Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 51

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Der dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschaden­ge­setz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2019 – PAG 2019) (363 d.B.) angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

a) § 717a ASVG wird in Abs. 2 dem ersten Satz folgender Satz angefügt:

„Als Teil des Gesamtpensionseinkommens gelten auch alle Leistungen, die vom Son­derpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, wenn die pen­sionsbeziehende Person am 31. Dezember 2018 darauf Anspruch hat.“

b) § 717a ASVG wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Rechtsträger, die Leistungen nach § 717a ASVG Abs. 2 zweiter Satz auszahlen, haben die Höhe dieser Leistungen dem zuständigen Pensionsversicherungsträger mitzuteilen. Der Pensionsversicherungsträger hat sodann diesen Rechtsträgern das Gesamtpensionseinkommen nach § 717a ASVG Abs. 2 mitzuteilen.“

c) § 717a ASVG wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2019 von Leistungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach § 717a ASVG Abs. 1 unter Heranziehung des Gesamt­pensionseinkommens (§ 717a ASVG Abs. 2) nicht überschreiten.“

Begründung

Bei der Berechnung des Gesamtpensionseinkommens sollen sämtliche gesetzliche Pen­sionen und Pensionen gem. Sonderpensionenbegrenzungsgesetz aufaddiert wer­den. Damit soll sichergestellt werden, dass ausschließlich tatsächlich bedürftige Pen­sionist_innen von einer erhöhten Pensionsanpassung profitieren - siehe PAG 2018.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungs­gemäß eingebracht und steht damit auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.


11.00.32

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Das ist nominell gesehen die am höchsten ausfallende Pensionsanpassung der letzten Jahre. (Zwischenrufe bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Rossmann.) Wir heben im unteren Bereich um 2,6 Prozent an, das ist 0,6 Prozent über der Inflation. Also ich verstehe die Aufregung nicht, und ich verstehe auch nicht, warum die Sozialdemokratie im vorigen Jahr mitgestimmt hat und das heuer nicht mehr geht, obwohl wir de facto den gleichen Wert über der Inflation beschlossen haben. Das kann wohl nur damit zusammenhängen, dass man im vorigen Jahr noch regiert hat und jetzt auf der Oppositionsbank sitzt, meine Damen und Herren; ansonsten ist das nicht erklärbar. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Muchitsch hält eine Tafel in die Höhe, auf der unter der Überschrift „Pensionsanpassung“ Säulen-


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