Fragestunde

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen. Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Hartinger-Klein, die ich hiermit herzlich begrüße, wird Rede und Antwort stehen.

Die Fragen sollen maximal 1 Minute dauern; für die Beantwortung der Anfragen sind jeweils 2 Minuten Redezeit vorgesehen, für die Beantwortung der Zusatzfragen jeweils 1 Minute. Ich werde wenige Sekunden vor Ende der Redezeit auf deren Ablauf auf­merksam machen.

Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 1. Anfrage, jener des Abge­ordneten Wöginger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben derzeit eine sehr gute Situation am Arbeits­markt, wir haben Höchstbeschäftigung und die Arbeitslosenzahlen gehen Gott sei Dank stark zurück.

Wir haben aber auf der anderen Seite auch einen Fachkräftemangel in vielen Branchen. Es hat daher einen Jobgipfel gegeben, mit dem man gegensteuern will, damit man dem Fachkräftemangel bestmöglich entgegentreten kann.

69/M

„Welchen Beitrag leistet die Arbeitsmarktpolitik zum Ziel des Jobgipfels, den Fach­kräftebedarf der Betriebe abzudecken?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Klubobmann! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedanke mich recht herzlich für diese Frage. Die Wirtschafts­minis­terin und ich haben gemeinsam mit den Sozialpartnern einen Jobgipfel aus­gerichtet. Mir ist es ein großes Anliegen, die Ergebnisse darlegen zu können, des­wegen bedanke ich mich noch einmal für die Frage.

Was sind die Schwerpunkte? – Ein besonderer Schwerpunkt ist für uns innen vor außen; das heißt, die Arbeitslosen, die vorhanden sind – es sind leider Arbeitslose vorhan­den –, in die Vollbeschäftigung zu bringen.

Was machen wir? – Wir machen vor allem Qualifizierungsmaßnahmen im Pflege- und Gesundheitsbereich. Ich weiß, im Pflegebereich verstärkt Qualifizierungsmaßnahmen zu setzen ist auch eines deiner Anliegen. Der zweite Bereich ist der Mint-Bereich. Aber auch die Digitalisierung ist ein Thema, deswegen machen wir auch Aqua-Programme – so nennen wir das – in Implacementstiftungen, um Arbeitslose zu qualifizieren.

Eine Neuakzentuierung der Arbeitsmarktpolitik erfolgt auch bei der dualen Berufsaus­bildung. Da wird vor allem vor dem Hintergrund eines steigenden Fachkräftemangels eine verstärkte Ausrichtung auf Ausbildungen in betrieblichen Lehrstellen erfolgen. Es ist auch ein Anliegen der Wirtschaftsministerin und von mir, das Matching zwischen Betrieben, Unternehmern und AMS zu verbessern, damit die Unternehmen wirklich die Qualifizierten bekommen, die sie brauchen. – Danke.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Danke, Frau Ministerin. Sie haben auch angesprochen, dass es großteils um Qualifizierungsmaßnahmen geht. Da würde mich noch der Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe interessieren.

Wie schätzen Sie die Chancen am Arbeitsmarkt ein, dass man im Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe für junge Leute sozusagen etwas Neues beginnen kann?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Das ist eine Herausforderung und das ist mir auch ein ganz großes Anliegen, weil wir im Pflege- und Gesundheitsbereich Personal brauchen. Es gibt einen alten Spruch, der besagt: Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es der Pflege schlecht.  Die Pflege ist natürlich eine Herausforderung für die Menschen, sie ist ein sehr anstrengender Beruf. Das heißt, wir müssen das Image der Pflege verbes­sern; diesbezüglich werden wir Maßnahmen treffen, aber es braucht eben auch Qua­lifizierungsmaßnahmen des AMS.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Mor­gen, Frau Bundesministerin! Frau Bundesministerin, im Regierungsübereinkommen haben Sie vereinbart, ein Arbeitslosengeld Neu zu konstruieren.

Eine Wifo-Studie hat basierend auf Daten aller LeistungsbezieherInnen aus dem Jahr 2016 Ihr Modell bewertet, und nach dieser Bewertung, nach dieser Wifo-Studie erhalten 121 000 bisherige Bezieher dann keine Notstandshilfe mehr.

Meine Frage:

74/M

„Werden Sie sicherstellen, dass Versicherte, die bisher einen Anspruch auf Arbeits­losengeld oder Notstandshilfe haben, diesen auch in Zukunft behalten und nicht zu Mindestsicherungsbeziehern ohne Pensionsversicherung werden?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Herr Abgeordneter Muchitsch, recht herzlichen Dank für die Möglichkeit, diese Frage zu beantworten.

Sie wissen: Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung und das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind Versicherungsleistungen; das muss man genau unterscheiden. Im Regierungsprogramm steht: „Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterent­wick­lung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung“, „Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe“.

Die Notstandshilfe soll auch bei einer Reform der Versicherungsleistung bleiben. Bei Arbeitslosen oder Notstandshilfebeziehern wird es keinen Zugriff auf das Auto, das Vermögen oder auf das Eigentum geben. Wer arbeiten will und keinen Job bekommt oder wer lange nicht gearbeitet hat, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, der soll geschützt werden. Wir wollen, dass die Menschen, die ein Auf­fangnetz brauchen, es auch bekommen. Ich habe es immer gesagt: Hartz IV – mit mir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Aus Ihrer Beantwortung, die ich vorher nicht kannte, ergibt sich spontan eine Zusatzfrage: Ist es richtig, dass Menschen aus der Notstandshilfe in die Mindestsicherung fallen werden und es dort keine Anrechnung der Pensionszeiten geben wird?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Nein, das ist nicht richtig! (Abg. Rosenkranz: ... sich wieder ein paar neue Geheimpapiere selber schreiben!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage von Herrn Abge­ord­netem Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Gestern ist die EuGH-Entscheidung zur oberösterreichischen Mindestsicherung publik geworden. Inwiefern gehen Ihre Pläne, die in den Medien kolportiert wurden – eine Wartefrist für EU-Ausländer oder ein Anknüpfen an die Sprachkenntnisse –, mit diesem EuGH-Urteil zusammen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Herr Abgeordneter, ich darf Sie beruhigen: Sie gehen zusam­men. Die Mindestsicherung, das Grundsatzgesetz, wird verfassungskonform sein.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur nächsten Anfrage, jener von Frau Abgeordneter Belakowitsch. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Die letzten Jahre waren von einer sehr hohen Arbeitslosigkeit geprägt. Über viele Jahre gab es jeden Monat immer wieder ein weiteres Plus. Dieser Trend hat sich glücklicherweise seit einem Jahr umgekehrt, auch dank der Maßnahmen der Bun­desregierung (Zwischenrufe bei der SPÖ) – natürlich nicht alleine, aber die Maß­nahmen haben das jedenfalls unterstützt, auch wenn ich da ein Raunen im Hintergrund höre. Selbstverständlich waren die Maßnahmen der Bundesregierung, den Wirtschafts­standort zu stärken, ein positives zusätzliches Ankurbelungsprogramm.

