Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 238

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dem sind die Gewinne der Gesiba auch an die Mieter und Mieterinnen weiterzugeben; auch das kritisiert der Rechnungshof, denn auch das wurde nicht gemacht.

Meine sehr geehrten Kollegen zu meiner Linken! Ich würde Sie bitten, bevor Sie von anderen öffentlichen Organisationen und Ministerien verlangen, dass sie die Rech­nungshofvorschläge und -empfehlungen umsetzen, fangen Sie bei der Gesiba an und setzen Sie dort die Empfehlungen des Rechnungshofes um! – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Rechnungshofpräsidentin Frau Mag.a Kraker. – Bitte.


21.39.20

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich beziehe mich zunächst einmal auf die Tagesordnung. Auf der Tagesordnung stehen drei Prüfberichte betreffend gemein­nützige Bauvereinigungen und eine Follow-up-Überprüfung zum IKS bei Direktverga­ben.

Grundsätzlich sind nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz die gemeinnützigen Bauvereinigungen zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Geschäfts­führung und Verwaltung verpflichtet. Ich will jetzt hinsichtlich der Prüfungen primär auf jene Punkte eingehen, die Sie als Nationalrat interessieren. Ich möchte auf den Bun­desbezug hier noch einmal eingehen, denn die Wohnbauträger, die wir überprüft ha­ben, sind ja Wohnbauträger, die im öffentlichen Eigentum stehen. Es sind Wohnbauträ­ger, die entweder im Eigentum von Städten oder eines Landes stehen; die Berichte wurden auch an die Landtage gerichtet.

Was wir aber an das zuständige Ministerium gerichtet haben, das sind Empfehlungen, die mit den Bezügen zu tun haben und die mit den Regelungen in Bezug auf die Ver­käufe von Wohnungen zu tun haben.

Da hat der Rechnungshof eben festgestellt, dass wir aufgrund dieser Prüfung betref­fend Vorstandsbezüge bei fünf ausgewählten Wohnbauträgern erkannt haben, dass seit Langem Novellierungsbedarf in Bezug auf § 26 Wohnungsgemeinnützigkeitsge­setz und auch in Bezug auf die Gebarungsrichtlinienverordnung besteht. Es nimmt die Obergrenze, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz steht, immer noch Bezug auf das alte Dienstklassensystem. Höchstgrenze ist die Dienstklasse IX. Auch die Besol­dungsreform, die ja aus dem Jahr 1994 stammt – das ist schon einige Zeit her, da wurde ein Fixgehalt eingeführt –, wurde nicht nachvollzogen. Detto wurden Bezugsbe­grenzungen, die im Rahmen von Pensionsreformen gemacht wurden, nicht nachvollzogen.

Diese Obergrenze, die es gab, kam nicht wirklich zum Tragen, weil es eben kollek­tivvertragliche Erhöhungen gibt, weil es Zulagensysteme gibt und weil es beim Bezug keine Jahreshöchstbegrenzung gab. De facto kam man auf bis zu 17 Monatsbezüge. Der Revisionsverband vertrat, anders als der Rechnungshof, die Auffassung, dass Über­stundenpauschalen zulässig und möglich seien. Wir glauben das nicht, denn das Dienst­klassensystem beinhaltet eben auch Verwendungszulagen. Ebenso haben wir kritisiert, dass für Leistungsprämien gewisse Kriterien gefehlt haben.

Was ich festhalten möchte, ist, dass bei der Gesiba eine Reihe von Sozialleistungen und Zulagen – 29 Zulagen – bestehen, die wir auch als hoch kritisiert haben. Grund­sätzlich will ich aber auch sagen, dass die Vorstandsmitglieder, die wir in den fünf Wohnbauträgern überprüft haben, männlich waren. Der Rechnungshof sieht es als positiv an, dass es jetzt einen Novellierungsentwurf zur Gebarungsrichtlinienverord­nung gibt, der eine Beschränkung der Leistungsprämien auf maximal drei Monats­gehälter vorsieht. Kritisch sehen wir die Höhe der Überstundenpauschalen mit 50 Über-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite