18.31

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Bundesregie­rung bekennt sich zum Modell der Wohnungsgemeinnützigkeit und zur Verwirklichung des Ziels leistbares Wohnen, und der vorliegende Entschließungsantrag leistet einen sehr wesentlichen Beitrag dazu, die nähere Ausgestaltung auf diesem Weg zum Ziel sicherzustellen.

Es gibt mit der Umsetzung des Programms im WGG für uns sehr viel zu tun: Die Aufsichtsbehörden müssen gestärkt werden, um Malversationen mit gemeinnützig erwirt­schaftetem Vermögen zu verhindern, bestehende Sanktionsmöglichkeiten müs­sen gestärkt werden, und gleichzeitig benötigt leistbares Wohnen natürlich auch mehr Kapital.

In genau diese Kerbe schlägt der vorliegende Antrag, der auch bereits Lösungsansätze vorzeichnet. Ich möchte folgende Punkte herausgreifen: Zuerst nenne ich die Moder­nisierung der aufsichtsbehördlichen Instrumente durch die Schaffung der Funktion eines Regierungskommissärs. Dieser Vorschlag, analog zu Möglichkeiten der Finanz­marktaufsicht, verstärkt die aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten der Länder einerseits, führt andererseits auch zum Schutz des im WGG verankerten Generationenausgleichs und ist von großer Bedeutung.

Ein zweiter Punkt erscheint mir wichtig: Der Revisionsverband der gemeinnützigen Bau­vereinigungen hatte in aufsichtsbehördlichen Verfahren bisher nur ein Anhörungs­recht. Durch die Stärkung des Revisionsverbandes mittels einer definierten Parteien­stellung im Verfahren kann die Aufsicht auch bürokratieschonend durchgeführt werden.

Drittens ist es uns ein großes Anliegen, dass die Länder in ihren Möglichkeiten, Wohn­bauförderung zu betreiben, gestärkt werden, das heißt, durch eine Novelle des Wohn­bauinvestitionsbankgesetzes und die Ausweitung des möglichen Eigentümerkreises einer Wohnbauinvestitionsbank sollen die Länder in Zukunft zielgerichtet und bedarfs­gerecht auch mithilfe europäischer Gelder Wohnbau betreiben.

Letzter Punkt: Grundsätzlich gilt: einmal WGG, immer WGG – das heißt, es ist abzu­lehnen, dass im gemeinnützigen Wohnbau überbordender gewerblicher Profit gemacht wird. Deswegen darf die Kurzzeitvermietung zum Beispiel zu touristischen Zwecken nur nach den Regeln des WGG erfolgen. Die Regeln für den selbst nutzenden Käufer von Wohnungen bleiben davon natürlich unberührt.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist jedem von uns vollkommen klar, dass es, wenn wir die Preise beobachten – die Mietpreise oder auch die Preise für das Schaffen von Eigentum –, für junge Menschen immer schwieriger wird, einerseits die Mittel auf­zubringen, um sich eine Miete leisten zu können – vielleicht auch, wenn bereits Kinder vorhanden sind, für eine etwas größere Wohnung –, es aber auch immer schwieriger wird, sich im ländlichen Raum ein kleines Haus zu bauen, wenn nicht Eltern oder Großeltern vorhanden sind, die ein Grundstück vererben, weil die Grundstückspreise immer weiter steigen.

Vor all dem und vor all den Problemen und auch vor den großen Herausforderungen dürfen und werden wir nicht die Augen verschließen, und die heutige Debatte zeigt, dass Regierung und Opposition bei der Lösung dieser wichtigen Probleme und auf dem Weg in Richtung Verwirklichung der Ziele, die wir uns gesetzt haben, an einem Strang ziehen – und dafür bedanke ich mich sehr herzlich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.34

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Johanna Jachs ist die nächste Red­nerin. – Bitte.