In diesem Zusammenhang lautet meine Frage an Sie, Frau Bundesminister – vermut­lich sind Sie auch keine Hellseherin –:

66/M

„Wird sich der Rückgang der Arbeitslosigkeit auch weiterhin fortsetzen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Ja, Frau Abgeordnete, das wird er. Das Wirtschafts­wachstum hat mit 3 Prozent voraussichtlich seinen Höhepunkt erreicht. Gleichzeitig ist die Zahl der beim AMS gemeldeten Arbeitslosen weiter rückläufig. Laut AMS-Quote liegen wir derzeit bei 7,3 Prozent, international bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit. Das ist eine der geringsten Arbeitslosenquoten der letzten Jahre. Schaut man sich die Ent­wick­lung an, rechnet das Wifo 2020 sogar mit 7,2 Prozent, also laut AMS-Statistik.

Ich freue mich, dass uns das gelungen ist – dank der Wirtschaft natürlich, der Unter­nehmen, die, sage ich einmal, letztendlich die Arbeit schaffen, aber natürlich auch dank der Leistungen des AMS.

Danke für das Kompliment an die Bundesregierung, Frau Abgeordnete!

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Heute wurde den Abgeordneten vor dem Parlament – tagesaktuell – ein Brief vom gemeinsamen Betriebsrat übergeben, in dem es unter anderem heißt, dass insbesondere die Schwächsten unserer Gesell­schaft – wie Langzeitarbeitslose, ältere ArbeitnehmerInnen, Frauen, MigrantInnen und so weiter – aufgrund eines, wie es dort steht, ungewissen Arbeitsmarktbudgets, was ja nachweislich nicht richtig ist, besonders von der Bundesregierung benachteiligt wer­den.

In diesem Zusammenhang meine Frage: Profitieren eigentlich die soeben angeführten Gruppen, nämlich vor allem die älteren Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose, aber auch – nicht angeführt – Menschen mit Behinderungen ebenfalls vom Rückgang der Arbeitslosigkeit?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Das kann ich auch mit einem klaren Ja beantworten. Es ist sowohl die Zahl der Langzeitarbeitslosen zurückgegangen, und es haben auch, sage ich einmal, Behinderte verstärkt die Möglichkeit, in den Ersten Arbeitsmarkt zu kom­men, was mich sehr freut. Meine arbeitsmarktpolitischen Ziele für das AMS sind be­sondere Schwerpunkte für diese beiden Gruppen, die Sie genannt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Graf.

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Hinsichtlich Jugend­arbeitslosigkeit steht Österreich im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ja gut da, dennoch sind 60 000 unter 25-Jährige – darunter knapp 10 000 Asylberechtigte – von Arbeitslosigkeit betroffen.

Was werden Sie unternehmen, um gerade die Jungen, die noch ihr gesamtes Berufs­leben vor sich haben, in Beschäftigung zu bringen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Wir waren gerade bei den Älteren, jetzt sind wir bei den Jüngeren. Jugendarbeitsmarktpolitik ist auch eines der wesentlichen Ziele, das die Re­gierung und ich haben, darunter insbesondere zwei Maßnahmen: Das eine ist die Prävention, die Vermeidung von Schul- und Lehrabbrüchen; das ist eine ganz große Herausforderung. Das Zweite ist natürlich die Vermittlung einer fundierten beruflichen Ausbildung. Das heißt: Die Stärkung der betrieblichen Ausbildung und die Reinte­gration von bildungsfernen Jugendlichen beziehungsweise die Inklusion sind ganz große Ziele, die wir auch umsetzen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 4. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Bundesministerin! Wieder zurück zur Gruppe der älteren Menschen: In Ihrem Budget verantworten Sie einige der größten Posten überhaupt, und wenn man viel Steuergeld ausgibt, dann muss das auch auf Zahlen, auf Fakten, auf Studien, auf Evidenz basieren.

Meine Frage lautet:

72/M

„Das Bundesbudget wird jährlich mit 7 bis 9 Mrd. Euro für Pensionszuschüsse belastet. Mit welchen Studien rechtfertigen Sie diese enormen Steuerzuschüsse in einem beitragsfinanzierten Pensionssystem?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Danke für die Frage. Das Pensionssystem ist natürlich sehr wichtig. Die Menschen wollen wissen, wie sie im Alter abgesichert sind. Da ist gerade ein umlagebasiertes, leistungsdefiniertes System vernünftig, weil allein schon aus demografischen Gründen die Summe der Beiträge nie genau der Summe der Pen­sionsaufwendungen entsprechen kann.

Zu Ihrer Frage, was die Studien betrifft – das habe ich mir genau angeschaut, ich bin selber ein evidenzorientierter Mensch, das wissen Sie –: Über die Rechtfertigung von Steuerzuschüssen sind mir keine Studien bekannt. Es handelt sich eigentlich um einen gesellschaftspolitischen Konsens zur Verhinderung von Altersarmut, und auch dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Steuergeldleistungen an die Pensionsversicherung nicht der unmittelbaren Pensionsunterstützung, sondern der Armutsvermeidung – mit Aus­gleichs­zulage oder Pflegeversicherung – dienen.

