9.52

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Die Abschaffung des Pflegeregresses war ein ganz großer Schritt, um Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie die Last der Pflege­leistung nicht selber tragen müssen. Es wurde die Ungerechtigkeit abgeschafft, dass manche 100 Prozent Erbschaftssteuer zahlen mussten und manche nichts. Das war ein großer sozialpolitischer Schritt und aus meiner Sicht sehr wichtig für alle Menschen in Österreich, die pflegebedürftig werden und pflegebedürftig sind. Ich habe mit vielen Menschen gesprochen, die gesagt haben, ihnen ist eine große Last vom Herzen gefallen und das war für sie sehr wichtig.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Sozialdemokratie mit dem Ziel der Abschaffung des Pflegeregresses auch einen weiteren großen Schritt verlangt und auch gesetzt hat. Wir wollten nämlich für die Beschäftigten im Bereich der Pflege Maßnahmen setzen, Ausbildung ermöglichen. Wir haben gesagt: 1 Milliarde Euro für die Ausbildung jener Menschen, die in den Pflegebereich gehen. Wir haben weiters gesagt, dass 50 Prozent der gesamten Kosten für die mobile Hilfe ebenfalls aus einem Pflegefonds abgesichert werden sollen und abgesichert werden müssen. Wir haben gesagt, dass insgesamt im Bereich der Pflege auf die besonderen Bedürfnisse jener Menschen, die Behinde­run­gen, Einschränkungen haben und auch im Pflegebereich dabei sein wollen, Rücksicht genommen werden muss.

Wir haben uns sehr deutlich dafür ausgesprochen, dass es eine Valorisierung des Pflegegeldes gibt. Sie kennen das: In einer Sitzung in der letzten Legislaturperiode hat es hier eine große Auseinandersetzung gegeben. Es ist vor allem nicht gelungen, vonseiten der ÖVP die Zustimmung zu einer nachhaltigen Finanzierung der Pflege zu erreichen. Die Sozialdemokratie hat klar und deutlich gesagt: Erben ist keine Leistung. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir sollten das Erben dazu verwenden, in Österreich die Pflege von Menschen, die pflegebedürftig sind, durch eine zweckgebundene Erb­schafts- und Schenkungssteuer nachhaltig zu finanzieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Das war mit der ÖVP nicht möglich. (Beifall der Abg. Steinacker.) Es hat daher Son­derkonstruktionen gegeben, deren Qualität natürlich problematisch ist. Das hat dazu geführt, dass man jetzt die Pflegekosten finanzieren muss. 340 Millionen Euro sind als Zweckzuschuss zu gewähren. Leider ist das Ergebnis so, dass man sich nicht an das hält, was mit den Ländern vereinbart wurde. Wir werden diesem Zweckzuschussgesetz die Zustimmung nicht geben (Zwischenruf des Abg. Gödl), und zwar weil es eine Leistung an die Länder ist, in Wirklichkeit aber die Gemeinden die Pflegeleistungen zahlen. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, dass der Zweckzuschuss für Pflege­leis­tungen an die Gemeinden fließt.

In diesem Sinne ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen: Pflege ist wichtig, Pflege muss finanziert werden. Das braucht eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. (Beifall bei der SPÖ.)

9.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.