Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Inneres betreffend „,verlässliche‘ Neonazis“ (2310/J)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2310/J.

Ich darf den Herrn Bundesminister für Inneres herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

Da inzwischen allen Abgeordneten die entsprechenden Unterlagen schriftlich zugegan­gen sind, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Dem Neonazi und Küssel-Kameraden Thomas K.C. ist im Verantwortungsbereich des Innenministers im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung die Zuverlässigkeit amt­lich bescheinigt worden. Auf dieser Basis wurde er im Parlament als Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma G4S mit Sicherheitsaufgaben im Bereich der Abteilung A2.2 betraut. In diesem Zusammenhang war er auch für die Taschenkontrolle bei Journa­listen im BVT-U-Ausschuss, für den Zutritt zum Medienraum des U-Ausschusses, in den die Befragungen live übertragen werden, sowie für den Ausschluss von Mitarbeite­rinnen des Kabinetts des Innenministers aus dem U-Ausschuss zuständig.

Das Security-Unternehmen G4S stellt dazu fest:

* Der Mitarbeiter Thomas C. wurde am 5. Februar 2018 eingestellt und hatte zu diesem Zeitpunkt einen lückenlosen Lebenslauf sowie ein einwandfreies Führungszeugnis (Strafregisterauszug) vorzuweisen.

* Er wurde standardmäßig einer „Zuverlässigkeitsprüfung“ (gemäß § 130 Gewerbeord­nung) unterzogen – das positive Gutachten der Landespolizeidirektion Wien vom 27. Feb­ruar 2018 liegt vor.

* Im April 2018 wurden auf Anordnung des Parlaments alle dort eingesetzten Mit­arbeiter noch einmal einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen – darunter auch der be­treffende Thomas C. Das Schreiben der Landespolizeidirektion Wien vom 30. Mai 2018 liegt ebenfalls vor.

* G4S hat den betreffenden Mitarbeiter sofort nach Auftauchen der Vorwürfe gegen ihn am 16.11.2018 dienstfrei gestellt und am 19.11.2018 wurde das Dienstverhältnis ge­löst.

Da die unterfertigten Abgeordneten eine andere Vorstellung von „Verlässlichkeit“ ha­ben, richten sie an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

Verlässlichkeit

Der Fall K.C.

1. Wer im BMI hat dem Neonazi Thomas K.C. im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprü­fung nach § 130 Gewerbeordnung die Zuverlässigkeit bescheinigt?

2. War der LPD Wien im Februar 2018 bekannt, dass das LV Wien schon 2015 gegen K.C. wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz bei der StA Wien Anzeige erstattet hat?

3. Wie konnte einem Neonazi aus der Küssel-Gruppe, der unter Beobachtung des LV Wien stand, am 27.2.2018 von der LPD Wien ein positives Gutachten für die Anstel­lung in einem Security-Unternehmen ausgestellt werden?

4. War der LPD Wien klar, dass damit die Begründung für die Ausstellung eines Waf­fenpasses gegeben wurde?

5. Wurde bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit auch im BVT bzw. im LV Wien Nach­frage gehalten, um zu verhindern, dass eine Person mit extremistischem Hintergrund im Sicherheitsbereich als „zuverlässig“ eingestuft wird?

6. Noch am 12. Juni 2016 wurde K.C. gemeinsam mit Küssel und dessen Stellvertreter Paul B. beim Public Viewing fotografiert. Wurde dem BMI in diesem Zusammenhang bekannt, dass K.C. seine Tätigkeit im Neonazi-Bereich unter der Führung von Paul B. ausführte?

7. Bei einer kurzen Nachschau in Google wäre klar geworden, dass K.C. der Neonazi-Szene in Wien angehört. Wurde Thomas K.C. im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung gegoogelt?

8. Seit wann ist dem BMI bekannt, dass mit K.C. ein Neonazi für die Sicherheit des BVT-U-Ausschusses mitverantwortlich ist?

Waffen

9. Der Neonazi Paul B. steht in engem Kontakt mit K.C. Beide gehören der Neonazi-Facebook-Gruppe „Unwiderstehlich“ an. Wie K.C. arbeitet B. für eine Security-Firma in Wien. B. trägt sichtbar eine Glock 17. Ist der Neonazi Paul B. im Besitz eines Waffen­passes?

10. Ist B. im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte?

11. Wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung besitzt B. eine Waffenbesitzkarte bzw. einen Waffenpass?

12. Welche Waffen darf B. mitführen?

13. Welche Waffen besitzt B.?

14. Ist der BVT-Security-Neonazi K.C. im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte?

15. Ist K.C. im Besitz eines gültigen Waffenpasses?

16. Wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung besitzt K.C. eine Waffenbesitz­karte bzw. einen Waffenpass?

