19.37

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz zur Bundesanstalt für Verkehr Stellung nehmen, denn die Wahrung der Verkehrssicherheit ist ja eine sehr wichtige staatliche Aufgabe, und sie ist natürlich nicht so wahrnehmbar wie die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung durch die Exekutive. Sie erinnern sich sicher an die Ostöffnung mit den rollenden Lkw-Bomben, die sehr viel Schadstoff ausgestoßen haben, oder an tragische Busunglücke. Da wird uns immer sehr schnell bewusst, wie wichtig die technische Verkehrssicherheit ist.

Im Bereich der Bundesanstalt für Verkehr hat die Auslagerung an private Dienstleister nicht funktioniert. Der Rechnungshof hat sogar vermutet, dass da strafrechtlich rele­vante Tatbestände vorliegen, und daraufhin – und das muss ich hier klarstellen – hat ein entschiedenes Durchgreifen von Minister Leichtfried stattgefunden. Der Prüfungs­zeitraum des Rechnungshofes war von Jänner bis Mai 2017, und im Juni 2017 hat der Verkehrsminister diese Bundesanstalt aufgelöst. (Abg. Lausch spricht mit Abg. Bösch.) – Er hört nicht zu, der Kollege Lausch. (Abg. Lausch: O ja! Wenn es wichtig ist, höre ich gerne zu!) Ja, es ist eine Richtigstellung!

Der Minister hat sofort reagiert, hat diese Anstalt aufgelöst. Sie ist neu als Sicherheits­untersuchungsstelle dem BMVIT unterstellt worden, der ehemalige Leiter ist suspen­diert worden, und es sind Verfahren gegen drei Beschuldigte (Abg. Lausch: Wo war Bundesminister Leichtfried? Die politische Verantwortung hat doch der Leichtfried!) auch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht worden, die bis jetzt laufen und noch nicht abgeschlossen sind. Nach Bekanntwerden der Berichte – und das möchte ich noch einmal sagen: geprüft worden ist von Jänner bis Mai –, nach Bekannt­werden dieser Vorwürfe hat der Minister diese Bundesanstalt für Verkehr sofort auf­gelöst. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Sache. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Rechnungshof hat natürlich auch verlangt, dass die Schadenersatzansprüche gel­tend gemacht werden, und der Minister hat im Ausschuss gesagt, es prüfe noch die Fi­nanzprokuratur, aber er werde sich natürlich auch dafür einsetzen, dass das dann, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, gemacht wird.

Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit werden immer größer und nicht kleiner. (Abg. Lausch: Prüfberichte fehlen!) – Ja, ich rede jetzt über die Verkehrssicherheit und die Erwartung der Menschen, und ich glaube, darüber muss man auch reden. Und die Erwartung der Menschen hinsichtlich der Verkehrssicherheit sind, dass die Produkte, die auf dem Markt sind, sicher sind und dass es eine Unterstützung durch den Staat gibt.

Beim Dieselskandal – das habe ich auch im Ausschuss gesagt – ist das eine ganz schwierige Sache, denn da haben die Versprechungen des Konzerns natürlich nicht der Realität entsprochen. Da hat der Staat die wichtige Aufgabe, die Menschen zu un­terstützen und sie nicht alleine zu lassen; sie ziehen in dieser Frage zum Teil allein vor die Gerichte.

Es hat ja im September ein wichtiges Urteil gegeben: Einer Fahrzeugbesitzerin steht für ihren Golf, den sie im Jahr 2012 gekauft hat und für den sie 26 500 Euro bezahlt hat, laut Gerichtsurteil Schadenersatz in der Höhe von 29 000 Euro zu. Das ist ein wirklich tolles Urteil, es richtet sich gegen den Händler, nicht gegen die Verursacher, die Konzerne. Und da müsste, meine ich, der Minister etwas selbstbewusster sein und dieses Urteil aufgreifen. Er sollte sich da nicht fürchten und die betroffenen Fahrzeug­halter unterstützen, bevor die entsprechenden Ansprüche verjähren, was ja laufend pas­siert. Ich denke, wir müssen den Minister auffordern, das auch zu tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Lintl. – Bitte, Frau Abgeordnete.