Zur Nachhaltigkeit der Finanzierung, nicht zuletzt durch die Einführung einer lebens­langen Durchrechnungszeit und eines Pensionskontos, liegen eine Reihe von Studien vor. Ich möchte sie jetzt nicht im Detail vorlesen, ich bin aber gerne bereit, Ihnen das nachher zu zeigen oder Ihnen das schriftlich zukommen zu lassen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Ministerin, Sie haben auf die Demografie hingewiesen: In den letzten 20 Jahren sind die Ersatzraten um 20 Prozent zurückgegangen, und sie werden auch in den nächsten Jahren um 20 Prozent zurück­gehen, also die Menschen werden – gemessen an ihrem Aktiveinkommen – weniger Pension haben.

Welche Schritte setzen Sie, damit es nicht zu flächiger Altersarmut kommt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sie wissen, es gibt derzeit den Grundsatz 80-45-65, der gilt. Wir wollen jetzt schauen, dass das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetz­liche angepasst wird. Solch einen Pensionsausgleich wird es immer geben.

Wir werden dafür sorgen, dass das nicht der Fall ist, damit Sie keine Angst zu haben brauchen, wenn Sie einmal in Pension gehen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Keck.

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Frau Bun­desminister, auf den Bundeszuschuss hat man sich ja 1955 geeinigt, indem man die Drittelfinanzierung – ein Drittel Arbeitgeber, ein Drittel Arbeitnehmer, ein Drittel Staat – vereinbart hat. Das halten wir für fair, das halten wir auch für sehr gerecht, um den Versicherten einen gesicherten Lebensabend zu garantieren.

Deshalb meine Frage an Sie: Werden Sie daran festhalten oder planen Sie, den Bun­deszuschuss zu reduzieren oder gar abzuschaffen, indem Sie etwa das Pensions­antrittsalter erhöhen, die Leistungen kürzen oder die Beiträge erhöhen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Auch da darf ich Sie beruhigen: Es ist nicht daran ge­dacht, das Pensionsalter zu erhöhen, sondern, ich habe es schon gesagt, das faktische dem gesetzlichen anzunähern.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage des Abgeordneten Neubauer. – Bitte.

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Bundes­minister! Wir haben heute ja einen sehr erfreulichen Tag vor uns, was die Pensionen anlangt; wir werden heute eine gute Erhöhung für die Pensionisten und Pensionis­tinnen beschließen.

Daran knüpft sich meine Frage: Wird durch diese Pensionsanpassung 2019 einerseits die Inflation voll abgegolten und darüber hinaus auch die Kaufkraft gestärkt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Danke auch für diese Frage. Die Inflation wird abge­golten, und es wird auch die Kaufkraft gestärkt. Mehr als die Hälfte der Pensionisten erhalten eine Kaufkraftstärkung; das ist also eine enorme Leistung, die diese Regie­rung erbracht hat; das ließ die vorhergehende vermissen. – Danke.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 5. Anfrage, jener der Abgeord­neten Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Ministerin, guten Morgen! Ich möchte gerne die Situation rund um die AUVA thematisieren. Wo stehen wir aktuell? Wie schaut es aus?

Es hat zu Beginn eine Anweisung von Ihnen gegeben, es seien Hunderte Millionen Euro einzusparen; Arbeitnehmervertreter, Belegschaft, Betriebsräte et cetera wurden in Alarmbereitschaft versetzt. Sie haben im April 2018 sogar gesagt, Sie rechnen mit der Auflösung der AUVA. Die Pflicht, die Belegschaft zu informieren, wurde dann von den Arbeitnehmervertretern wahrgenommen, und nun stehen diese Personen vor der Situation, dass AUVA-Obmann und Arbeitgebervertreter Anton Ofner gegen diese Be­triebsräte vorgehen will, die sich regierungskritisch geäußert haben und Unterschrif­tenlisten zum Erhalt der AUVA aufgelegt haben.

Meine Frage lautet deshalb:

77/M

„Welche Schritte werden Sie als Aufsichtsbehörde – angesichts der Tatsachen, dass die Führungskräfte der AUVA ersucht wurden zu eruieren, wer in Unfallkran­ken­häusern regierungskritische Unterschriftenlisten aufgelegt hat, und geplant ist, jene Mitglieder des Betriebsrates strafrechtlich zu verfolgen – zum Schutz der Mitarbeiter und Mitar­beiterinnen der AUVA setzen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die vorliegende Frage enthält eine faktenwidrige Unterstellung oder aber eine Vermischung unterschiedlicher Themen, die ich im Folgenden aufklären möchte.

Nach den vorliegenden Informationen – was im Übrigen auch in der parlamentarischen Anfrage von Ihrem Kollegen Pilz und anderen betreffend „Spitzelsystem des AUVA-Obmannes Anton Ofner in den Krankenhäusern und Rehabzentren der AUVA“ dar­gestellt wird – wurden die Führungskräfte der Behandlungseinrichtungen und Landes­stellen der AUVA um Erhebungen im Zusammenhang mit Unterschriftenlisten des Zentralbetriebsrats ersucht. Dabei erfolgte ein Hinweis auf die Verpflichtungen nach der Dienstordnung der Sozialversicherungsbediensteten zur Wahrung der Interessen und des Ansehens des Versicherungsträgers.

Von einer allfälligen strafrechtlichen Verfügung war nie die Rede, und eine solche wäre nach den zitierten Bestimmungen der Dienstordnung auch nicht möglich. Ein möglicher strafrechtlicher Vorwurf bezieht sich allenfalls auf eine von zwei Vorstandsmitgliedern an AUVA-MitarbeiterInnen versendete E-Mail.

Ich sehe hinsichtlich der in der Frage angesprochenen internen Vorgänge der AUVA keinen aufsichtsbehördlichen Handlungsbedarf, und mir sind keine Umstände bekannt geworden, die einen Schutzbedarf der Mitarbeiterschaft der AUVA indizieren.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Sehr gerne.

