Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 70

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Arbeitslosenversicherungsbeiträge einerseits für Selbstständige, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, und andererseits für Lehrlinge.

Ich darf daran erinnern, dass bereits seit 1. Juli 2018 die Beiträge für Arbeitnehmer abgesenkt wurden, und zwar für Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 1 648 Euro brutto auf 0 Prozent, und bei Einkommen bis 1 798 Euro wurden die Beiträge von 3 auf 1 Prozent reduziert. Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 1 948 Euro zahlen seit 1.7.2018 nur noch 2 Prozent in die Arbeitslosenversicherung ein. – Wir haben das Versprochene gehalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir ziehen jetzt weitere Personengruppen nach. Da bis dato Menschen in Lehr­verhältnissen mit Einkommen von 1 798 Euro bis 1 948 Euro ausgenommen waren, erfolgt nun die Anpassung, damit auch Lehrlinge, wie zum Beispiel in der Bauindustrie, im vierten Lehrjahr, aber auch Menschen, die sich im zweiten Bildungsweg entschei­den, eine Lehre zu machen, und nach dem Hilfsarbeiterlohn bezahlt werden, vom reduzierten Beitrag profitieren können.

Im zweiten Schritt möchten wir, wie es Herr Loacker schon erklärt hat, Selbstständige entlasten, welche sich in Bereich niedriger Beitragsgrundlagen bewegen und zusätzlich noch in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einbezahlen. Diese möchten wir unter­stützen.

Den Antrag, den Sie eingebracht haben, Herr Loacker, umzusetzen ist technisch gar nicht möglich, weil wir nur die Beitragsgrundlagen als Basis haben. Wir möchten aber diese Gruppe, die derzeit einen 6-prozentigen Arbeitslosenversicherungsbeitrag be­zahlt, weil sie erstens den 3-prozentigen Arbeitgeberanteil und zweitens zusätzlich 3 Prozent in die freiwillige Arbeitslosenversicherung bezahlt, das sind gesamt 6 Pro­zent, ebenfalls unterstützen.

Wir sprechen von niedrigen Beitragsgrundlagen. Die Selbstständigen starten ja nicht immer mit einem hohen Einkommen, wie Sie behaupten. Daher ist es nur fair, wenn wir den Beitrag auf 3 Prozent reduzieren und eine Entscheidung für eine zusätzliche Ver­sicherung erleichtern, die anfangs auch ein Sicherheitsnetz für den Weg in die Selbst­ständigkeit darstellt – dies, um eben die Selbstständigen nicht in doppeltem Ausmaß zu belasten.

Ich darf vielleicht noch ergänzend dazu sagen, dass die Entscheidung für die freiwillige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss. Das heißt, wir sprechen nicht von langjährigen Selbstständigen, die bereits ein hohes Einkommen haben, sondern von neuen Selbstständigen, von jungen, dyna­mischen Menschen, die sich in Richtung Selbstständigkeit bewegen möchten.

Wir werden diesen Teil der Entlastung der Selbstständigen heute beschließen. Dass die NEOS im Ausschuss gesagt haben, sie gehen da nicht mit, verstehe ich persönlich überhaupt nicht. (Abg. Loacker: Aber das ist nicht verständlich ...!) Sie bezeichnen sich immer als Wirtschaftspartei, und jedes Mal, wenn es um einen Antrag für Selbst­ständige geht, finden Sie eine Ausrede, um nicht mitzugehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich würde wirklich meinen – meine Kollegin hat es letzte Woche schon gesagt –, Sie streichen das Wort Wirtschaft aus Ihrem Sprachschatz, weil Sie sich wirklich bei jeder Ausschusssitzung unglaubwürdiger machen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dass die SPÖ mit Kollegen Muchitsch jetzt die Lehrlinge doch unterstützt, freut mich besonders, denn gerade in Zeiten des Facharbeitermangels sollte es ein gemeinsames Interesse sein, die Lehre attraktiver zu gestalten. Daher ist die Senkung der Arbeits­losenversicherungsbeiträge ein Schritt in die richtige Richtung.

 


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