Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 258

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antrag geben. Das finde ich sehr schade, dass bei einem so wichtigen Thema hier keine überparteiliche Plattform im Sinne der Menschen agieren kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.


22.48.07

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Auf die Peti­tionen wurde ja schon reichlich eingegangen. Ich bin ja froh, dass es diesmal nicht so viele sind, die ins Plenum gekommen sind. Eines muss man der vereinten linken Oppo­sition schon sagen, die sich da gnadenlos einhängt und auch noch eigene Interpreta­tionen einfließen lässt, wie Kollege Bernhard (Zwischenruf des Abg. Plessl):

Was fordert die Bürgerinitiative? – Seitens der Einbringenden wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: „Der Tatbestand der Verhet­zung ist im § 283 StGB definiert, das Strafgesetz ist ein Bundesgesetz.“ – Das sagt schon sehr vieles aus. Genau so ist es. Das haben wir euch auch im Ausschuss zu er­klären versucht: Es gibt ein Gesetz, das 2016 novelliert wurde – ein gutes Gesetz, so nehme ich an, weil die Novellierung ja von der SPÖ vehementest gefordert wurde. Es wurde auch novelliert. Das ist gut so, weil natürlich auch wir gegen Verhetzung sind.

Euch sind die Medienfreiheit und der Schutz der Medien, der Schutz der Journalisten immer so wichtig. Hier werden aber zwei wie „unzensuriert“ und „Wochenblick“ ge­nannt, und plötzlich ist das egal. Plötzlich geht es dann nur mehr darum und man sagt: Ja, das muss man dem Justizausschuss schon zuweisen und da gehören die Strafen verschärft! – Nehmt ihr euch selber noch ernst? (Abg. Plessl: Ja!)

2016 wurde all das von der Bundesregierung – nämlich von Rot-Schwarz – verschärft und erweitert. In diesem Sinne glaube ich, dass man nicht alles dem Justizausschuss zuweisen muss. Wenn man Demokrat ist – und das nehme ich an, wenn man hier he­rinnen sitzt –, dann muss man halt Mehrheitsverhältnisse akzeptieren. Es wurde im Aus­schuss mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

In den letzten Jahren wurden viele Petitionen einfach zur Kenntnis genommen. Wenn man jetzt sagt, man verwehre dieser Bürgerinitiative eine parlamentarische Behand­lung, ist das ein Unsinn in sich, denn was machen wir jetzt gerade? – Wir diskutieren, wir behandeln, wir sprechen darüber. Jetzt dies einfach so dazustellen, nur weil man es gerne dem Justizausschuss zugewiesen hätte, ist einfach unredlich und nicht rich­tig. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal ganz kurz zu den Ausführungen des Kollegen Noll: Seit der Ausschuss­sitzung bis zum heutigen Tag belastet Kollegen Noll das Wort Aufsystemisierung.

Es ist für Herrn Kollegen Noll ein Unwort, das es aber nicht ist. Ich erkläre es ihm ganz kurz, wie es zu diesem Wort kommt: Bei der Polizei, bei der Exekutive spricht man vom systemisierten Stand. Es gibt Planstellen – angenommen, das sind jetzt einmal 40 –, und der systemisierte Stand ist der, der wirklich zur Verfügung steht. Wenn man auf­systemisieren will, dann will man nichts anderes als Polizeimusik, Einsatzgruppe, We­ga, Cobra und so weiter wegrechnen. Man will also diejenigen, die gar nicht zur Ver­fügung stehen, weggerechnet haben und den Stand erhöhen, um den systemisierten (Zwischenruf des Abg. Noll), den tatsächlichen Stand zu heben. Sagen wir tatsäch­licher Stand, dann kann Kollege Noll besser damit leben! – Aber: Auch mit vielen Wör­tern, die Kollege Noll verwendet, können wir nicht umgehen und auch nicht leben. (Bei­fall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP sowie des Abgeordneten Bernhard.)

 


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