Es drängt sich mir die Frage auf, ob dieses Vorgehen des AUVA-Obmanns Anton Ofner mit Ihnen abgesprochen worden ist, bevor er dieses Vorgehen gewählt hat. Die Zusatzfrage lautet daher: War das abgesprochen, war das nicht abgesprochen, und wird die freie Meinungsäußerung von ArbeitnehmervertreterInnen innerhalb der AUVA, die sich für deren Erhalt einsetzen, weiterhin gewährleistet sein?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Das ist allein die Entscheidung der Selbstverwaltung.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage des Abgeordneten Lindner. (Abg. Linder: Guten Morgen! Linder, bitte!) – Linder; ich habe ein N hineingeschummelt, Entschuldigung! – Bitte.

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Minister! Teil der Demokratie sind Pro­testaktionen, das ist auch gut und wichtig so. Schlimm wird es, wenn Protestaktionen missbraucht werden, Falschmeldungen verbreitet werden und mit der Angst der Men­schen und Bürger gespielt wird.

Betreffend AUVA haben Sie immer betont, es wird kein Schließen von Kranken­an­stalten geben, es werden die AUVA-Krankenhäuser erhalten bleiben, und trotzdem sind in den Krankenhäusern von den Personalvertretern, von der Gewerkschaft Plakate aufgehängt worden: Nur mehr acht Tage, dann kann niemand mehr behandelt werden!, oder: Die Gesundheitsversorgung für 5 Millionen Österreicher ist nicht mehr gewährleistet!

Was können Sie in Zukunft tun, damit die Gewerkschaft nicht mit den Ängsten der Menschen spielt und so versucht, Politik zu machen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, danke für die ausführ­liche Frage und auch für die Klarstellung vieler Dinge; ich möchte das nicht wieder­holen – recht herzlichen Dank!

Wie schon im Vorfeld, also auf die Hauptfrage von Frau Kollegin Holzinger gesagt, hat es eine Untersuchung der jeweiligen Vorgänge gegeben. Diese wurden also hin­reichend untersucht und damit Aufmerksamkeit auch innerhalb des Unternehmens AUVA geschaffen. Der Betriebsrat hat ebenfalls bekundet, dass er nach dem Beschluss der Gremien der AUVA vom 21.8. über das Maßnahmenpaket zur Zukunft der AUVA keine weiteren Maßnahmen durchführt, die sich gegen eine nunmehr nicht mehr im Raum stehende Auflösung der AUVA richten.

In diesem Sinne wird es nach der vorliegenden Information keine Maßnahmen und Falschmeldungen mehr dazu geben. (Abg. Linder: Danke!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 6. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Schwarz. – Bitte.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Präsident! Frau Minis­terin, im Zuge der Gespräche rund um das Ärztegesetz und die Strukturreform der Sozialversicherung war auch oft von drohendem Ärztemangel und von wirksamen Maßnahmen dagegen die Rede.

Meine Frage an Sie lautet: Wie ist im Moment der Stand bei den FachärztInnen und bei den niedergelassenen Ärzten bezüglich der nicht nachbesetzbaren Kassenarztstellen?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 70/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie ist der Stand der seit mehr als ein halbes Jahr nicht besetzbaren Kassen­arztstellen bei Allgemeinmedizinern und Fachärztinnen?“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, danke für die Frage! Wir haben gestern im Ministerrat, wie Sie wissen, das Ärztegesetz beschlossen. Ich freue mich, wenn es dann im Gesundheitsausschuss diskutiert wird. Es ist ein Funda­ment, das haben Sie in Ihrer Frage auch angesprochen, betreffend die Versorgung mit Allgemeinmedizinern und Fachärzten im ländlichen Raum.

Derzeit ist es so, dass im Juni 2018 von 8 300 Ärzteplanstellen lediglich 58 Planstellen für Allgemeinmedizin und 52 Planstellen für Fachärzte unbesetzt waren. Manche Planstellen werden – das muss man auch relativieren – bei Bedarf ausgeschrieben, die sind auch in diesen Zahlen enthalten, und manche Verfahren sind noch anhängig; also man muss selbst diese niedrigen Zahlen relativieren.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Als begeisterte Burgenländerin interessiert mich natürlich besonders die Situation im Burgenland. Welche Vorteile werden die Burgenländerinnen und Burgenländer von der Strukturreform der Sozialversicherung haben?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Auch im Burgenland sind, da kann ich Sie beruhigen, derzeit nur eine Vertragsarztstelle für Allgemeinmedizin – und diese ist aktuell ausge­schrieben – und eine Facharztstelle unbesetzt.

Was die Sozialversicherungsreform betrifft: Auch da habe ich gesagt, sie ist das Fun­dament für die Gesundheitsreform. Das heißt, da hat man die Möglichkeit, die medizinischen Leistungen zu vereinheitlichen und auch den Ärzten entsprechende Anreize zu geben. Wir werden im ländlichen Raum Prämien – das wird teilweise schon gemacht – und natürlich Anreize geben, damit wir mehr ärztliche Versorgung im ländlichen Raum haben. (Abg. Schwarz: Danke, Frau Ministerin!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage des Abgeordneten Loacker. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Bundesministerin! Die Zahl der Planstellen ist eine Seite; die andere Seite ist aber die Zahl der Kassenärzte auf 1 000 Einwohner gerechnet. Aus der Anfragebeantwortung zu 959/J geht hervor, dass es immer mehr Ärzte im Wahlarztbereich und immer weniger Ärzte im Kassenbereich gibt.

Wie lautet Ihr zahlenmäßiges Ziel für die Ärzteversorgung pro 1 000 Einwohner und mit welchen Maßnahmen erreichen Sie es?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Jetzt ein zahlenmäßiges Ziel festzulegen, wäre, sage ich einmal, nicht seriös. Mir ist es wichtig, das im Gesamten zu sehen. Genau Sie, Herr Abgeordneter, wissen, dass es Spitäler gibt, dass es Ambulanzen gibt, dass es PHCs gibt und dann noch den niedergelassenen Bereich. Das heißt, diese Systeme sind der­zeit Schnittstellen.

