre.

Wenn man in den Berichten liest, was sich da abspielt, dann muss man sagen, das ist hoch bedauerlich. Zu Unrecht, aber trotzdem gilt das Bundesland Vorarlberg als be­sonders sauber, aber genau dort gibt es bei der Vogewosi den Fall, dass jemand für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegenüber dem gemeinnützigen Wohn­bauträger auch noch Kilometergeld abrechnen darf.

Zur Gesiba, das ist auch schon angeführt worden, führt der Rechnungshof sehr schön aus, wie die hohe Verzinsung der Eigenmittel mit 3,5 Prozent, was momentan einfach nicht dem Marktzinssatz entspricht, dazu führt, dass die Mieter mehr Miete zahlen müssen als eigentlich notwendig. Das ist schon besonders pikant, denn der Träger ge­hört im Wesentlichen der Stadt Wien und die Stadt Wien könnte das Wohnen dort billiger machen, wenn ihr Wohnbauträger einen anderen Zinssatz ansetzen würde. Man macht das aber nicht, und dann beschweren sich die Sozialdemokraten, dass das Wohnen teurer wird. Dort, wo sie es selber in der Hand haben, nützen sie die Mög­lichkeiten nicht.

Und wie immer diskutieren wir solche Berichte, in denen es um die Schmutzigkeiten in den schwarzen und roten Einflussbereichen geht, um diese Uhrzeit. (Beifall bei den NEOS.)

21.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fich­tinger. – Bitte.


21.18.09

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Auch ich möchte kurz auf den Bericht betreffend „Verkäufe von Wohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen“ zurückkommen. Kollege Plessl hat schon angesprochen, welche Vereinigungen das sind. Speziell möchte ich an die­sem Punkt die Gedesag aus Krems ansprechen. Zur Ausschusssitzung war auch Di­rektor Graf eingeladen, der uns sehr viel über die Vergabe der Wohnungen, über den Preis und vor allem auch über die Gehälter der Geschäftsführung, die schon auf All-in-Verträge umgestellt sind, berichtet hat. Es war eine sehr umfassende und höchst inter­essante Auskunft, die er uns da gegeben hat.

Grundlegend ist der gemeinnützige Wohnbau gesetzlich im Wohnungsgemeinnützig­keitsgesetz geregelt. Dort wird klar festgelegt, dass die Tätigkeit gemeinnütziger Bau­vereinigungen „unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten“ ist, insbesondere sind die Berechnung von Herstellungskosten, die Zulässigkeit von Wohnungsverkäufen und die Preisbe­rechnung bei ebendiesen Verkäufen geregelt.

Insgesamt gab der Rechnungshof 13 Empfehlungen ab, wobei übergreifend auf alle Bauvereinigungen elf Empfehlungen entfielen, zwei Empfehlungen entfielen auf das damalige Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – wie es da­mals noch hieß, jetzt ist es ja das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort.

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen tragen einen großen und wichtigen Teil zur Schaffung von Wohnraum und Lebensraum bei, und das ist auch etwas Wichtiges. Ins­besondere wird durch die nachträgliche Eigentumsbegründung das Wohnungseigen-


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