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Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz dient der Vorbeugung und vor allem auch der Sanierung von erheblichen Umweltschäden. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Novelle ist die richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sowie die Anpassung an einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes. Darüber hinaus ist seit Oktober 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission anhängig.
Mit der vorliegenden Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes erfolgt daher eine richtlinienkonforme Anpassung der Definition des Gewässerschadens auf der einen Seite und auch des Instruments der Umweltbeschwerde auf der anderen Seite. Dadurch wird von uns sichergestellt, dass Verursacher von erheblichen Gewässerschäden entsprechend den Verpflichtungen aus der Umwelthaftungsrichtlinie rechtzeitig Vermeidungs- und auch Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen. Die Umweltbeschwerde gibt zudem das Recht, die zuständige Behörde zum Tätigwerden aufzufordern.
Zudem wird auch das Umweltinformationsgesetz novelliert; hier erfolgt eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begriffe an die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sorgen wir für ein effektives Instrument im Fall von erheblichen Umweltschäden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
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