Unsere Herausforderung ist es, nicht Nahtstellen zu bekommen, sondern das zu einem Gesamten zu machen. Und gerade die Strukturreform der Sozialversicherung be­deutet, dass das gesamtheitlich gesehen wird, was Sie im Ausschuss immer verlan­gen. (Heiterkeit des Abg. Loacker sowie der Bundesministerin Hartinger-Klein.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Nussbaum. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): In Zukunft werden ja diese Fragen der Besetzung von Kassenarztstellen von der Zentrale der ÖGK zu beantworten und zu managen sein. Im Zusammenhang mit dem geplanten Sozialversicherungsstruktur­umbau versprechen Sie den Versicherten ja auch immer, die Leistungen zu har­monisieren. Sie setzen aber genau das Gegenteil um, indem Sie drei Klassen von Versicherten schaffen: Beamte und Politiker, Selbstständige und Bauern und als letzte Klasse die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wann gedenken Sie, eine echte Harmonisierung der Leistungen anzugehen, sodass Arbeiter, Beamte, Bauern und Selbstständige die gleichen Leistungen erhalten?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist falsch, was Sie sagen, denn derzeit haben wir eine 15-Klassen-Medizin, wenn Sie so wollen. (Abg. Nuss­baum: Wann haben Sie vor, das anzugleichen?) – Durch die Harmonisierung jetzt.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 7. Anfrage, jener der Abge­ordneten Sandler. – Bitte.

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! 340 000 Kinder leben derzeit schon an oder unter der Armutsgrenze.

75/M

„Werden Sie an Ihrem Vorhaben zur Kürzung des letzten sozialen Netzes – der Min­destsicherung – festhalten, obwohl Berechnungen, die aufgrund Ihres Ministerrats-Vortrages zur Mindestsicherung vorgenommen wurden, ergeben haben, dass 93 Pro­zent der Kinder, die in Haushalten mit beiden Elternteilen leben, die Verlierer Ihrer Maßnahmen sein werden?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Abgeordnete, auch da darf ich Sie beruhigen: Für mich zählt nicht nur das Endergebnis, das wir bald der Öffentlichkeit präsentieren werden.

Fakt ist, dass wir uns mit der maximalen Höhe der Leistung für das erste Kind am oberen Bereich der Skala der derzeitigen Mindeststandards hinsichtlich der Garantie für Kinder orientieren. Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass es zusätzlich noch Familienhilfe gibt.

Es erscheint mir als ein Gebot der Fairness gegenüber jenen, die ins System ein­zuzahlen haben, auch einen gewissen Lohnabstand zu gewährleisten. Die Sicherung der Kinder ist aber ein Anliegen der österreichischen Regierung.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Seit gestern ist ja bekannt, dass neben dem Landesverwaltungsgericht nun auch der EuGH zur Ansicht kam, dass die Neu­regelung der Mindestsicherung in Oberösterreich nicht rechtskonform ist. Eine ähnliche Regelung in Niederösterreich wurde ja schon im März vom VfGH gekippt.

Wie werden Sie sicherstellen, dass dieses EuGH-Urteil auch wirklich umgesetzt wird?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es gab dazu, glaube ich, vorhin schon eine Frage: Die Oberösterreicher haben zwischen befristet und unbe­fristet Asylberechtigten unterschieden. Das Grundsatzgesetz wird das nicht so hand­haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener der Abge­ord­neten Povysil. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Erfreulicher­weise wurde das Ärztegesetz beziehungsweise die Novelle zum Ärztegesetz jetzt auf den Weg gebracht. Diese Novelle beinhaltet die Möglichkeit, Ärzte bei Ärzten anzu­stellen.

Welche Auswirkungen wird diese Möglichkeit auf die zukünftige ärztliche Versorgung haben?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 67/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Vorteile bietet die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten bei Ärztinnen und Ärzten in Hinblick auf die Sicherung der ärztlichen Versorgung in Österreich?“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, liebe Frau Primaria, recht herzlichen Dank für die Frage! Ich möchte eine Zahl in den Raum stellen: Wir hat­ten 1960 rund 11 000 Ärzte und jetzt haben wir 45 500; das ist also eine Vervierfachung.

Aufgrund der neuen Möglichkeiten gemäß Ärztegesetz wird die Anstellung von Ärzten bei Ärzten möglich, und das bringt enorme Vorteile, nicht nur für die Ärzte, vor allem für die jungen Ärzte, für die Medizinerinnen – die Medizin ist ja weiblich geworden –: Sie haben flexiblere Arbeitszeiten, mehrere Ärzte können sich einen Kassenvertrag teilen, und es gibt natürlich eine klare Zuordnung des unternehmerischen Risikos, vor dem vor allem junge Ärzte Angst haben.

Es gibt aber auch – und das ist mir auch wichtig – Vorteile für die Patienten: weniger Wartezeiten, eine Verlängerung der Öffnungszeiten, und – das habe ich auch schon auf die Frage der Frau Kollegin Schwarz gesagt – es ist dadurch eine Versorgungs­sicherheit im ländlichen Raum gewährleistet, was uns alle, glaube ich, sehr freut.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Neben der Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten wird in dieser Novelle auch die Vertretungstätigkeit neu geregelt. Welche Maßnahmen sind da im Bereich der Sozialversicherungen zu treffen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Bei einer Vertretungsregelung gibt es keine Pflichtver­siche­rung – und das, nehme ich an, wird Sie interessieren. (Abg. Povysil: Danke vielmals!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Diesner-Wais. – Bitte.

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Sie haben den ländlichen Raum schon erwähnt; ich komme aus dem Waldviertel, aus dem ländlichen Raum Niederösterreichs, und da ist mir natürlich die medizinische Versorgung im ländlichen Gebiet, insbesondere die hausärztliche Versorgung, besonders wichtig.

