18.06

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Holzinger-Vogtenhuber, Ihr Engagement in Ehren, aber Sie haben uns noch nicht gesagt, wie Sie mit dem vorliegenden Antrag überhaupt umgehen werden. (Abg. Duzdar: Sie hat es gesagt! – Abg. Knes: Zuhö­ren! – Zwischenruf des Abg. Noll.) Sie haben das Stichwort Internet genutzt, um über ein ganz anderes Thema zu sprechen, und die Liste Pilz, jetzt, war im Ausschuss nicht einmal anwesend, das heißt, wir wissen gar nicht, ob Sie dem vorliegenden Antrag zu­stimmen werden oder nicht.

Es geht also schon auch um das Internet, aber vor allem um die Prävention gegen Pornografie. Ich möchte an dieser Stelle eine Zahl nennen: Wir wissen nämlich, dass die Hälfte aller Jugendlichen bereits einmal mit Hardcorepornografie in Kontakt war und dass diese Erstkontakte teilweise schon in der Volksschule zustande kommen und dass sie zur Hälfte ungewollt sind.

Weil Pornografie ein ganz hohes Suchtpotenzial hat, sehen wir, dass sie sich fast zu einer neuen Volkskrankheit entwickelt. Was folgt aus dieser neuen Volkskrankheit? – Genau das, was wir uns heute im Rahmen unserer Kampagne zum Schutz von Frauen vor Gewalt angesehen haben, aber auch gestern am Tag der Kinderrechte bedacht ha­ben, nämlich: Aus der Pornografie kommt eine Verherrlichung männlicher Dominanz und weiblicher Erniedrigung, sexuelle Gewalt, eine Gefährdung der Beziehungsfähig­keit, und es entsteht eine klassische Marktdynamik, sie begünstigt nämlich die Kinder­pornografie, die Ausbeutung durch Prostitution und Menschenhandel. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt dieser Antrag nicht zu früh!

Dass die NEOS nicht zustimmen, kann ich nicht nachvollziehen, Frau Gamon. (Abg. Loacker: Erklären Sie mir, warum Sie das nicht können!) Frau Hochstetter-Lackner, Sie haben gefragt, worum es bei diesem Antrag überhaupt geht. (Abg. Krainer: Sie hat sie auch beantwortet! Das war eine rhetorische Frage!) Das ist für mich nicht so schwer zu eruieren, und außerdem darf ich Sie auf das Regierungsprogramm verwei­sen. Es geht um zwei Dinge: erstens um Medienkompetenz, nämlich digitale Alphabeti­sierung, und zweitens um Prävention. Diese Prävention bedeutet Schutzfilter für Handy und Computer, wie wir im Regierungsprogramm lesen, mit einer Opt-in-Regelung, und ein Schutzfilter für Hardware. Die Maxime dafür ist: „Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein.“ So ist es heute noch nicht, dahin müssen wir gehen.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In Großbritannien ist seit diesem Jahr ein Schutzfilter ver­pflichtend; das heißt, wer sich zu Hause einen Internetzugang einrichtet, bekommt ein Formular, auf dem er ein Häkchen setzen muss, wenn er bestimmte Inhalte sehen will. Das betrifft die Pornografie, aber es betrifft auch Dinge wie Gewalt, Waffen, Drogen, Selbstmord und Wetten. Die Eltern in England sind sehr zufrieden mit dieser Regelung, 97 Prozent der Eltern bezeichnen sie als hilfreich, für sie, für ihre Kinder, für die Fa­milie. In Österreich gibt es solche Filter zwar, aber sie sind kostenpflichtig. Man zahlt 10, 15 Euro für den Internetzugang und für den Filter noch einmal 5 Euro dazu, sprich: man bestellt einmal den ganzen Internetzugang, dann einen Teil wieder ab, und dafür zahlt man extra. Das kann es nicht sein.

Ich glaube, dass wir daran arbeiten müssen, sehr bald daran arbeiten müssen, dass solche Schutzfilter auch für Kinder, Jugendliche und Familien in Österreich zur tägli­chen Realität gehören. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.09

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Carmen Schimanek. – Bitte.