13.59

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann das ehrlich gesagt nicht fassen: Wir diskutieren hier das Aarhus-Beteiligungs­ge­setz 2008, und es steht im Raum, dass es einen Abänderungsantrag geben soll. Ich würde diesen Abänderungsantrag wirklich gerne kennen, damit ich dazu auch Stellung nehmen kann. Wenn ich dazu Stellung beziehen will, wäre es die Voraussetzung, dass er zunächst einmal vorgelegt wird.

Frau Kollegin Diesner-Wais, das Mindeste, was ich mir von Ihnen erwartet hätte, wäre wenigstens eine Ankündigung, dass Sie einen solchen Abänderungsantrag einbringen werden oder dass Sie keinen Abänderungsantrag einbringen werden. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

So, wie Sie mit den Oppositionsparteien umgehen, das ist schlicht und einfach skan­dalös. Skandalös ist im Übrigen auch die späte – die sehr späte – Umsetzung der Aarhus­konvention. Hätte es nicht ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Euro­päischen Kommission gegeben, so, denke ich, würden wir auch heute noch immer nicht das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 diskutieren.

Ja, Sie mögen Zweifel haben. Ich habe keine Zweifel, denn wenn man sich das Gesetz genau anschaut – und ich werde noch ein paar Dinge dazu ausführen –, sieht man sehr klar, dass ja nur das Allerallernotwendigste getan wird. Da werden der Euro­pä­ischen Kommission schöne Augen gemacht, damit man aus dem EU-Vertragsverlet­zungsverfahren herauskommt.

Österreich tut natürlich gut daran, diese Aarhuskonvention umzusetzen – das ist ja keine Frage – und den Umweltorganisationen auf der einen Seite und den Betroffenen auf der anderen Seite die Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten zu beteiligen. Das entspricht im Übrigen ja auch der Aus­legung der Aarhuskonvention durch den Europäischen Gerichtshof. Es sind jedoch drei Einwendungen, die ich habe und der Grund dafür sind, dass wir diesem Beteiligungs­ge­setz nicht zustimmen werden.

Erstens: Es wird – und das habe ich schon gesagt – nur das Notwendigste getan. Mit diesem Beteiligungsgesetz werden wir aus dem Vertragsverletzungsverfahren heraus­kommen, es reicht aber nicht aus, dass auch die völkerrechtlichen Beschwerde­ver­fahren, die ja ebenfalls anhängig sind, eingestellt werden. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Die Rechtsmaterien, auf die dieses Beteiligungsgesetz Anwendung finden wird, sind eingeschränkt auf das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissions­schutz­gesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz. Andere Materien wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz, aber auch der Naturschutz bleiben außen vor. Sie, Frau Ministerin, haben uns im Ausschuss erzählt, der Naturschutz ist Ländersache. Na und? – Das ist Ländersache, dann müssen Sie sich, Frau Ministerin, halt darum bemühen, in einem föderalen Staat Lösungen zu finden, dass alle Materien in dieses Beteiligungsgesetz einfließen und dass Rechtssicherheit für alle Materien und alle Betroffenen geschaffen werden kann. (Beifall bei der Liste Pilz.) Das ist das Mindeste, Frau Ministerin, was ich mir von Ihnen als Umweltministerin erwarten kann.

Der dritte Punkt, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden, ist der, dass NGOs und andere Betroffene keine Parteistellung in diesem Verfahren haben werden. Es gibt zwar die Möglichkeit der nachträglichen Beschwerde, diese nachträglichen Beschwerden verkomplizieren aber natürlich die Verfahren.

Also zusammenfassend: Das Notwendigste allein reicht nicht. Wir hätten uns erwartet, dass Sie hier weitergehen und Ihren Aufgaben dahin gehend nachkommen, alle Mate­rien zu erfassen und ein Gesetz vorzulegen, um aus dem völkerrechtlichen Beschwer­deverfahren herauszukommen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten in allen Materienbereichen zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.03

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Höbart. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.