13.42

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Ich habe aufgrund der Rede der Frau Abgeordneten Kollegin Heinisch-Hosek drei tatsächliche Berichtigungen.

Zum Ersten hat sie behauptet, dass Überstunden nicht im Gesetz geregelt sind. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich so nicht gesagt! Hören Sie zu! – Gegenruf bei der ÖVP.) Ich berichtige tatsächlich: Im § 10 Arbeitszeitgesetz steht, dass für Überstunden ein Zuschlag gebührt. Die Überstundenvergütung ist erstmals ebenfalls gesetzlich geregelt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zweite tatsächliche Berichtigung: Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat davon gesprochen, dass man, wenn früher Spitzenabdeckungen nötig waren, das durchaus auch verein­baren konnte und dass es jetzt keinen Anspruch auf Geld oder Freizeit gebe. – Ich berichtige tatsächlich:

Im § 10 Abs. 4 steht: „ Abweichend von Abs. 1 und 2 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, bestimmen, ob die Ab­gel­tung in Geld nach Abs. 1 Z 1 oder durch Zeitausgleich nach Abs. 1 Z 2 erfolgt. Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrech­nungszeitraumes auszuüben.“ – Das steht im Gesetz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek. – Ruf bei der SPÖ: Was war da eine tatsäch­liche Berichtigung?)

Dritte tatsächliche Berichtigung: Es wurde jetzt von Frau Kollegin Heinisch-Hosek zur Freiwilligkeit gesagt, dass man sozusagen Kinder nicht abholen könnte und das früher besser geregelt war. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich auch nicht gesagt!) Ich berichtige tatsächlich: Die 9. und die 10. Überstunde sind nach wie vor im Gesetz so geregelt, dass man einen Ablehnungsgrund angeben muss. Bei der 11. und der 12. Überstunde ist das jetzt nicht mehr der Fall! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Steinacker: Sinnerfassend lesen! – Abg. Heinisch-Hosek: Sie haben ein Husch-Pfusch-Gesetz gemacht!)

13.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krenn. – Bitte.