Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 248

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22.13.41

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Ich beziehe mich auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gar­tenbauzentrum Schönbrunn.

Im Frühjahr 2017 hat der Rechnungshof die Gebarung des Landwirtschaftsminis­teriums im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung historischer Gärten und Pflan­zensammlungen, die im Eigentum des Bundes sind, überprüft. Die Bundesgärten um­fassen sieben der wertvollsten historischen Gärten und Gartenanalgen Österreichs: die ehemaligen habsburgischen Gärten in Wien und Innsbruck. Dazu gehören der Au­garten, der Belvederegarten, der Burggarten, der Volksgarten und der Schlosspark Schönbrunn in Wien sowie der Hofgarten Innsbruck und der Schlosspark Ambras. Im Jahr 2016 wurden die Österreichischen Bundesgärten mit der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau, die für Lehre und Forschung im Bereich des Gartenbaus verantwortlich ist, zusammengeführt.

Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an ebendieser Zusammenlegung der beiden Dienststellen. Sie brachte fast keine strukturellen Veränderungen, die operativen Pro­bleme wurden nicht gelöst. Trotz der organisatorischen Zusammenlegung der Verwal­tung, durch die zwar der Posten der Direktorin eingespart wurde, ist insgesamt aber der Personalstand sogar leicht gestiegen.

Auf die zahlreichen anderen Empfehlungen ist mein Vorredner schon eingegangen, und daher möchte ich sagen: Selbst dann, wenn alle diese Empfehlungen des Rech­nungshofes umgesetzt werden und die Verwaltung besser funktioniert, lohnt es sich doch, auch einen Blick ins Ausland zu werfen und zu schauen, wie historische Gärten dort verwaltet werden.

Historische Gärten sind in der Organisation meist Schlossverwaltungen angeschlos­sen, da Schloss und Garten insbesondere im Barock oft ein gestalterisches Ganzes bil­den. In Deutschland arbeitet der Facharbeitskreis Schlösser und Gärten für den Erhalt der historischen Gärten; zusätzlich gibt es zahlreiche private Stiftungen, die mit hohem finanziellem Aufwand agieren. In Großbritannien werden die historischen Gärten von besonderem Interesse gemäß dem National Heritage Act in einem amtlichen Verzeich­nis geführt. Aber auch in Frankreich, Italien, Spanien und den Niederlanden, in ganz Europa ist man sich des Schatzes der historischen Gärten und Anlagen bewusst.

Daher hat das Internationale Komitee für historische Gärten, Icomos-IFLA, in der Char­ta von Florenz schon im Jahr 1981 folgenden Beschluss gefasst:

„Historische Gärten gehören zu den Elementen des kulturellen Erbes, deren Fortbe­stand naturbedingt ein Äußerstes an unablässiger Pflege durch qualifizierte Personen erfordert“, und zwar „von Historikern, Architekten, Landschaftsarchitekten, Gärtnern und Botanikern“ gemeinsam.

Wir sehen also, der Erhalt historischer Gärten geht weit über eine gute und effiziente Verwaltung, wie der Rechnungshof sie empfiehlt und die auch unabdingbar ist, hinaus.

Ich bin überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren, dass unsere neue dafür zustän­dige Ministerin, Elisabeth Köstinger, sich dieser Aufgabe bewusst ist und dass sie be­sonderes Augenmerk auf die historischen Gärten und Gartenanlagen lenkt. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

22.17

22.17.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich getrennt vornehmen darf.

 


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