Daher meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um den Nachwuchs in der All­gemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung für die Patienten in der Zukunft zu sichern?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Ich möchte das wiederholen, was ich schon gesagt habe: Aufgrund dieser Novellierung des Ärztegesetzes ist die Anstellung von Ärzten bei Ärzten möglich, und das ist vor allem für Jungmediziner ein Anreiz.

Wir werden aber noch weitere Anreize setzen, etwa Prämien oder Anreize schon im Medizinstudium. Ich habe schon Gespräche mit den Med-Unis und auch mit Professor Faßmann, dem Unterrichts- und Wissenschaftsminister, geführt. Wir setzen ein Bündel, ein Paket von Anreizen, damit mehr Ärzte Interesse haben, in den ländlichen Raum zu gehen. (Abg. Diesner-Wais: Danke!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 9. Anfrage, jener der Abgeord­neten Griss. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Bundesministerin! Es ist ja nicht ungewöhnlich, man könnte sogar sagen, es ist üblich, dass eine neu in die Regierung gekommene Partei versucht, wichtige Positionen mit Vertrauensleuten zu besetzen. Manche kritisieren das als Postenschacher; man wird aber auch zugeben müssen, dass vielleicht ein gewisser Nachholbedarf besteht. Sichergestellt muss aber immer werden, dass die Personen, die eine bestimmte Funktion bekommen, ausreichend qualifiziert sind und dass Interessenkonflikte möglichst vermieden werden.

In diesem Zusammenhang lautet meine Frage an Sie: Halten Sie es für vereinbar, wenn die Generalsekretärin im Konsumentenschutzministerium Mitglied des Aufsichts­rats eines Versicherungskonzerns wird und aufgrund ihrer Treuepflicht zum Unter­nehmen ja unweigerlich in Interessenkonflikte geraten muss?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 73/M, lautet:

„Sind Sie der Meinung, dass die Funktion der Generalsekretärin im Konsumen­ten­schutzministerium mit der Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds eines Versicherungs­kon­zerns vereinbar ist, nachdem Interessenkonflikte zwischen Konsumentenschutz und der Treuepflicht eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber dem Unternehmen offen­kundig sind?“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie dürfen mir glauben, dass es mein größtes Ziel ist, solche Mitarbeiter zu haben, vor allem in dieser Position, eine Generalsekretärin; ich freue mich, dass es eine Frau ist, Sie wissen, es ist die einzige Generalsekretärin. Sie kommt aus der Privatwirtschaft und hätte irgendwelchen Postenschacher sicher nicht notwendig gehabt. Sie ist nämlich Expertin für Prozess­management, und gerade das brauche ich in meinem Ministerium.

Zweitens darf ich darauf hinweisen, dass es kein eigenes Konsumenten­schutzminis­terium gibt, sondern der Konsumentenschutz nur ein Teil meines Ressorts ist.

Und jetzt noch zu Ihrer konkreten Frage: Die Generalsekretärin ist nicht direkt für die Agenden des Konsumentenschutzes, also operativ, zuständig; dafür ist eine eigene Sektion zuständig.

Zur Funktion im Versicherungsunternehmen ist anzumerken, dass die General­sekretärin dort keine Leitungsfunktion innehat, sondern nur ein Kontrollorgan ist. Die Treuepflicht eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber seinem Unternehmen steht dabei nicht im Widerspruch zur Beachtung des Gedankens des Konsumentenschutzes.

Zusätzlich ist anzumerken, dass die Generalsekretärin Aufsichtsrätin des Hauptaktio­närs der VIG ist, der in seiner Funktion als Hauptaktionär die VIG in kulturellen sowie sozialen Belangen unterstützt, aber auf keine wie auch immer geartete Weise im operativen Versicherungsgeschäft tätig ist. Die Funktion einer Generalsekretärin ist somit mit der Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds vereinbar.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Das kann man auch anders sehen. Meine Zusatzfrage ist: Gibt es im Sozialministerium, zu dessen wesentlichen Bereichen auch der Konsumentenschutz gehört, Richtlinien dafür, welche Nebentätigkeiten mit einer Aufgabe im Ministerium vereinbar sind, und gibt es auch Richtlinien dafür, wie bei möglichen Interessenkonflikten vorgegangen wird?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Selbstverständlich gibt es so etwas. Nebenbeschäfti­gungen sind auch zu melden, und es gibt ganz klare Compliancerichtlinien. (Abg. Griss: Danke, Frau Ministerin!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage des Abgeordneten Weidinger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte beim Bereich Konsumentenschutz bleiben, würde Sie aber um eine Anfrage­beantwortung in einem anderen Bereich bitten, im Bereich der Lebensmittelherkunft und der Auszeichnungspflicht.

Sie haben im Regierungsprogramm festgelegt, dass es zu einer Lebensmittelherkunfts­auszeichnung kommen soll. 85 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich wünschen sich das auch, einfach um Bescheid zu wissen, wo die Lebens­mittel herkommen – vor allem dort, wo es sich die Menschen nicht aussuchen können, was auf den Teller kommt, zum Beispiel in Kantinen, in Mensen, in Schulen, in Krankenhäusern oder auch in Kasernen. Auch dort sollte ihnen das Recht eingeräumt werden, zu wissen, wo die Lebensmittel herkommen, um natürlich vor allem regionalen Lebensmitteln den Vorzug geben zu können.

Zu meiner Frage: Gibt es bereits Maßnahmen, um eine einfache, unbürokratische Kennzeichnung zu ermöglichen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Eigentlich besteht kein Zusammenhang mit der Hauptfrage. Da aber das Thema für mich auch sehr wichtig ist: Darf ich diese Frage trotzdem beantworten, Herr Präsident?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Mit der europäischen Verordnung 2018/775, die am 29.5.2018 kundgemacht wurde, erfolgten weitere wichtige Schritte zur Harmonisierung der Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene.

