Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 246

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Kuratoriums – no na ned, sage ich jetzt einmal dazu – solche irrsinnigen Spekulations­geschäfte durchführen.

Also unter dem Strich: Frau Präsidentin, die Kritik des Rechnungshofes hat gewirkt, ei­nerseits werden jetzt die Studentenplätze nach sozialer Bedürftigkeit vergeben und an­dererseits sind absurde, perverse – Entschuldigung! – Spekulationsgeschäfte so nicht mehr möglich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger gelangt zu Wort. – Bitte sehr. (Ruf: Eh schon das zweite Mal!)


22.07.54

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke für die Einbegleitung. – Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren unter den Tagesordnungspunkten 22 bis 28 sehr unterschiedliche Berichte des Rechnungshofes. Ich habe mir den Bericht betref­fend Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuer- und UID-Nummern ausge­wählt. Beim ersten Hinsehen ist er relativ unspektakulär, es geht um Verwaltungs­fragen, bei näherer Betrachtung sieht man aber dann doch, dass es eigentlich um eine sehr große Dimension geht.

Was sind UID-Nummern? – UID-Nummern sind Registrierungsnummern, die die Unter­nehmen brauchen, um auf der einen Seite Vorsteuerabzug geltend machen zu können und mit Mehrwertsteuer zu fakturieren. Unternehmen brauchen bei grenzüberschrei­tendem Waren- und Dienstleistungsverkehr UID-Nummern, wenn sie das mehrwert­steuerbefreit machen wollen; es müssen beide, der Absender der Ware und der Emp­fänger der Ware, über eine UID-Nummer verfügen.

Wenn man nun weiß – und sich auch die Berichte der Europäischen Kommission an­schaut –, dass das Thema Mehrwertsteuerbetrug auf der europäischen Ebene ein sehr großes ist – die Europäische Kommission schätzt den Ausfall auf in etwa 50 Milliarden Euro pro Jahr –, dann misst man diesem Thema der UID-Nummern doch sehr, sehr große Bedeutung zu. Es gibt eine Expertise des Rechnungshofes, die in enger Koope­ration mit dem BMF diesbezüglich eingebracht wird. Die Prüfung, über die wir heute debattieren, war ja auch eine Follow-up-Überprüfung, bei der das BMF und Finanzäm­ter in Salzburg überprüft worden sind. Und da wurde gemeinsam schon einiges auf den Weg gebracht, etliche Empfehlungen des Rechnungshofes wurden umgesetzt.

Aber von ganz zentraler Bedeutung ist auch – das haben wir auch schon bei anderen Tagesordnungspunkten diskutiert –, dass ja gerade auch während der EU-Ratspräsi­dentschaft Österreichs die Themen Gewinnverschiebung, Steuerbetrugsbekämpfung ganz oben stehen. Da konnten die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgenommen, im Europäischen Rat, im informellen Ecofin-Rat weiterentwickelt werden, und es gibt das klare gemeinsame Ziel, wirklich vehement gegen diesen Mehrwertsteuerbetrug auf­zutreten.

Hier wurden auch bereits erste Erfolge erzielt. Man kommt bei diesem Thema in die technische Umsetzung. Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch beim Rech­nungshof für die Expertise, die er da einbringt, bedanken.

Mehrwertsteuerbetrug auf europäischer Ebene zu bekämpfen ist sicher ein gemein­sames Ziel, und der Rechnungshofbericht war sicher auch eine gute Grundlage dafür, dass wir hier einen Schritt weiterkommen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prei­ner. – Bitte.

 


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