Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 120

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Diese ungleiche Verteilung der Fördermittel darf nicht einfach hingenommen werden.

Die Fördermittel müssen auch tatsächlich der Existenzsicherung und der Entwicklung der ländlichen Regionen dienen - dort für den dringend notwendigen Aufschwung sor­gen.

Es müssen alle Anstrengungen dahingehend unternommen werden, damit in den der­zeit laufenden Verhandlungen zu den Regelungen für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erreicht wird, dass den Mitgliedstaaten vorge­schrieben wird, einen großen Teil der Gelder für soziale Dienstleistungen und Mobilität inklusive Breitbandausbau veranschlagen zu müssen. Dies ist notwendig, um Chancen in den Regionen vor allem auch für Frauen und junge Menschen zu erhalten und auf­zu­bauen.

Anfang Juni 2018 wurden von der EU Kommission die Pläne für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 vorgestellt. Vor wenigen Tagen wurde dieser Entwurf vom EU Rechnungshof (EuRH) scharf kritisiert. Der Vorschlag entspricht nicht den Zielen der EU für eine umweltgerechte und leistungsorientiertere Förderung der Landwirt­schaft.

Es wird außerdem kritisiert, dass sich durch diesen Vorschlag wenig ändern würde, der Vorschlag keine Reform, sondern in vielen Punkten den aktuellen GAP-Bestimmungen ähnlich sei.

Besonders kritisiert wird vom EuRH die Absicht, weiterhin den Großteil der Förde­rungen in Form von Direktzahlungen an Landwirte auszuschütten, da dieses Instru­ment für die Lösung vieler Umweltprobleme ungeeignet und zugleich nicht der effizien­teste Weg sei, existenzsichernde Einkommen für landwirtschaftliche Betriebe zu garan­tieren.

Ein vor wenigen Tagen veröffentlichter Sonderbericht des EuRH zeigt außerdem auf, dass die Finanzmittel der GAP besser genutzt werden könnten, um höhere Tierschutz­standards zu fördern.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Aus­gestaltung der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 dafür einzu­setzen, dass

1. der Bezug von Direktzahlungen in Säule 1 der GAP mit 25 000 € pro Betrieb gedeckelt und eine Umverteilungsprämie von 100 Euro je Hektar bis zu einer Betriebsgröße von 20 ha vorgesehen wird,

2. die Mittel des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER), Säule 2 der GAP, so eingesetzt werden, dass sie allen Menschen im ländlichen Raum zugute­kommen und damit auch sektorübergreifende Maßnahmen, soziale Infrastruktur und Investitionen in Mobilität einschließlich digitale Infrastruktur besser gefördert werden,

3. die Förderung an ein Glyphosat-Verbot gekoppelt und eine deutliche Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide erreicht wird,

4. die Finanzmittel dafür eingesetzt werden, um höhere Tierschutzstandards zu fördern und intensive industrielle Massentierhaltung auch im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren, sowie

 


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