17.48

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Wir behandelten im vorhergehenden Tagesordnungspunkt und behandeln in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt sehr wichtige die Umwelt betreffende Themen.

Unsere Umwelt ist unsere Lebensgrundlage, und egal, ob Luft, Boden, Wasser, wir sind auf sie angewiesen. Das bringt natürlich auch eine gewisse Verantwortung mit sich, denn aus der immer intensiveren Nutzung unserer natürlichen Ressourcen und unserer Umgebung ergibt sich diese besondere Verantwortung. Deswegen sollten wir bei unserem Tun und Handeln auch an die nächsten Generationen denken und darauf achten, dass unser Tun und Handeln möglichst wenig negative Auswirkungen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, dass der Umweltschutz eine gewisse Grundhaltung von uns Menschen sein sollte, nämlich eine Grundhaltung, die sich auch im Verhalten der Menschen mani­festiert. Das kann man natürlich in Gesetzen immer detaillierter vorschreiben, die da­durch dann immer komplizierter werden. Viel besser ist es meiner Ansicht nach aber, wenn dieser Umweltschutz und diese Grundhaltung den Menschen ein besonderes Anliegen sind, dann werden diese nämlich auch ihr Verhalten entsprechend ändern.

Diese Bewusstseinsbildung beginnt von klein an, in der Familie, in der Volksschule, in Vereinen wie den Pfadfindern oder dem Alpenverein. Diese Bewusstseinsbildung ge­schieht in der Zivilgesellschaft und kann natürlich auch durch den Staat durch Staats­zielbestimmungen unterstützt werden. Man kann jetzt überlegen: Schreibt man sie in die Verfassung? Welche sind in der Verfassung? Welche Balance besteht noch dazwi­schen? – Aber auch da muss man aufpassen, dass man nicht die Verfassung über­frachtet und dann wieder Berichte vom Verfassungsgerichtshof dahin gehend bekommt, dass auch diese Verfahren immer wieder komplexer werden.

Ich glaube, unser Ziel sollte es gerade auch in diesem Bereich sein, einfache und ver­ständliche Gesetze zu machen und vor allem ausbalancierte Zielbestimmungen zwi­schen Umweltschutz, nachhaltigem Wirtschaftsstandort, Tierschutz und so weiter zu haben.

Im Bundes-Umwelthaftungsgesetz werden im Konkreten der Personenkreis, der zur Erhebung einer Umweltbeschwerde berechtigt ist, und die Voraussetzungen dafür an EU-Recht angepasst – zum Beispiel Rechte von Fischereiberechtigten –, aber auch der Gewässerschaden wird EU-rechtskonform definiert.

Natürlich ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft ihre Rechte in Behördenverfahren geltend machen kann – Nachbarn, Parteien im Verfahren. Das soll auch so sein, wenn sie sich zu NGOs zusammengeschlossen haben und organisieren. Ich denke aber doch, dass eine Voraussetzung für dieses Recht ist, dass sie auch tatsächlich die Zivilgesellschaft vertreten, das heißt, dass sie entsprechende Mitgliederanzahlen haben. Ich denke nicht, dass eine Vertretung vorliegt, wenn sie keine oder nur eine sehr geringe Anzahl von Mitgliedern haben.

Auch in diesem UVP-Verfahren bedarf es eines Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen, wie es eben in den entsprechenden Gesetzen dargelegt ist. Eine Ent­scheidung über einen Antrag in einem Verfahren ist keine politische Entscheidung, sondern eine Rechtsentscheidung, die eben auf Basis des Gesetzes, das beschlossen wurde und das angewendet wird, zu treffen ist. Wie gesagt ist es keine politische Entscheidung, sondern eine Rechtsentscheidung – das sollten wir uns immer vor Augen halten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundes­minis­ter. – Bitte, Frau Minister.