17. Welche Waffen darf K.C. mitführen?

18. Welche Waffen besitzt K.C.?

19. Voraussetzung für die Ausstellung eines Waffenpasses ist laut Waffengesetz und den Durchführungsverordnungen zum Waffengesetz eine Verlässlichkeitsprüfung, die in der Regel ausschließlich aus einem psychologischen Gutachten besteht. Warum wird in diesem Zusammenhang die mögliche Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppierung nicht in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz überprüft?

20. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, verfügen über einen Waffenpass?

21. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, verfügen über eine Waffenbesitzkarte?

22. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, sind im Besitz von Faustfeuerwaffen?

23. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, sind im Besitz von halbautomatischen Waffen?

24. Wer hat es unterlassen, in die Durchführungsverordnungen zum Waffengesetz eine Überprüfung des extremistischen Hintergrunds einer Person aufzunehmen?

25. Warum nehmen Sie bis heute in Kauf, dass Extremisten in Österreich Schusswaf­fen bis hin zu halbautomatischen Sturmgewehren erwerben und tragen dürfen?

26. Warum verfolgen Sie gut integrierte Lehrlinge und sehen bei der legalen Bewaff­nung von Neonazis weg?

27. Ist der Neonazi K.C. nach Gewerbeordnung und Waffengesetz heute nach wie vor „zuverlässig“?

Verlässliche Kabinette

28. BMI, BMLVS, BMVIT, BMOEDS – in Kabinetten von Ministerien, die von großer Bedeutung für die Sicherheit Österreichs sind, sitzen Personen mit eindeutig rechts­extremen Wurzeln. Ist sichergestellt, dass Personen, die über ihre Funktion in Kabi­netten von Bundesministern Zugang zu besonders klassifizierten oder für die Sicher­heit besonders relevanten Informationen haben, rechtzeitig vor Dienstantritt einer Si­cherheitsüberprüfung durch die Abt 3/BVT unterzogen wurden?

BMI

29. Ist Roland Teufel (Brixia Innsbruck) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Innenmi­nisters einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

30. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

31. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

32. Ist Alexander Höferl (unzensuriert.at, Gothia zu Wien) vor seiner Bestellung ins Ka­binett des Innenministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

33. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

34. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

BMLVS

35. Ist Michael Klug (Gothia zu Graz) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Verteidi­gungsministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

36. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

37. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

BMVIT

38. Ist Rene Schimanek (enge Kontakte zu Küssel) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Infrastrukturministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

39. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

40. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

41. Ist Herwig Götschober (Obmann der Bruna Sudetia und Mitglied der Burschen­schaft Franko-Cherusker, 2016 Sprecher der Deutschen Burschenschaft = Dachver­band der Burschenschaften aus D und Ö) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Infra­strukturministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

42. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

43. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

44. Ist Andreas Reichardt (Cimbria Wien) vor seiner Bestellung zum Generalsekretär des Infrastrukturministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

45. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

46. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

47. Ist Irmgard Fischer (Freya, dann Nike) vor ihrer Bestellung ins Kabinett des Infra­strukturministers als Referentin ÖBB/Schiene einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

48. Wenn nein, warum – trotz ihrer rechtsextremen Verbindungen – nicht?

49. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

50. Ist Roland Esterer (Saxonia Wien) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Infrastruk­turministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

51. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

52. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

53. Ist Arndt Praxmarer (Suevia Innsbruck) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Infra­strukturministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

54. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

55. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

3. Präsidentin des Nationalrats

56. Ist Dimitrij Grieb (Moldavia Wien) vor seiner Bestellung ins Kabinett der National­ratspräsidentin einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

57. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

58. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

59. Ist Michael Siedler (Olympia) vor seiner Bestellung ins Kabinett der Nationalrats­präsidentin einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

60. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

61. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

62. Ist Konrad Belakowitsch (Silesia) vor seiner Bestellung ins Kabinett der National­ratspräsidentin eine Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

63. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

64. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

BMOEDS

65. Ist Roland Weinert (Suevia Innsbruck) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Vize­kanzlers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

66. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

67. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

68. Wer trägt für den Umstand, dass

1.) Neonazis von Beamten des BMI nach Gewerbeordnung und Waffengesetz als „zu­verlässig“ eingestuft werden;

2.) die Einholung der notwendigen begleitenden Auskünfte aus dem Verfassungs­schutz unterlassen wird und

3.) Personen mit einschlägigen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu ohne penible Sicherheitsüberprüfungen durch das BVT Zugang zu klassifizierten Dokumenten in Schlüsselbereichen der öffentlichen Sicherheit und der kritischen Infrastruktur Zugang haben;

die politische Verantwortung?

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordnetem Pilz als Erstfrage­steller zur Begründung der Anfrage das Wort erteilen. – Sie kennen die Usance, Herr Abgeordneter: 20 Minuten. Bitte.