12.03

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Nach dieser mit Unwahrheiten und unfassbaren Entgleisungen des Herrn Abgeordneten Kes (Rufe bei der SPÖ: Knes!) gespickten Wutrede versuche ich, wieder zur Sachlichkeit zurückzukommen, sehr geehrte GenossInnen von der SPÖ. (Abg. Schieder: ..., und der heißt auch anders!) – Ja, ja. (Abg. Rosenkranz: Wir sind nicht beim SPÖ-Parteitag!) Genau, wir sind nicht beim SPÖ-Parteitag, wir sind hier bei einer Parlamentsdebatte, und darum würde ich auch von den Sozialisten ein bisschen Ernsthaftigkeit bei diesem Punkt einfordern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurück zur Sache: Dieser Bundesregierung war es ein Anliegen und ist es nach wie vor ein Anliegen, arbeitende Menschen zu entlasten. Deshalb war eine der ersten Maßnahmen dieser Bundesregierung die Ent­lastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen. Somit wurde auch bereits beschlossen, dass ab 1. Juli 2018 die Beiträge für die Arbeits­losenversicherung für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 1 648 Euro entfallen, bis 1 798 Euro beträgt der von den Arbeitnehmern zu tragende Anteil am Ar­beitslosenversicherungsbeitrag 1 Prozent, bis 1 948 Euro 2 Prozent und über 1 948 Euro wieder 3 Prozent. Für Arbeitgeber ist der Beitragssatz wie bisher unverändert bei 3 Prozent geblieben.

Meine Damen und Herren! Wie bekannt ist, wurde erst nach Abschluss des Gesetz­gebungsverfahrens ein darüber hinausgehender Änderungs- und Klarstellungsbedarf festgestellt, um diverse Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Davon betroffen ist auch eine kleine Gruppe im Bereich der Lehrlinge, und daher enthält der vorliegende Antrag, der heute hier beschlossen wird, auch eine gesetzliche Klarstellung zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung dieser kleinen Gruppe von Lehrlingen, deren Lehrverhältnis vor dem 1.1.2016 begonnen hat.

Grund dafür ist, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch so verstanden werden könnten, dass diese Lehrlinge bei einem versicherungspflichtigen monatlichen Entgelt über 1 798 Euro den vollen Arbeitnehmeranteil in der Höhe von 3 Prozent statt wie beabsichtigt nur 2 Prozent zu leisten hätten. Eine derartige Auslegung nach dem Wortlaut würde diese Lehrlinge gegenüber anderen Arbeitnehmern in verfassungs­wid­riger Weise ungleich behandeln und benachteiligen.

Diese Unschärfe wurde schnell erkannt. Seitens des Bundesministeriums ist bereits in verfassungskonformer Interpretation eine klarstellende Weisung an die Sozialver­sicherungsträger ergangen, und der heutige Beschluss bezweckt auch eine eindeutige Klarstellung in den gesetzlichen Bestimmungen. Die Klarstellung ist darüber hinaus mit keinerlei Kosten verbunden, da eine Ungleichbehandlung ohnehin nie beabsichtigt und in keiner Folgenabschätzung enthalten war.

Sie sehen also, diese Regierung kümmert sich auch um die Lehrlinge. Dies ist mir persönlich ein besonderes Anliegen. Ich habe selbst eine Lehre absolviert, kann das auch nur empfehlen. Wir sind noch nicht ganz dort, wo wir hinwollen. Wir müssen die Lehre viel schmackhafter machen. Die Lehrlinge von heute sind die dringend benötigten Facharbeiter von morgen, sehr geehrte Damen und Herren.

Wenn Kollege Vogl hier von einer Klientelpolitik spricht, muss ich sagen: Im Bereich der Lehrlinge, die wir so dringend brauchen, mache ich gerne Klientelpolitik! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.07