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Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Grevio-Bericht wird ja heute nur gestreift, weil er dem Gleich­behandlungs­aus­schuss zugewiesen wird. Dennoch nenne ich einige Fakten aus dem österreichischen Gewaltschutz: In Österreich werden jährlich Tausende Betretungsverbote nach dem SPG verhängt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es eigentlich wenige Rückfalltäter gibt. Das beweist, dass diese Maßnahme greift und eine sinnvolle Maßnahme im Sinne eines umfassenden Opferschutzes ist.

Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Polizeibeamten, die an Ort und Stelle binnen Minuten und unter teilweise schwierigen Bedingungen eine Gefahrenprognose erstel­len müssen und entscheiden müssen, ob jemand aus der eigenen Wohnung wegge­wie­sen wird oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Grevio-Bericht hebt die Führungsrolle Österreichs dank der wirksamen Maß­nah­men betreffend Gewaltschutz insgesamt hervor, aber er merkt auch kritisch an, dass es aus Sicht der Experten noch einigen Verbesserungsbedarf gibt. Einigen Punkten scheint wirklich noch ein höheres Schutzniveau zugemessen werden zu müs­sen. Etwa kritisiert der Bericht, dass es wohl ein gutes Hilfsnetz für häusliche Gewalt gibt, aber die Opfer von Sexualstraftaten, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung – Kollegin Kugler hat das schon gesagt – dieses Netz nicht in dem Ausmaß vorfinden. Dem kann ich nur bedingt zustimmen, denn Voraussetzung dafür ist, dass man es der Polizei anzeigt, dass man anzeigewillig ist – nur dann kann geholfen werden –, und diese Bereitschaft fehlt oft.

Eine andere Anregung ist, transparenter mit statistischen Daten der Gefährder und der Opfer umzugehen – also Geschlecht, Alter, Nationalität und Täter-Opfer-Beziehung. Das finde ich bemerkenswert und das entspricht auch der Auffassung dieser Regie­rung.

Andere Kritikpunkte sind durchaus hinterfragenswert. Es wird etwa kritisiert, dass es zu wenig strafrechtlichen Verurteilungen kommt. Dazu muss man aber wissen, dass nicht jedem Betretungsverbot auch eine strafrechtlich relevante Handlung zugrunde liegen muss – daher kann es nicht zu einer Verurteilung kommen – beziehungsweise dass es in Österreich die Möglichkeit der Diversion gibt. Wenn das Opfer zustimmt, kommt es zu keiner Verurteilung.

Insgesamt räumt dieser Grevio-Bericht Österreich, wie gesagt, ein, dass wir Gewalt­schutz auf höchstem Niveau bieten. Darauf und auch auf die Arbeit der Exekutive in Österreich, die dafür sorgen wird, dass das auch in Zukunft so bleibt, kann man stolz sein. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

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