18.23

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ein Teil des Umweltpaketes, das der Nationalrat heute berät, ist die Novelle des Umweltverträg­lich­keitsprüfungsgesetzes, die unter anderem aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie vorbereitet wurde. Ziel der Novelle ist es, die UVP-Änderungsrichtlinie aus 2014 sowie mehrere Punkte, die im Regierungsprogramm zur Steigerung der Verfahrenseffizienz verhandelt wurden, umzusetzen.

Aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie werden unter anderem die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht und die Kriterien für die Entscheidung transparenter gestaltet. Die Richtlinie fordert im Weiteren, dass auch Unfall- und Katastrophenrisiken, der Klimaschutz und vor allem auch Klimawandelfolgen sowie die fortschreitende Flächen­inanspruchnahme, wo dies relevant ist, in der UVP zukünftig Berücksichtigung finden.

Wir setzen damit vor allem aber auch Punkte um, die im Regierungsprogramm ver­ankert sind, unter anderem eine Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben, die über die Bundesländergrenzen hinausgehen. Vorbringen von neuen Tatsachen und Beweismitteln sind bis spätestens in der mündlichen Verhandlung möglich – auch das ist neu. Eine schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungs­verfahrens sowie eben auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Standortanwaltes, der die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens im UVP-Ver­fahren wahrnehmen kann, werden ebenso umgesetzt. Hier ist das entscheidende Wort: kann – wenn eben kein Standortanwalt angefordert wird, dann entfällt diese Funktion.

Vermehrt genutzt werden sollte auch die Möglichkeit von Vorverfahren, um frühzeitig die UVP-relevanten Themenstellungen aufzubereiten. Sowohl für die Projektwerber und die Behörde als auch für die Öffentlichkeit ist es wichtig, dass unnötige Unterlagen vermieden werden und eine Konzentration auf die wesentlichen Umweltauswirkungen stattfindet.

Zusätzlich dazu erfolgen bei einzelnen UVP-Tatbeständen Anpassungen aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie eben auch aufgrund von Erleich­terungen für den Vollzug.

Durch diese Maßnahmen können wir unter voller Beibehaltung ökologischer Standards die UVP-Verfahren vor allem auch effizienter gestalten und beschleunigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich darf noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Anrainer und Bürgerinitiati­ven, die ein Verfahren betreffen, automatisch eine Parteistellung im UVP-Verfahren ha­ben.

Zur aktuellen Diskussion betreffend den im Umweltausschuss eingebrachten und auch beschlossenen Abänderungsantrag darf ich Folgendes festhalten: Dass eine Organi­sation die eigene Legitimierung durch eine Mindestzahl an Mitgliedern nachweisen soll, war der Wunsch des Parlaments und der Abgeordneten der Regierungsparteien. Ich finde, es ist auch als sehr positiv zu erwähnen, dass es hier noch Gespräche zwischen den Umweltsprechern der Regierungsparteien und NGOs gegeben hat. Ich finde es vor allem auch wichtig, dass beide Seiten die Möglichkeit zu dieser Aussprache auch genutzt haben.

Es wurde auf eine Empfehlung des Gutachtens der NGOs eingegangen, die mit dem heutigen Änderungsantrag umgesetzt wird, nämlich vor allem, dass Namen und Per­sonendaten zu keinem Zeitpunkt im Besitz der Behörde sein müssen und Umwelt­orga­nisationen eben auch andere Wege offenstehen, um das Kriterium der Mitgliederzahl zu belegen. Dies kann beispielsweise auch durch einen Notar, einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen oder eben auch der Behörde anderweitig glaubhaft ge­macht werden. Ich darf an dieser Stelle wirklich bitten, die Debatte etwas zu versach­lichen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Vergessen wir bitte nicht, dass NGOs in Umweltverfahren in Österreich noch nie so weitreichende Rechte zugestanden wurden, wie das jetzt durch dieses Gesetzespaket passiert. Das Umweltpaket ist somit ein wesentlicher Fortschritt, was die Mitwirkungs­rechte betrifft. Nach über zehn Jahren haben wir den Zugang zu den Gerichten in Umweltverfahren konkret in den Bereichen Luft, Wasser und Abfall gemäß der Aarhus­konvention umgesetzt. Das war auch eine jahrelange Forderung der Umweltorgani­sa­tionen.

Ich darf auch darauf verweisen, dass Österreich im europäischen Vergleich aller­höchste Umweltstandards hat. Wir geben pro Jahr zirka 700 Millionen Euro für Umwelt- und Klimaschutz aus. Wir stehen an der Spitze der europäischen Bewegung für Umwelt- und Klimaschutz, und wir stehen an der Spitze der europäischen Bewegung gegen die Nutzung von Atomkraft.

Was wir heute beschließen, ist eine Stärkung der Umweltorganisationen, keine Schwächung, und ich habe großes Interesse an einer Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.28

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Franz Hörl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.