Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 53

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Zum Tagesordnungspunkt selbst ist zu sagen, dass ich der Überzeugung bin, dass es nicht nur Aufgabe einer Oppositionspolitikerin ist, Vorlagen kritisch zu betrachten, son­dern auch zu sagen, wenn etwas positiv ist. Ich werde das auch tun. Ich erachte es als positiv, dass da vom gesetzlichen Automatismus abgegangen worden ist, dass man versucht, unterschiedlichen Einkommensgruppen, unterschiedlichen Pensionsgruppen sozial gestaffelt eine Unterstützung zukommen zu lassen.

Warum ist das meiner Meinung nach wichtig? Wir haben im Ausschuss bereits darüber diskutiert. Es gibt viele Menschen, besonders Frauen, die in ihrem Leben zwar umfassend gearbeitet haben, aber dann in einem gewissen Bereich Kindererziehung geleistet haben, vielleicht die Pflege von Angehörigen übernommen haben und da­durch natürlich auch weniger Pensionsjahre haben sammeln können. Aufgrund der Durchrechnungsjahre und Durchrechnungszeiten, denen sie aktuell gegenüberstehen, ist die Pension am Ende des Berufslebens aber vielleicht eine Mindestpension, und damit gibt es wirklich kein Auskommen.

Ich finde es richtig, dass man sozial staffelt, dass man diesen Pensionisten und Pen­sionistinnen (Abg. Wurm: Danke!) eine höhere Pensionsabgeltung zukommen lässt als jenen, die sich im Bereich der ASVG-Höchstpension von 3 400 Euro bewegen, denn ich glaube, dass eine prozentuelle Steigerung der Pension einer Mindestpensionistin sowie von Pensionisten oder Pensionistinnen, die eine ASVG-Höchstpension von 3 400 Euro haben, einfach nicht zu rechtfertigen wäre.

Dann ist es aber mit der positiven Einschätzung des koalitionären Kraftaktes auch schon wieder vorbei. Warum? – Wenn man sich die Vorlage nämlich nüchtern ansieht, dann muss man Folgendes sagen: Die große Gruppe jener, die sich im Mittelfeld bewegen, wird einfach unter der Inflationsgrenze abgegolten. Da brauche ich den Miniwarenkorb, den wöchentlichen Einkauf, der von vielen Pensionisten und Pensionis­tinnen zu leisten ist, der sich ja um bis zu 5 Prozent erhöht hat, bei Weitem noch nicht zu erwähnen. Nein, von dem rede ich wie gesagt nicht, aber für die Mehrheit der Pensionistinnen und Pensionisten sind leider nicht einmal die 2 Prozent Inflations­abgeltung enthalten.

Das Ziel wurde meiner Meinung nach hinsichtlich der sozial bedürftigeren Gruppe ebenfalls verfehlt. Am Ende ist es, wenn ich es mir netto – nicht die Bruttoerhöhung – ansehe, angesichts der Inflation einfach zu wenig.

Dieses Pensionsanpassungsgesetz bedeutet somit, dass viele Pensionisten und Pensionistinnen nächstes Jahr weniger Kaufkraft zur Verfügung haben als dieses Jahr, und das in Zeiten eines Wirtschaftsaufschwungs und in Zeiten von Hochkonjunktur. Das heißt, es wäre sehr wohl möglich gewesen, da eine bessere Unterstützung, eine bessere Erhöhung zu leisten. Das ist für mich auch der Grund dafür, warum ich sage, der eingangs erwähnte Abänderungsantrag und die aktuell vorliegende Gesetzes­vor­lage müssen im Ausschuss umfassend diskutiert werden.

Ich stelle daher den Antrag, die Regierungsvorlage in 293 der Beilagen an den Aus­schuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen, damit wir im Sinne der Leute, damit wir im Sinne der Pensionisten und Pensionistinnen gemeinsam eine bessere Regelung finden können. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

11.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer– Bitte.


11.08.08

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde von den


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