17.44

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollegin­nen und Kollegen! Werte ZuseherInnen und ZuhörerInnen auf der Galerie und vor dem Fernsehapparat! Frau Ministerin, ich glaube, wenn es um Ihre Umwelt- und Klimapolitik geht, dann ist es nicht unbedingt so, dass ich derjenige bin, der sich als Erster um den Vorsitz Ihres Fanclubs bewirbt. Sieht man sich das an, dann ist es oft so, dass es zwar viele Dinge gibt, die mit schönen Worten beschrieben werden, aber oftmals fehlen dann die entsprechenden Taten. Vieles ist immer wieder – zumindest hat man den Eindruck – eine Auftragsarbeit der Wirtschaftskammer.

In diesem konkreten Fall betreffend das Umwelthaftungsgesetz muss ich aber für Sie und für diejenigen, die dafür verantwortlich sind, eine Lanze brechen. Sofern jetzt nicht noch ein Abänderungsantrag kommt – das weiß man ja heute nicht –, werden wir diesem Gesetz zustimmen, da wir diese Maßnahmen für richtig halten und sagen: Endlich gibt es ein bundesweites Umwelthaftungsgesetz!

Man muss allerdings schon auch festhalten, dass es dieses vor allen Dingen deshalb gibt, weil es letztendlich eine Reaktion auf ein EuGH-Urteil ist und es – wieder einmal, wenn es um die Umwelt geht – wahrscheinlich nicht anders geht, als dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen uns einleitet; dann bewegt sich auch etwas in die­se Richtung.

Trotzdem glaube ich, dass eines ganz, ganz wichtig ist: Wie immer in Österreich – wir leben halt im Föderalismus – gibt es auf der einen Seite ein Bundes-Umwelthaftungs­gesetz und auf der anderen Seite Länder, die für verschiedenste Dinge zuständig sind und Länder-Umwelthaftungsgesetze haben. Ich spreche das ganz bewusst an und würde Sie bitten, Frau Bundesministerin, auch wenn Sie nicht direkt zuständig sind, da als Umweltministerin trotzdem einzuschreiten und zu versuchen, im Dialog eine Veränderung herbeizuführen. Das Positive an diesem Bundesgesetz ist, dass das Verursacherprinzip klar geregelt ist und dass es nicht so ist, dass die einen schön verdienen und dann, wenn es dann irgendetwas gibt, die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird, auf einmal vergesellschaftet wird. Sofern wir diese Gesetzesnovelle aber beschließen, ist es eben nur auf Bundesebene so, in den Ländern schaut es teilweise anders aus.

Konkret möchte ich dazu das Land Niederösterreich ansprechen. Sie werden sicher wissen, dass das Land Niederösterreich auch aufgrund dessen, dass seitens der Euro­päischen Union diesbezüglich Maßnahmen eingefordert wurden, gerade ebenfalls ein neues Umwelthaftungsgesetz in Begutachtung geschickt hat. Da ist es aber leider so, dass in jenem Entwurf, der momentan in Begutachtung ist, das Verursacherprinzip mit Ausnahmen geregelt wird.

Deshalb würde ich Sie wirklich eindringlich, auch in Ihrer Funktion als Umwelt­minis­terin, ersuchen, auf das Land Niederösterreich, auf die Landesregierung, auf die zu­stän­digen Damen und Herren einzuwirken, dass sie es Ihnen gleichtun – das ist in diesem konkreten Fall vielleicht gar nicht so schwer, da Sie auch derselben politischen Gesinnungsgemeinschaft angehören – und dass auch in Niederösterreich ein Umwelt­haftungsgesetz geschaffen wird, das eindeutig die Regelung des Verursacher­prinzips beinhaltet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Ofenauer. – Bitte.