17.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Novelle des Bundes-Umwelthaftungs­gesetzes und um die Novelle des Umweltinformationsgesetzes.

Das zweite Gesetz, das Umweltinformationsgesetz, ist unter den gegebenen Rahmen­bedingungen nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang zu bringen, weshalb eine Änderung notwendig ist.

Das erste Gesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, regelt den Umstand der Um­welt­beschwerde, die eingebracht werden kann, wenn zum Beispiel eine Betriebsanlage einen Gewässerschaden oder einen Bodenschaden verursacht. Notwendig ist diese Änderung, da uns der Europäische Gerichtshof und auch die Europäische Kommission ersucht haben, dieses Gesetz richtlinienkonform zu verfassen.

In Wahrheit regelt diese Gesetzesnovelle die Fragen, welche Möglichkeiten die Bevöl­kerung und verschiedene Institutionen haben, um eine Umweltbeschwerde einzubrin­gen und welche Maßnahmen eine Behörde setzen muss, wenn ein Betreiber einer Anlage einen Umweltschaden verursacht. Es werden also Spielregeln in diesem Sys­tem festgelegt.

Ich möchte dazusagen, dass parallel zu diesem Gesetzeswerk auch das österreichi­sche Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz von großer Bedeutung sind und es letztendlich in vielen Regionen – zum Beispiel wenn es um den Gewässer­schutz und um die Instandhaltung von Kleinwasserkraftanlagen geht – schon Sanie­rungspläne gibt, die die Bundesländer und die Bezirkshauptmannschaften verordnen; auch dort sind gewisse Regeln einzuhalten.

Letztendlich ist diese Gesetzesnovelle eine Notwendigkeit, die wir heute beschließen. Wir werden uns bemühen, da in Abstimmung mit den verantwortlichen Institutionen praxistaugliche Lösungen zu generieren.

In diesem Sinn: Danke an die Regierung, danke an die Frau Bundesministerin, wir gehen da in die richtige Richtung. – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.43

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.