Noch vor der Veröffentlichung, am 19.4., wurden von meinem Ressort alle beteiligten Stakeholder zu einer Besprechung zum Thema: Herkunftszeichen, quo vadis?, eingeladen. Eine Unterarbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Durchführungsverord­nung zur Herkunftskennzeichnung der primären Zutaten. Das zweite Arbeitsteam hat den Auftrag, sich mit Aspekten der Herkunftskennzeichnung zu beschäftigen. Es sollen Lösungsvorschläge für die im Regierungsprogramm festgelegten Punkte betreffend Verbesserung der Herkunftskennzeichnung bei Milch, Fleisch und Eiern in der Gastronomie erarbeitet werden.

Die Arbeitsteams haben am 12. Juli 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Teilnehmer sind natürlich Vertreter des Ressorts von Frau Kollegin Köstinger, meines Ministeriums, der AMA, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und der Lebensmittel­auf­sicht, Lebensmittelgutachter, der AK und der Ages.

Zu sagen ist: Ziel muss es sein, eine einfache Kennzeichnungsform zu finden, welche den Konsumenten Sicherheit über die Herkunft gewährleistet, die Belastung der Wirtschaft in Grenzen hält und vor allem kontrollierbar ist. Nur so kann Vertrauen aufgebaut werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 10. Anfrage ist jene der Abgeordneten Cox. – Bitte.

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Frau Ministerin! Eine Studie der Euro­päischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Platt­form­arbeit zeigt, dass der arbeitsrechtliche Status von Plattformarbeiterinnen und -arbeitern oft unklar ist. Das Niveau des sozialen Schutzes ist relativ niedrig.

Damit komme ich zu meiner Frage:

78/M

„Wie wird in Zukunft die betriebliche Mitbestimmung bei wachsender Individualisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung, beispielsweise bei PlattformarbeiterInnen, aus­schauen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist ein ganz wich­tiges Thema, das ich auch im Rahmen der EU-Präsidentschaft im informellen Rat mit den Sozialministern diskutiert habe.

Die Digitalisierung ist eine Chance und natürlich auch eine Gefahr. Diese Gefahren, sage ich einmal, müssen wir auch abwenden. Gerade bei Plattformmitarbeitern ist es ein ganz großes Thema, die Chancen und Risken wahrzunehmen. Die sogenannte Plattformarbeit, bei der über die Onlineplattformen Angebot von und Nachfrage nach bezahlter Arbeit koordiniert werden, wächst rasant, wie Sie wissen. Da sind natürlich Maßnahmen zu treffen.

Die zunehmende Verbreitung von Plattformen wird durch die Ausbreitung von Infor­mations- und Kommunikationstechnologien sowie verbesserte Internetkonnektivität ermöglicht. Der technologische Wandel ist diesbezüglich zu berücksichtigen. Die wohl größte Herausforderung in diesem Zusammenhang ist das unklare Beschäftigungs­verhältnis. Die Herausforderung ist, hier entsprechende Rechte und Pflichten für Beschäftigte zu sichern und ihnen Zugang zu einem sozialen Schutz zu geben. Was betriebliche Mitbestimmung betrifft, muss von einer völlig neuen Ausgangslage aus­gegangen werden, die wir bis jetzt noch nicht hatten. Sie können versichert sein, das entsprechend in einem Dialog zu diskutieren und entsprechende Maßnahmen zu treffen ist auch mein Ziel.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Das leitet schon sehr gut meine Zusatzfrage ein, danke schön. Sie haben ja auch bei der informellen Tagung der Minister und Ministerinnen gesagt, dass Arbeits- und SozialministerInnen zunehmend gefordert sind, zu überlegen, wie betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmit­bestimmung ausschauen kann. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Sie haben jetzt auch gesagt, dass es da Maßnahmen braucht. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Ja!)

Was sind konkrete Maßnahmen, die Sie geplant haben, wenn es diese Maßnahmen geben muss? Welche Maßnahmen haben Sie geplant?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Das wird eben jetzt – in breitem Konsens – im Dialog dis­kutiert. Danach werden dann entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anfrage Nummer 11 entfällt, weil sich Abge­ordnete Grünberg krankgemeldet hat.

Wir kommen zur 12. Anfrage, jener des Abgeordneten Vogl. – Bitte.

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Im Vorfeld der Strukturreformen im Sozialversicherungsbereich wurde sehr viel über Einsparungs­möglichkeiten diskutiert, es wurden riesige Summen in den Raum geworfen. Bei näherer Betrachtung ist es oft nur sehr schwierig, diese Zahlen nachvollziehen zu können.

Meine Frage lautet daher:

76/M

„Wie können Sie den Versicherten der künftigen Österreichischen Gesundheitskasse eine Patientenmilliarde versprechen, wenn Sie die Fusionskosten, die ja aus den Bei­trägen dieser Versicherten bezahlt werden müssen, laut Anfragebeantwortung 1679/AB, nicht abschätzen können?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Danke für die Frage.

Herr Präsident, gestatten Sie mir noch, da Frau Kira Grünberg heute krank ist, ihr gute Besserung zu wünschen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich würde ihr die Anfrage­beantwortung, wenn es erlaubt ist, Herr Präsident, schriftlich zustellen, damit sie eine Antwort auf die Frage, die sie gerne gestellt hätte, bekommt.

Verzeihung, Herr Abgeordneter, jetzt komme ich zu Ihrer Frage. Ja, die Patien­tenmilliarde: Sie waren selber auch im Sozialausschuss mit dabei, als dieses Exper­tenhearing stattgefunden hat. Professor Hoffmann, der ja auch Mitwirkender bei der LSE-Studie war, hat eindeutig gesagt, dass 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr einsparbar sind, wenn nicht mehr.

