Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 29

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Deshalb lautet meine Frage an Sie: Wie werden Sie sicherstellen, dass diese neuen Gremien der Selbstverwaltung eine entsprechend nachhaltige Geschäftspolitik im Sinne der Patienten umsetzen und so die Einsparungen im System auch tatsächlich den Patientinnen und Patienten zugutekommen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Die Selbstverwaltung ist jetzt natürlich gefordert. Wir haben die Gremien reduziert. Sie wissen, wir haben vorher für eine Sozialversiche­rungs­­entscheidung insgesamt 54 bis 57 Beschlüsse gebraucht; jetzt sind es wahr­scheinlich nicht einmal ein Zehntel davon. Alleine das schafft mehr Effizienz. Des Weiteren ist es natürlich auch notwendig, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bei den Funk­tionären zu treffen. Das tun wir ja auch. Ich bin überzeugt, dass die neue Selbst­verwaltung effektiv arbeitet.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 13. und letzte Anfrage wird von Abgeord­netem Wurm gestellt. – Bitte.


Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Schönen guten Morgen! Frau Minister, es hat in den letzten Jahren in der Bevölkerung, bei den Konsumenten durch den VW-Abgasskandal sehr große Unruhe gegeben. Jetzt konn­ten Sie, dank Ihres persönlichen Einsatzes und des Ministeriums, diese Sammelklage für die österreichischen Konsumenten einbringen. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Ja!) Jetzt würde mich – und, wie ich glaube, auch die Bevölkerung – Folgendes interessieren:

68/M

„Wie ist der Status Quo bei den Sammelklagen gegen VW?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Danke, Herr Abgeordneter, für die Frage. Es war mir – wie du richtig gesagt hast – ein großes persönliches Anliegen, dass wir diese Sammel­klage machen. Es ist für mich wie David gegen Goliath.

Derzeit ist der Stand so: Der Aktion haben sich knapp 10 000 Konsumentinnen und Konsumenten angeschlossen. Nach intensiver Vorbereitungszeit wurden im Septem­ber 2018 insgesamt 9 872 Fälle bei 16 zuständigen Landesgerichten einge­bracht. Es geht da um den eingeklagten Schaden von 20 Prozent des Kauf­preises. Der Gesamt­streit­wert beträgt 60 Millionen Euro. Man hat versucht, das mit VW außerge­richtlich zu erledigen. VW hat das abgelehnt.

Derzeit ist es so, dass der VKI auch entsprechend abgeklärt hat, welche Folgeschäden die KonsumentInnen haben. Unter 27 000 KonsumentInnen hat es eine Umfrage gegeben, die sieben Punkte betraf, die ich jetzt nicht alle aufzählen möchte. Einer davon war natürlich, wie viel Kraftstoffverbrauch anfällt und ob die Leistung schlechter ist et cetera. Das ist der aktuelle Stand.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Minister, es gibt ja auf europäischer Ebene im Bereich des New Deal for Consumers Ideen und Ansätze, quasi länderübergreifend Sammelklagen zu machen.

Dazu wollte ich Sie Folgendes fragen: Wie weit sind wir Ihres Wissens im Bereich EU-Sammelklagen, wie ist da der Status quo?


 


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