Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 88

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keiten! – Zunächst aber eine ganz kurze Replik, denn ich habe nicht so viel Redezeit. Es geht um Folgendes: Wenn wir heute den Antrag rückverweisen würden, müssten im gleichen Atemzug einige Tierschutzvereine zusperren. Ich werde dazu später kurz Stellung nehmen. Trotzdem: Zusammenarbeit über alles, Tierschutz hat keine politi­sche Farbe! – Ich stehe dazu.

Diese Regierung ist mit einer Koalitionsvereinbarung angetreten, in der etwas nieder­geschrieben wurde, das einzigartig ist: „Tiere würdevoll behandeln und ihren Schutz verbessern“. „Der naturnahe, respektvolle Umgang mit unseren Tieren muss Leitbild für eine nachhaltige Tierschutzpolitik sein.“ – Ich sage Danke, Frau Bundesminister! Das gelang nach so kurzer Zeit. Endlich gibt es wieder etwas, das wir in kürzerer Zeit auf die Reihe bekommen. Das erinnert mich fast an die besonders guten Zeiten mit Dr. Sabine Oberhauser, die auch ein großes Herz für den Tierschutz gehabt hat, über die ich auch sage: Schade, dass sie gestorben ist, denn sie hat auch wirklich sehr viel eingebracht.

Zum anderen musste man betreffend dieses Tierschutzgesetz jetzt schnell etwas machen, nämlich Reparaturen vornehmen, die unter Schwarz-Blau versaut worden sind, das muss man auch einfach sagen. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Jawohl, da hast du recht! – Abg. Rosenkranz: Schwarz-Blau?) Bitte mich ganz kurz reden zu lassen, ich komme schon darauf zu sprechen.

Ich bringe jetzt also folgenden gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeord­ne­ten Riemer, Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere [...], zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geändert wird idF des Berichtes des Gesundheitsausschusses in 349 der Beilagen“ ein.

Der Nationalrat wolle beschließen, dass das „Bundesgesetz, mit dem das Bun­des­gesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl Nr. 37/2018, geändert wird“.

Bitte, jetzt geht es um Folgendes (Zwischenruf des Abg. Wittmann) – nur die wich­tigsten Daten –: Was hier als groß bezeichnet worden ist, ist es in Wirklichkeit nicht. Es sind rechtliche Adaptierungen, zum Beispiel betreffend Betriebsstätten. Diese wurden neu eingebracht, weil es in den Ländern immer wieder Probleme im Zusammenhang mit Tierschutzvereinen gegeben hat, die keine Genehmigung mehr bekommen haben. Bitte, was machen wir ohne unsere Tierschutzvereine?! Wir brauchen die Hilfe aller anderen draußen, aber auch die Behörden haben jetzt Rechtssicherheit. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Der zweite Punkt ist einer, der mir als Tierschützer wehtut. Es geht um eine EU-Ver­ordnung betreffend unseren Umgang mit invasiven Arten. Töten ist für mich immer eines der schlimmsten Dinge, aber da – unter besonderen Voraussetzungen, mit Ge­nehmigung der Frau Ministerin oder in Absprache mit den Landesbeauftragten – ist es notwendig, dass man, wenn invasive Tierarten überhandnehmen, einschreitet oder reduziert. Das ist die eine Geschichte dazu. Was macht man dann damit? – Damit ist zum Beispiel der amerikanische Biber gemeint. Wenn der unsere Population der - - (Die Abgeordneten Schellhorn und Scherak: Signalkrebs!) – Signalkrebs, ja, korrekt! Danke schön. Das ist auch ein Punkt für die eigene Fraktion, die sich jetzt freut, dass das auch hier drinnen ist. Das ist eine gute Geschichte. (Abg. Schellhorn: Tarantel!) Die andere Sache – ich habe das einmal gehört – sind die Grauhörnchen, die unsere Eichhörnchen verdrängen. – Also da muss eingeschritten werden, aber, bitte schön, auch wieder nur unter den Bedingungen wie vorhin erwähnt und mit Genehmigung der Frau Bundesminister. (Ruf bei den NEOS: Lama!)

 


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