Es gibt genug Analysen. Die LSE-Studie wurde ja nicht von mir in Auftrag gegeben, sondern noch von Kollegen Stöger, wie Sie wissen – das ist also keine Auftragsstudie gewesen. Es gibt genug Studien und Berechnungen, die besagen, dass das möglich ist. Wichtig ist für mich, dass jeder Cent und Euro, der im System gespart werden kann, dem Versicherten für mehr Leistung zugutekommt. Das muss unser Ziel sein.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Eine Zusatzfrage, und zwar: Vizekanzler Strache hat ja behauptet, durch die Reform lasse sich eine Funktionärsmilliarde ein­sparen. Jetzt kostet die Selbstverwaltung 4 Millionen Euro. Wissen Sie, welche Berech­nung dieser Aussage zugrunde liegt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (erheitert): Die „Funktionärsmilliarde“ – unter Anführungs­zeichen –, also die Funktionäre sind ein Teil. Ich werde Ihnen etwas sagen: Damit, dass die Ent­scheidungsprozesse effizienter gestaltet werden, wird auch genug Effi­zienzpotenzial gehoben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage des Abgeordneten Kaniak. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­ter, Sie haben schon die Studie der London School of Economics angesprochen. Wir haben vor zwei Wochen auch ein umfangreiches Expertenhearing im Sozialaus­schuss zu diesem Thema gehabt.

Die LSE-Studie hat gezeigt, dass die von uns gewählte Variante ein Ein­sparungs­potenzial von mindestens 200 Millionen Euro pro Jahr darstellt. Auch Professor Hoffmann hat in dem Hearing gesagt, dass die hypothetischen Fusionskosten, die in keinster Weise mit den Fusionierungskosten der Pensionsversicherungsanstalt ver­gleich­bar sind, innerhalb eines Jahres durch die Einsparungseffekte abgedeckt werden können. Das Entscheidende sei – um ihn weiter zu zitieren –, dass es ein schlüssiges Integrationsmanagement gibt, für das natürlich die neuen verantwortlichen Gremien im Rahmen der Selbstverwaltung zuständig sind.

Deshalb lautet meine Frage an Sie: Wie werden Sie sicherstellen, dass diese neuen Gremien der Selbstverwaltung eine entsprechend nachhaltige Geschäftspolitik im Sinne der Patienten umsetzen und so die Einsparungen im System auch tatsächlich den Patientinnen und Patienten zugutekommen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Die Selbstverwaltung ist jetzt natürlich gefordert. Wir haben die Gremien reduziert. Sie wissen, wir haben vorher für eine Sozialversiche­rungs­­entscheidung insgesamt 54 bis 57 Beschlüsse gebraucht; jetzt sind es wahr­scheinlich nicht einmal ein Zehntel davon. Alleine das schafft mehr Effizienz. Des Weiteren ist es natürlich auch notwendig, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bei den Funk­tionären zu treffen. Das tun wir ja auch. Ich bin überzeugt, dass die neue Selbst­verwaltung effektiv arbeitet.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 13. und letzte Anfrage wird von Abgeord­netem Wurm gestellt. – Bitte.

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Schönen guten Morgen! Frau Minister, es hat in den letzten Jahren in der Bevölkerung, bei den Konsumenten durch den VW-Abgasskandal sehr große Unruhe gegeben. Jetzt konn­ten Sie, dank Ihres persönlichen Einsatzes und des Ministeriums, diese Sammelklage für die österreichischen Konsumenten einbringen. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Ja!) Jetzt würde mich – und, wie ich glaube, auch die Bevölkerung – Folgendes interessieren:

68/M

„Wie ist der Status Quo bei den Sammelklagen gegen VW?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Danke, Herr Abgeordneter, für die Frage. Es war mir – wie du richtig gesagt hast – ein großes persönliches Anliegen, dass wir diese Sammel­klage machen. Es ist für mich wie David gegen Goliath.

Derzeit ist der Stand so: Der Aktion haben sich knapp 10 000 Konsumentinnen und Konsumenten angeschlossen. Nach intensiver Vorbereitungszeit wurden im Septem­ber 2018 insgesamt 9 872 Fälle bei 16 zuständigen Landesgerichten einge­bracht. Es geht da um den eingeklagten Schaden von 20 Prozent des Kauf­preises. Der Gesamt­streit­wert beträgt 60 Millionen Euro. Man hat versucht, das mit VW außerge­richtlich zu erledigen. VW hat das abgelehnt.

Derzeit ist es so, dass der VKI auch entsprechend abgeklärt hat, welche Folgeschäden die KonsumentInnen haben. Unter 27 000 KonsumentInnen hat es eine Umfrage gegeben, die sieben Punkte betraf, die ich jetzt nicht alle aufzählen möchte. Einer davon war natürlich, wie viel Kraftstoffverbrauch anfällt und ob die Leistung schlechter ist et cetera. Das ist der aktuelle Stand.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Minister, es gibt ja auf europäischer Ebene im Bereich des New Deal for Consumers Ideen und Ansätze, quasi länderübergreifend Sammelklagen zu machen.

Dazu wollte ich Sie Folgendes fragen: Wie weit sind wir Ihres Wissens im Bereich EU-Sammelklagen, wie ist da der Status quo?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Diese Diskussion ist erst am Beginn. Wichtig ist, dass wir eine klare Abgrenzung zu amerikanischen Verhältnissen haben. Es ist wichtig, dass vor allem die innerstaatlichen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten einen gewissen Spiel­raum haben. Das wird noch ein etwas längerer Prozess sein, fürchte ich. – Danke. (Abg. Wurm: Vielen Dank!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Wimmer.

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Wie wir wissen, ist es mittels einer Musterklage möglich, eine zentrale Rechtsfrage, welche für viele Verfahren relevant ist, höchstgerichtlich zu lösen. In der Zwischenzeit ruhen alle anhängigen Verfahren und auch die Verjährung ist gestoppt. Sammelklagen und auch Musterklagen sind für die Durchsetzung des Rechts der KonsumentInnen von wesentlicher Bedeutung.

Werden Sie sicherstellen, dass auch in Österreich endlich die Möglichkeit der Muster­klage eingeführt wird?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Wie ich schon erwähnt habe, ist das ein Diskussions­prozess. Wir werden das auf einen guten Weg bringen, davon bin ich überzeugt.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke; es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt.

Ich darf mich bei der Frau Ministerin für ihr Kommen bedanken und die Fragestunde für beendet erklären. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dönmez.)