Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 83

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Sie wissen, dass 2012 der Nationale Aktionsplan Behinderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen wurde. Dieser beinhaltet 250 Maßnahmen, 60 Prozent dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, 30 Prozent sind noch in der Umsetzung. Ich habe das auch im Ausschuss gesagt, das aktuelle Regierungspro­gramm sieht eine Evaluierung und die Weiterentwicklung dieses Nationalen Aktions­planes für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor. Die Arbeiten hierzu sollen bereits im kom­menden Jahr begonnen und in einem breiten, partizipativen Prozess durchgeführt werden. Ich freue mich schon darauf und bitte auch um Unterstützung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.30


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte.


12.31.04

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Ministerin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auch ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenanwaltschaft aus­sprechen: Danke für Ihre unermüdliche Arbeit! Sie haben nämlich erfolgreich gegen die Pläne der Bundesregierung durchgesetzt, dass das Erwachsenenschutzgesetz mit 1. Juli 2018 ermöglicht worden ist. Dadurch gibt es einige Verbesserungen der Lebens­qualität von Menschen mit Behinderung in Österreich. – Danke für Ihren Einsatz! (Bei­fall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, ich würde Ihnen empfehlen, einen Blick in diesen Bericht der Behindertenanwaltschaft zu werfen. Belassen Sie es aber nicht bei einem Blick, holen Sie sich lieber Anregungen für Ihre Politik!

Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: Das erste Beispiel, wo Sie von den Expertinnen und Experten lernen können, betrifft den Bereich Schule und Inklusion. Die ExpertInnen der Behindertenanwaltschaft empfehlen in ihrem Bericht, inklusive Bildung zu fördern. Dieses Problem müsste angegangen werden, da müsste in Ressourcen investiert wer­den, um Kindern mit Behinderung Teilhabe zu ermöglichen. Sie aber, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, schreiben in Ihrem Regierungsprogramm, dass Sie einen Ausbau der Sonderschulen wollen. – Das ist genau das Gegenteil von Inklusion. Hören Sie bei diesem Punkt bitte auf die Expertinnen und Experten! (Beifall bei der SPÖ.)

Zweites Beispiel: Im Bundesdienst wird empfohlen, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, analog zur Regelung für Frauen. Dies sollte vielleicht für unseren Beamtenminister Strache ein Denkanstoß sein, das umzu­setzen.

Drittes Beispiel: Ebenso sinnvoll wie wichtig ist der Vorschlag der Behinderten­anwalt­schaft zur Einführung des Pflichtfaches Barrierefreiheit in einschlägigen Ausbildungen wie zum Beispiel in den Studienrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen und ähn­lichen.

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, abschließend will ich Sie fragen: Warum soll ein Mensch mit Behinderung in Vorarlberg anders gefördert werden als ein Mensch mit Behinderung im Burgenland? (Abg. Belakowitsch: Das wissen wir auch nicht!) Sie wissen darauf keine Antwort? – Ich auch nicht, aber ich hätte eine Lösung anzubieten. Ich sage: Jeder Mensch muss gleich viel wert sein! Deshalb fordern wir als SPÖ einen Inklusionsfonds nach dem Vorbild des Pflegefonds. Ein solcher Inklusions­fonds soll von Bund und Ländern finanziert werden. Das Geld soll für die Förderung


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