20.07

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben in dieser Gesetzge­bungsperiode bisher elf Sitzungen des Rechnungshofausschusses abgewickelt und dabei viele, viele Berichte behandelt. Jetzt ist es möglich, da wir den Stau abgearbeitet haben – wir haben noch zwei Ausschusssitzungen bis Jahresende –, dass wir die Be­richte auch möglichst zeitnah behandeln können.

Ich möchte mich auch bei der Frau Vorsitzenden und bei der Frau Präsidentin dafür bedanken, dass es möglich ist, dass wir Berichte auch direkt in den Nationalrat bringen können. Ich darf nun zu zwei Berichten Stellung beziehen, die wir nicht im Ausschuss behandelt haben, sondern die wir heute hier direkt diskutieren.

In einem Bericht geht es um die Österreichische Post AG beziehungsweise die Scan­point GmbH. Diese wurde im Juni und Juli 2017 überprüft. Das ist eine Tochterfirma der Post, und es geht dabei um die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens. Es ist eine 100-Prozent-Tochter der Post.

Worum geht es bei Scanpoint? – Es geht darum, dass man die Schriftstücke der Kun­den digital erfasst und dann digital und elektronisch an die Empfänger weiterleitet. Die­ses Unternehmen hat durchaus große strukturelle Probleme gehabt. Der Rechnungs­hof hat jetzt zwei Prüfungen durchgeführt, eine Follow-up-Überprüfung zusätzlich. Heu­te ist es aber so, dass es durch die Empfehlungen des Rechnungshofes gelungen ist, dass sich Scanpoint strukturell neu aufgestellt hat und erfolgreich wirtschaftet. In der Vergangenheit hat es ja Verluste gegeben, und nun ist es so, dass die Schlussempfeh­lungen in Punkt 15 natürlich ganz verstärkt Richtung Kostenmanagement ausgerichtet waren und die Produktionsabläufe haben verbessert werden können.

Der zweite Bericht behandelt eine Follow-up-Überprüfung im Bereich des Österreichi­schen Verkehrssicherheitsfonds. Worum geht es dabei? – Es geht darum, dass durch Wunschkennzeichen und spezifische Verkehrsstrafen 3 Millionen Euro eingenommen und diese wieder für Verkehrssicherheitsmaßnahmen verwendet werden. Es hat da zwölf Empfehlungen vom Rechnungshof gegeben.

Es hat aber auch – unerfreulich, glaube ich – eine Kampagne zum Thema Alkohol im Straßenverkehr gegeben. Es hat betreffend die Vergabe an eine der SPÖ nahestehen­de Agentur und die Durchführung dieser Kampagne durchaus grobe Mängel gegeben. Die Kampagne hat laut Rechnungshof den Kostenrahmen von 3,5 Millionen Euro um 1 Million Euro überschritten und die Schaltungskosten kamen auf über 1,35 Millio­nen Euro.

In der Zwischenzeit wurden die Empfehlungen umgesetzt. Bei der Follow-up-Überprü­fung wurden zehn Schlussempfehlungen ausgesprochen. So soll es zukünftig einen Leitfaden bei den Prüfungen geben, die Förderanträge sollen bewertet und zur Verfü­gung gestellt werden und die Definitionen betreffend Projektziele und Zielevaluierung sollen hinterfragt werden.

Insgesamt hat dieser Bericht einen Weg aufgezeigt, sodass wir heute wieder mehr Transparenz betreffend die Projekte zur Verkehrssicherheit haben. Somit werden auch die Gelder, die durch Wunschkennzeichen und diverse Verkehrsstrafen eingenommen werden, zielführend verwendet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

20.11

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Plessl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.