14.00

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt ausgehend von einem Fall, der durch die Medien getragen worden ist, ein Antrag, ein Vorschlag vor, es mögen die öffentlichen Spitäler ihre OP-Protokolle und/oder Dienstpläne den Privatkrankenanstalten zur Kontrolle übergeben.

Nun schicke ich voraus, dass es ein Problem gibt. Der Antrag ist gut gemeint, aber ich möchte erläutern, warum wir ihm nicht zustimmen können. Zuallererst obliegt die Kontrolle über die Einhaltung der Dienstzeit – und das ist das Allermindeste an Dienst­pflichten – dem jeweiligen Arbeitgeber, das heißt, dem jeweiligen Spitalerhalter und Spitalbetreiber, und der ist da nicht aus der Pflicht zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Weiters sind die Nebenbeschäftigungen der Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen melde- und vielfach auch zustimmungspflichtig, und die Spitalerhalter in Österreich haben da schrittweise einen immer restriktiveren Weg eingeschlagen. In der Steier­mark zum Beispiel gibt es seit etlichen Jahren keine neuen Sanatoriumsbewilligungen mehr.

Ein weiterer Punkt, den man beachten muss, ist, dass das, was die Ärztinnen und Ärzte in der Freizeit machen, eine freiberufliche Tätigkeit ist, die nicht zur Dienstzeit zu addieren ist. Wir haben das seinerzeit mit Minister Hundstorfer angesichts der sehr späten Adaptierung des KA-AZG ausgiebig diskutiert, und es ist eben so, dass diese Zeiten nicht zusammenzuzählen sind. Das gilt nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, sondern generell für alle Berufsgruppen in Österreich.

Der dritte Punkt ist: Wir zweifeln stark daran, dass der Prikraf oder Privatkranken­an­stalten von der Struktur und der Motivationslage her wirklich ideal zur Kontrolle der Einhaltung der Dienstzeit an den öffentlichen Spitälern sind. Wie sieht das Ge­schäfts­modell der Privatsanatorien aus? – Sie leben im Wesentlichen davon, dass Ärztinnen und Ärzte, die in den öffentlichen Spitälern ausgebildet worden sind, sich dort Expertise und einen Ruf erarbeitet haben, in ihrer Freizeit dann freiberuflich und fallweise in den Sanatorien operieren. Das heißt, die Motivationslage, dort dann die Dienstpläne der öffentlichen Spitäler zu überwachen, ist wahrscheinlich limitiert. Schließlich ist es auch so, dass es natürlich eine Datenschutzfrage ist, Dienstpläne mit den Namen der Ärztinnen und Ärzte einer externen Kontrollinstanz zur Verfügung zu stellen.

Zusammenfassend möchte ich daher festhalten: Es ist ein gut gemeintes Anliegen, dem hier mit einem wenig gangbaren, wenig tragbaren Weg entsprochen werden soll. Aus diesem Grund wurde es von uns im Ausschuss und wird es auch heute abge­lehnt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.03