Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 84

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von Menschen mit Behinderung verwendet werden und die Vergabe soll nach gleichen, bundesweit einheitlichen Kriterien passieren! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.33

12.34.01


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht III-197 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme dieses Berichts aus? – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich ‚Persönliche Assistenz‘“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

12.35.106. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten Josef A. Riemer, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tier­schutzgesetz TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geän­dert wird (349 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maurice Androsch. – Bitte.


12.35.39

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wir haben hier heute einen Antrag zu diskutieren, in dem es im Wesentlichen um die Haltung, Zurschaustellung und Ausstellung von Tieren, Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften geht.

Wir haben diesen Antrag im letzten Gesundheitsausschuss intensiv behandelt, und ich habe damals einen Abänderungsantrag eingebracht, weil er mir zu wenig umfangreich war. Er war mir deswegen zu wenig umfangreich, weil mir die Titulierung, die im Grundantrag steht – dass Hunde und Katzen „zum Zwecke des Verkaufes nicht [...] ausgestellt werden“ sollen –, zu wenig weitreichend war. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag eingebracht, um einen allumfas­senden Begriff zu finden, der auch das Ausstellen, das Zurschaustellen, das Anbieten und den Verkauf von Hunden und Katzen regelt. Ich habe mit eingebracht, dass es uns letzten Endes auch wichtig ist, dass Pflegestellen, wenn sich Zoofachhandlungen


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