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Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz dient der Vorbeugung und vor allem auch der Sanierung von erheblichen Umweltschäden. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Novelle ist die richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sowie die Anpassung an einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes. Darüber hin­aus ist seit Oktober 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission anhängig.

Mit der vorliegenden Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes erfolgt daher eine richtlinienkonforme Anpassung der Definition des Gewässerschadens auf der einen Seite und auch des Instruments der Umweltbeschwerde auf der anderen Seite. Da­durch wird von uns sichergestellt, dass Verursacher von erheblichen Gewässer­schä­den entsprechend den Verpflichtungen aus der Umwelthaftungsrichtlinie rechtzeitig Ver­meidungs- und auch Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen. Die Umweltbe­schwerde gibt zudem das Recht, die zuständige Behörde zum Tätigwerden aufzu­fordern.

Zudem wird auch das Umweltinformationsgesetz novelliert; hier erfolgt eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begriffe an die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sorgen wir für ein effektives Instrument im Fall von erheblichen Umweltschäden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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