Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 89

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Der dritte Punkt betrifft die rituelle Schlachtung. All das sind Themen, die mir nicht besonders liegen, aber wir müssen auf jeden Fall im Sinne eines EuGH-Urteils agieren und haben das so geregelt, dass rituelle Schlachtungen nur mehr in besonders aus­gestatteten Schlachtanlagen vorgenommen werden dürfen. Jedes Zuwiderhandeln wird strengstens bestraft, aber so ist im Sinne der Religionsfreiheit genug Fleisch für die eigene, würde ich sagen, jeweilige Religionsgemeinschaft vorhanden.

Ein wichtiger Punkt sind Katzen im Zoofachhandel. Bitte schön, eines möchte ich vorausschicken: Das ist keine Kritik am Zoofachhandel – der hat Hervorragendes geleistet –, es ist nur einfach nicht mehr zeitgemäß und auch mit der Zivilbevölkerung nicht mehr zu vereinbaren. Darum, bitte: Verbot.

Der Kollege hat das heute schon zitiert, ja, die Frau Bundesminister hat damals im Ausschuss zugehört und hat das sofort veranlasst; das heißt, es steht jetzt drinnen: „zum Zwecke des Verkaufes, der Vermittlung oder sonstiger gewerblicher Tätig­keiten“. – Schön! Danke, dass ihr mitgestaltet habt, das ist sehr positiv! – Das ist ein­mal der nächste Punkt.

Der aus Zeitgründen letzte Punkt ist natürlich der betreffend die Vermittlung von Tieren. Es gibt drei Ebenen – das ist etwas ganz Wesentliches, was auch gegen schwarze Schafe bei den Vermittlern hilft (Zwischenruf des Abg. Schellhorn) –: Zum einen muss einmal die Geschichte des jeweiligen Tieres an den Konsumenten weiter­gegeben werden, damit er nicht in Wirklichkeit kranke Tiere kauft und das emotionale Leid hat; zum Zweiten ist es notwendig, dass ausländische Verkäufer – eigentlich ist es ganz egal, ob in- oder ausländische Verkäufer – eine Versicherung abschließen müs­sen, damit sie gegenüber denjenigen, die ein Tier von ihnen erwerben, einen Schaden gutmachen können; und der dritte Punkt ist – auch nicht unwesentlich, eigentlich sogar sehr wichtig –, dass es auch wieder Pflegestellen wird geben müssen. Es muss, wenn Tiere zurückgegeben werden, eine Verwahrungsmöglichkeit geboten werden, sodass Tiere nicht auf der Straße landen, dort verenden oder sonst wie schlecht gehalten werden.

Das ist – in aller Kürze, bitte – ein sehr interessantes Gesetz. Ich als Tierschützer sehe es als Anfang, als guten Anfang, und wünsche mir gerade im Hinblick auf das heran­nahende Weihnachtsfest nichts anderes, als dass die Damen und Herren nicht Tiere als Weihnachtsgeschenke verwenden. Tiere sind Persönlichkeiten.

Ein weiterer Punkt ist der, dass ich mir einen besseren Umgang mit der ganzen Beißkorb- und Leinenpflicht wünsche, dass man sachlich damit umgeht – aber nicht immer zulasten der Tiere; das kann es nämlich wirklich nicht sein. Ich wünsche mir, dass in der Rhetorik keine Kampfhunde mehr vorkommen, die Tiere können nämlich nichts dafür. Man müsste eigentlich sagen, dass man gegen Kampfmenschen vorgeht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich wünsche mir, dass man die Hunde so sieht: als Diabeteshunde – dazu sollte es reichen –, als Wachhunde, als Spürhunde, als Rettungshunde. So nehmen wir sie alle sehr, sehr gerne zur Kenntnis. Ich wünsche mir mehr Herz für die Tiere. Besuchen Sie unsere Tierheime; diese quellen über, und wir haben auch dort süße Kätzchen und tolle Hunde! Ich habe gerade einen neun Jahre alten Hund zu mir genommen. Er soll die letzten Lebensjahre gut bei mir verbringen können. Da ist ja nichts dabei! Futter kostet pro Tag einen Euro, und ein bisschen Liebe haben wir ja alle miteinander!

In diesem Sinne: Frau Bundesminister, danke schön für Ihren Einsatz, und ich bitte Sie weiterhin um Unterstützung im Sinne des Tierschutzes. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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