14.25

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und zu Hause! Gleichbehandlung ist ein Begriff, der Gott sei Dank an Bedeutung gewonnen hat, den man nicht mehr täglich trommeln muss. Wenn ich mir allerdings die RednerInnenliste von TOP 4 an­schaue – es sind ein Mann und 15 Frauen, die sprechen –, frage ich mich schon, ob das noch immer ausnahmslos ein Frauenthema ist. (Abg. Lindner: Das ist genau das, was ich immer sage!) Gleichbehandlung geht uns alle an. Das möchte ich hier schon einmal betonen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich wende mich hier an alle Männer, die in die­sem Raum sitzen – und auch an jene, die ihn jetzt bei diesem TOP 4 verlassen haben.

Sie haben es schon gesagt: Seit fast 40 Jahren gibt es das Gleichbehandlungsgesetz, das die Gleichstellung von Frau und Mann regelt, was die Entgeltzahlungen angeht. Dennoch haben wir heute eine Lohnschere von 20 Prozent – 20 Prozent Lohnunter­schied zwischen Männern und Frauen! (Abg. Loacker: ... eine ÖVP-Ministerin die Lohnschere!) Gott sei Dank wird es weniger. Wir wissen, einiges davon ist natürlich strukturell bedingt, vor allem auch dadurch, dass Frauen in Österreich sehr gerne Teil­zeit arbeiten.

Ich habe mich immer für die Wahlfreiheit ausgesprochen, wenn ein Kind kommt. Mütter und Väter sollen entscheiden dürfen, ob sie zu Hause bleiben, wie lange sie zu Hause bleiben. Mit drei Kindern zu Hause kann ich auch emotional sehr gut nachvollziehen, dass das eine Entscheidung ist, über die man vielleicht a priori leicht urteilt, wenn man dann aber selbst Kinder hat, ist es nicht mehr ganz so einfach, zu entscheiden, ob man gleich wieder einsteigt, ob man Teilzeit arbeitet oder ob man zu Hause bleibt. Das möchte ich hier schon einmal gesagt haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir wissen auch, dass 90 Prozent jener, die Teilzeit arbeiten, gerne Teilzeit arbeiten. Dennoch ist es meine Aufgabe – deshalb sage ich das immer wieder –, dass wir die Frauen darauf aufmerksam machen, dass es ihnen zum Nachteil gereicht, wenn sie Teilzeit arbeiten, vor allem wenn sie lange Teilzeit arbeiten. Das sieht man vor allem an der Altersarmut. Wir haben einen Pensionsunterschied von 40 Prozent zwischen Män­nern und Frauen. Dagegen müssen wir angehen. Wir haben bereits vier Jahre Pen­sionsanrechnung – sowohl die Begründung als auch die Erhöhung betreffend – für Frauen, die sich nach der Geburt des Kindes um die Kinder kümmern. Wir fordern 24 Monate Karenzanrechnung. Wir wollen das natürlich gemeinsam mit den Sozialpart­nern lösen. Wir haben aber auch ganz klar gesagt, dass es, sollte das nicht klappen, eine gesetzliche Umsetzung geben wird. Ich denke, alle, die vor mir gesprochen ha­ben, gehen mit mir in diesem Punkt d’accord.

Was mir natürlich auch wichtig ist, hier zu erwähnen, ist Folgendes: Es gab viele Gleichbehandlungspakete, es gab Gesetzesnovellierungen, es gab 2004 überhaupt ein neues Gesetz, und damals sind die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbe­handlungskommission verankert worden. Warum sage ich das? Wir haben heute schon gehört, dass diese beiden Einrichtungen wichtige Arbeit leisten. Die Gleichbe­handlungsanwaltschaft hat über 6 000 Anfragen gehabt. Da gibt es Beratung, Informa­tion, aber auch Begleitung. Da möchte ich einmal Frau Konstatzky – Sie haben sie schon erwähnt –, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Regionalbü­ros Danke sagen.

Die Gleichbehandlungskommission – da haben wir drei Senate – hat in den letzten zwei Jahren über 200 Fälle abgearbeitet. Auch da gilt es Danke zu sagen.

Wichtig ist für mich, dass es über diese Fälle, die abgehandelt werden, auch zu einer Bewusstseinsbildung kommt. Wir sehen, dass es noch immer sehr, sehr viel zu tun gibt. Es geht hier um Diskriminierung. Auch nach der #MeToo-Debatte sind wesentlich mehr Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gestellt worden. Da sieht man schon, dass man genau mit solchen Einrichtungen auch wirklich die Bevölkerung mit­nehmen und sehr viel Bewusstsein schaffen kann.

Ich möchte mich deshalb auch gerne bei den drei Senatsvorsitzenden Dr.in Matt, Dr. Risak und Mag. Brunner bedanken, ebenso wie bei den Geschäftsführern und den Senatsmitgliedern. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Sie unterstützen alle, die es brau­chen und denen Recht zukommen soll. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.31

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kuss-Bergner. – Bitte.